Gurkengesetz Teil 2

Fast alle Patienten haben bestimmt schon einmal die Erfahrung gemacht, dass eine Wartezeit auf einenTermin beim Arzt sehr lang war. Die Politik hat in der ihr typischen Weise reagiert, mit einer Nebelkerze. Sie hat eine Facharzttermingarantie geschaffen, die ab kommendem Jahr gelten soll. Netterweise wurden dabei diverse Dinge den Patienten verschwiegen!
1. Diese Garantie von vier Wochen gilt nicht für planbare Vorsorgeuntersuchungen, da diese bereits weit vorher zu terminieren sind.
2. Diese Garantie gilt nur für einen Termin, welcher beim Facharzt mit einer Überweisung vom Hausarzt gewünscht ist, sonst nicht.
3. Dieser Termin gilt nur für irgendeinen Facharzt, nicht den Wunscharzt oder den bisherigen Facharzt.
4. Dieser Termin gilt damit auch nicht beim Arzt „um die Ecke“, sondern bei demjenigen, welcher frei hat – in Frankfurt können das schon einige Kilometer sein.
5. Dieser Termin muß zwingend über die KV (Kassenärztliche Vereinigung) Terminstelle angefordert werden.

Alles klar? Wie immer, wenn Politiker sich an der Realität versuchen – völliger Blödsinn!!