Kostenerstattung

Der Ausweg aus der Mangelverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ausweg aus der zunehmend von Rationierung und Eigenbeteiligung gekennzeichneten Medizin im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Vorwort

Bereits 1995 unter dem Gesundheitsminister Horst Seehofer wurde für alle freiwillig in den gesetzlichen Krankenkassen versicherten die Möglichkeit geschaffen privat mit dem behandelnden Arzt abzurechnen. Dies wurde unter Ulla Schmidt ab dem 01.01.2004 für alle gesetzlich Versicherte ermöglicht.

Lage der heutigen Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben laut gesetzlichen Vorgaben nur eine

  • ausreichende
  • notwendige
  • zweckmäßige
  • wirtschaftliche

Behandlung von Ihnen zu erstatten. Das bedeutet am Beispiel der Krebsvorsorge lediglich die Tastuntersuchung, der Abstrich und ab einem gewissen Alter Tastuntersuchung der Brust und des Enddarmes. Beispielsweise sind moderne, Sicherheit gebende vorsorgliche Ultraschalluntersuchung, moderne Stuhltest oder vorsorglich klärende Laboruntersuchung nicht vorgesehen! Die Liste ist zu ergänzen durch moderne Techniken in der Schwangerenvorsorge. Nur drei Ultraschalle, keine Laboruntersuchungen auf Toxoplamose oder HIV Reicht Ihnen dieses Minimalprogramm?

Was bedeutet Kostenerstattung ?

In der ambulanten Versorgung werden Sie als Privatpatientin behandelt. Sie erhalten wie alle Privatpatientinnnen von Ihrem Behandler ein Rechnung, welche Sie bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen und von dieser einen Teil erstattet bekommen. Meistens liegt dieser Anteil jedoch nicht höher als 15%. Damit erreichen Sie eine medizinische Versorgung nach Stand der heutigen Kenntnis.

Lohnt sich Kostenerstattung ?

Es ist abzusehen, daß die medizinische Versorgung, durch die gesetztlichen gesichert, in den kommenden Jahren selbst den Stand von heute nicht halten kann. Die Finanzierungsprobleme werden immer größere Löcher aufreißen und damit zu noch größeren Einsparungen zwingen. Damit entfernt sich die tatsächliche Versorgung immer weiter vom gewünschten!

Es ist also keine Frage ob sich Kostenerstattung lohnt, sondern ob Sie auch in Zukunft eine moderne medizinische Betreuung erhalten wollen. Wie auch in der Rentenabsicherung werden zusätzliche Absicherungen in der Krankenversicherung notwendig werden. Für den stationären Aufenthalt haben diese zusätzliche Absicherung bereits viele abgeschlossen. Nur im ambulanten Bereich nicht! Kostenerstattung ist damit auch eine Entscheidung für Ihre Versorgung in der Zukunft. 

Vorteile der Kostenerstattung

Sie erhalten alle Vorzüge die mit einer privaten Absicherung verbunden sind. Das können sein:

  • Behandlungen und Untersuchungen entsprechend den modernsten Standards.
  • Keine Rationierung ärztlicher Leistungen.
  • Freier Zugang zu den gewünschten Ärzten ohne Stress.
  • Sie können diese Form der „Privatversicherung“ jährlich kündigen!

Nachteile der Kostenerstattung

Sie werden im Zweifelsfall eine private Zusatzpolice abschliessen müssen, welche die Restkosten nach der vorläufigen Erstattung durch Ihre Kasse absichert. Diese kostet Geld.

Vorgehen bei Kostenerstattung

Sie müssen bei Ihrer Kasse die Kostenerstattung beantragen. Sie muß Ihnen gewährt werden! Der Antrag läuft jeweils nur für den Zeitraum von einem Jahr. Sie müssen also die Kostenerstattung jeweils vor Ablauf des Vetragsjahres immer wieder neu beantragen. Sie können diese Form der Besserversorgung immer nur für ein Jahr wählen. Möchten die Vorteile nicht weiter nutzen gehen sie in die normale gesetzliche Versorgung zurück.

Bei der Kostenerstattung erhalten Sie sicher nur einen geringen Teil der Rechnungskosten von der Kasse erstattet. Daher sollten Sie in jedem Fall eine private Zusatzversicherung zur Absicherung der verbleibenden Kosten abschließen. Für den stationären Bereich haben sie diese Versicherung wahrscheinlich schon!

Empfehlung von unserer Praxis

Orientieren Sie sich an der Zukunft. Der Versicherungsrahmen der Ihnen von den gesetzlichen Kassen geboten wird, tut dies nicht! Informieren Sie sich.