Datenschutz und Ärzteschaft

Leider hat der Bundestag die Novelle des s.g. BKA-Gesetzes gebilligt. Damit ist es dem BKA in Fällen, in denen   „soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist“. Das ist sicher ein möglicher Gummiparagraph!

Bedeutet für Ärzte und Patienten, dass in Präventivmaßnahmen Daten über Personen herausgegeben werden müssen, wenn dieses Staatsanwaltschaftlich begründet wird.