Fällt der Numerus clausus für Mediziner?

Wie wahrscheinlich die meistens wissen, ist der Zugang zum Studium der Medizin erheblich eingeschränkt. Heute ist es so, dass weniger als 1/5 aller Bewerber einen Studienplatz bekommen.

Am 4.10.2017 durfte der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit dieser Sperre entscheiden. eine Urteilsverkündung gab es natürlich noch nicht.
Warum ist diese Frage so wichtig? Seit Jahren geht die Politik damit hausieren, dass  es zu wenige Ärzte gäbe, speziell Hausärzte in ländlichen Gebieten. Dabei übersieht die Politik, dass die reinie Anzahl der Studierenden keine Aussage über die Anzahl der Absolventen macht. Auch und gerade heute ist es leider so, dass ein erheblicher Anteil der Studierenden das Studium nicht beendet oder mit einem Abschluß keine fachärztliche Weiterbildung aufnimmt. Circa 60% aller Studierenden arbeiten später nicht mit Patienten! Dem kann man auch nicht mit einer höheren Zahl an Studierenden vorbeugen; als nichts anderes ist ja der Versuch der Zugangserleichterung zu werten. In Umfragen sind die Gründe vielfältig, einer der Hauptpunkte ist das unattraktive Umfeld im Krankenhaus oder die Situation in einer Praxis. Ein weiteres Problem ist mittlerweile die extrem hohe Anzahl von Frauen in der Medizin. Viele von Ihnen arbeiten aus diversen Gründen später in Teilzeit, was zwar nominal zu einer hohen Anzahl von Ärzten führt, in echt aber häufig zwei oder drei Personen benötigt, um eine Vollzeitstelle abzudecken. Ein weiterer Grund, warum „Stellen fehlen“?
Benötigen wir demnächst eine Männerquote?

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