Zum Sex gehören meistens zwei?

Warum argumentieren dann so viele Impfkritiker gegen eine HPV Impfung für Jungs?

Auch die könnten einen Teil dazu beitragen, dass verschiedene Erkrankungen und Karzinome verschwinden. Es wäre doch zu einfach, zumindest den Frauen bezüglich der Entwicklung von Gebärmutterhalserkrankungen Unterstützung zukommen zu lassen, indem eine Übertragung nicht mehr stattfinden kann.

Ab Mai wird’s lustig……

Der Bundestag hat vor dem Wochenende, mit ein paar Änderungen versehen, das neue Spahn-Projekt TSVG beschlossen. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz bringt eine Menge Wirbel und Änderungen in die Ärzteschaft.

Ich versuche mal die Änderungen aufzuzählen und zu beurteilen.

Zunächst gibt es einen Komplex von Gesetzesparagraphen, welche dafür sogen sollen, dass Kassenpatienten schneller einen Termin bei einem Facharzt bekommen sollen.

Ab Mai soll

  • ein Hausarzt 10€ dafür bekommen, dass dieser bei einem Facharzt einen schnellen Termin für einen Patienten bekommt.
  • Ein Facharzt einen Zuschlag von 50% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 8.50€ bei den Frauenärzten) für Patienten bekommt, wenn dieser am gleichen Tag einen „Notfalltermin“ bekommt,
  • Ein Facharzt einen Zuschlag von 25% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 4.25€ bei den Frauenärzten) für Patienten bekommt, wenn der Termin in einer Woche erfolgt, und
  • einen Zuschlag von 15% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 2.13€ bei den Frauenärzten) bekommt, wenn dieser Termin innererhalb der kommenden drei Wochen liegt.

Damit sollen die Fachärzte dazu animiert werden, soviele freie Termine bereit zu halten, dass diese diese exorbitant hohen Zuschläge einkassieren können!

Sie können sich vorstellen, dass das nur funktioniert, wenn entweder noch mehr Termine angeboten werden oder Termine gestrichen und für „Notfälle“ freigehalten werden. Herr Spahn hat leider vergessen den Ärzten mitzuteilen, wovon die Personalkosten bestritten werden sollen, da erweiterte Sprechstunden mehr Personal bedarf…..

Damit die Ärzte nun aber nicht vor Reichtum sterben, muss an anderer Stelle gespart werden. Das geht so:

  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab Mai die Termin- und Servicestellen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzen. Bedeutet mehr Personal und erheblich mehr Kosten (tolle Geldvernichtung, da statistisch 0,0003% der aller Praxistermine über diese Servicestellen gemacht wurden…). Das Geld geht vom Honorar der Ärzte ab.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab Mai die Strukturumlage verpflichtend von 0,1 auf 0,2% verdoppeln, auch diese Kosten gehen vom Honorar der Ärzte ab!
  • Bekannt ist, dass zwischen 15-20% der „Notfälle“ und der über die Terminservicestellen vermittelten Patienten nicht erscheinen und auch nicht absagen. Damit ergibt sich ein Honorarausfall von mindestens 20% dieser zwangsweisen Sprechstunden.

Dann gibt es den Komplex der Notfall- und offenen Sprechstunden. Bedeutet für z.B. unsere Praxis:

Wir müssen ab Mai 5 Stunden pro Arzt und Woche 5 Stunden offene Sprechzeit anbieten. Das heißt im Klartext, in dieser Zeit gibt es keine Termine! Da unsere Praxis bereits tgl. von 8-18 Uhr mit Terminsprechstunde geöffnet hat, wissen wir nicht, wie dieses zu bewerkstelligen sein wird.

In den nächsten Tagen davon mehr….

Test auf Down-Syndrom wird Kassenleistung?

Seit 2013 gibt es die Möglichkeit, dass per Blutanalyse aus dem mütterlichen Blut, ohne Gefährdung des werdenden Kindes Chromosomenveränderungen bestimmt werden können. Dieses nennt man NIPT oder auch Nichtinvasive Pränataltests. Bei der Analyse des Chromosoms 21 kommen die Tests immerhin auf eine Sensitivität (die richtig-richtig Rate) von über 99%. Bei anderen Chromosomen sind die Tests bei weitem nicht so gut, zudem gibt es eine Ausfallquote der Tests von 2-3%. Letzteres bedeutet, dass in 2-3% die Probe nicht analysierbar ist und KEIN Ergebnis mitgeteilt wird.

Ringelröteln

Immer wieder werden wir nach der Gefährdung durch Ringelröteln gefragt. Leider eine Erkankung, welche am besten Übertragen wird, wenn die erkrankte Person noch garnicht mitbekommt, dass Sie einen Infekt hat. Für Schwangere ist das besonders dann ein Dilemma, wenn diese bereits ein Kind haben, welches ggf. eine Einrichtung wie Krabbelgruppe oder Kindergarten besucht. Wenn Frau es einhundertprozentig richtig machen wollte, müsste diese Schwangere ab Kenntnis vom Infekt in der Einrichtung das Kind zwei Wochen daheim lassen und (wohl selbst) zwei Wochen daheim bleiben. Das ist bei der Häufigkeit der verschiedenen Infekte in einer Einrichtung kaum zu machen, soviel Urlaub kann Frau nicht nehmen, auch mit Unterstützung des Staates durch die Freizeiten bei einem kranken Kind.

Was können Sie machen? Vorab testen, ob nicht schon eine Immunität besteht wäre eine Lösung (Selbstzahlerleistung), denn bis zu 70% aller Personen sind immun! Damit könnten sich die Betroffenen Personen entspannen (Gilt auch für CMV).

Borkenflechte

Aus gegebenem Anlass (eine Schwangere stellte die Frage nach den Kosequenzen für sich), Infomationen zu einer relativ häufigen Infektionserkrankung, besonders bei kleineren Kindern im Kindergarten- oder Vorkindergartenalter. Angeblich erkranken bis zu 2% daran.

Es handelt sich um eine Schmierinfektion mit Bakterien, diese wird entweder bei geringem Ausmaß nur lokal behandelt oder ansonsten mittels eines Antibiotikums. Betroffene Kinder dürfen gemeinschaftliche Einrichtungen erst 24h nach Beginn einer Antibiose wieder betreten.

Vorsorglich sollten nicht erkrankte Personen, also auch die Mütter, folgendes beachten:

  • häufiges Händewaschen,
  • getrenntes Benutzen von Handtüchern sowie
  • Waschen der getragenen Kleidung bei mindestens 60° C

Weitere Informationen finden Sie hier!

Krasser Titel – Thema Impfen

Der Spiegel Online hat einen sehr krassen Titel zum Thema Impfen und die Folgen der Desinformation gebracht. In dem Artikel wird sehr schön auf die Argumentation(en) der Impfgegner eingegangen, welche in vielen Fällen hahnebüchen ist/sind. Besonders spannend empfinde ich aber die asoziale Ader der Impfgegner, weil diese ja billigend in Kauf nehmen, dass bei einem Infekt ihr eigenes Kind oder andere nicht geimpfte Kinder schwer erkranken können. Diese Kinder können aber selber nicht entscheiden, ob Sie Pro oder Contra eine Impfung wäre. Zumindest ich empfinde das als Verletzung der Fürsorgepflicht.

Gesundheit nach Gutsherrenart

Unser Gesundheitsminister Spahn plant mal wieder eine neue Gesetzgebung!

In der jüngeren Vergangenheit ist unser Bundes Gesundheitsminister schon durch sehr kreative Gesetzesinitiativen aufgefallen. Er nahm sich extrem wichtige Dinge vor, die wirklich den größten Teil der deutschen Versicherten betrafen 😀. Man konnte sich nicht des Eindrucks erwehren, dass er erst einmal jegliche mögliche Randgruppe in Deutschland bedienen würde, bevor er sich den wirklich wichtigen Themen annehmen würde. Bei diesen glänzt er nicht gerade.

Damit nun Deutschland endlich auf ihn hört und die Versicherten merken dass er mitzureden hat, möchte Herr Spahn jetzt direkt in die Genehmigungsverfahren durch die Kassen eingreifen dürfen.

Ein neuer Gesetzentwurf liegt vor, dieser sorgt in der großen Koalition für reichlich Mißstimmung.

Manche Versicherte würden sich jetzt wahrscheinlich freuen, denn sie haben die Hoffnung, dass die Kassen gezwungen würden mehr und häufiger etwas zu bezahlen, was sie bislang nicht (noch) nicht getan hatten. Man kann jedoch den Spieß auch umdrehen, der Bundesgesundheitsminister kann den Kassen auch über seine Direktive verbieten Leistungen zu erstatten!