Ab Mai wird’s lustig……

Der Bundestag hat vor dem Wochenende, mit ein paar Änderungen versehen, das neue Spahn-Projekt TSVG beschlossen. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz bringt eine Menge Wirbel und Änderungen in die Ärzteschaft.

Ich versuche mal die Änderungen aufzuzählen und zu beurteilen.

Zunächst gibt es einen Komplex von Gesetzesparagraphen, welche dafür sogen sollen, dass Kassenpatienten schneller einen Termin bei einem Facharzt bekommen sollen.

Ab Mai soll

  • ein Hausarzt 10€ dafür bekommen, dass dieser bei einem Facharzt einen schnellen Termin für einen Patienten bekommt.
  • Ein Facharzt einen Zuschlag von 50% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 8.50€ bei den Frauenärzten) für Patienten bekommt, wenn dieser am gleichen Tag einen „Notfalltermin“ bekommt,
  • Ein Facharzt einen Zuschlag von 25% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 4.25€ bei den Frauenärzten) für Patienten bekommt, wenn der Termin in einer Woche erfolgt, und
  • einen Zuschlag von 15% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 2.13€ bei den Frauenärzten) bekommt, wenn dieser Termin innererhalb der kommenden drei Wochen liegt.

Damit sollen die Fachärzte dazu animiert werden, soviele freie Termine bereit zu halten, dass diese diese exorbitant hohen Zuschläge einkassieren können!

Sie können sich vorstellen, dass das nur funktioniert, wenn entweder noch mehr Termine angeboten werden oder Termine gestrichen und für „Notfälle“ freigehalten werden. Herr Spahn hat leider vergessen den Ärzten mitzuteilen, wovon die Personalkosten bestritten werden sollen, da erweiterte Sprechstunden mehr Personal bedarf…..

Damit die Ärzte nun aber nicht vor Reichtum sterben, muss an anderer Stelle gespart werden. Das geht so:

  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab Mai die Termin- und Servicestellen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzen. Bedeutet mehr Personal und erheblich mehr Kosten (tolle Geldvernichtung, da statistisch 0,0003% der aller Praxistermine über diese Servicestellen gemacht wurden…). Das Geld geht vom Honorar der Ärzte ab.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab Mai die Strukturumlage verpflichtend von 0,1 auf 0,2% verdoppeln, auch diese Kosten gehen vom Honorar der Ärzte ab!
  • Bekannt ist, dass zwischen 15-20% der „Notfälle“ und der über die Terminservicestellen vermittelten Patienten nicht erscheinen und auch nicht absagen. Damit ergibt sich ein Honorarausfall von mindestens 20% dieser zwangsweisen Sprechstunden.

Dann gibt es den Komplex der Notfall- und offenen Sprechstunden. Bedeutet für z.B. unsere Praxis:

Wir müssen ab Mai 5 Stunden pro Arzt und Woche 5 Stunden offene Sprechzeit anbieten. Das heißt im Klartext, in dieser Zeit gibt es keine Termine! Da unsere Praxis bereits tgl. von 8-18 Uhr mit Terminsprechstunde geöffnet hat, wissen wir nicht, wie dieses zu bewerkstelligen sein wird.

In den nächsten Tagen davon mehr….

Die nächste Breitseite gegen die Patienten.

Haben Sie sich in der Vergangenheit, speziell in den letzten Tagen, als benachteiligter Kassenpatient gefreut?

Böse Formulierung?

Nein, damit sind die Menschen gemeint, die aufgrund der ausgelasteten Praxen nicht, oder nur unter wirklich schwierigen Umständen, bei einem Facharzt einen Termin bekommen.

Dem soll Abhilfe geschaffen werden. Unser Bundesgesundheitsminister Spahn hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Inhalt davon, ist die Ausweitung der Aktivität der Terminvereinbarungs-, oder Terminservicestellen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie kennen diese nicht? Damit befinden sie sich in guter Gesellschaft. Diese Stellen sind schon seit über einem Jahr eingerichtet worden und haben zur Aufgabe, bei Problemen mit der Vergabe eines Facharzttermins den Menschen dabei zu helfen, einen solchen zu bekommen. Die Notwendigkeit erscheint speziell den dort Arbeitenden ziemlich fraglich, denn die Häufigkeit der Anfragen liegt teilweise am Tag im einstelliger Bereich.

Ärzte mit einem so genannten vollen Versorgungsauftrag sollen mit diesem Gesetz gezwungen werden mindestens 25 Stunden Sprechzeiten für Kassenpatienten anzubieten. Sie sollen auch gezwungen werden von diesen 25 Stunden mindestens 5 Stunden einer so genannten offenen Sprechstunde anzubieten. Die Zahlen reduzieren sich entsprechend bei anteiligen Versorgungsaufträgen, z.B. wenn jemand nur halbtags arbeitet.

Versüßt werden soll dieses den Ärzten dadurch, dass diese Patienten, welche durch diese offene Sprechstunde behandelt werden, einen Aufschlag auf die Vergütung bekommen, zusätzlich Patienten die innerhalb der letzten vier Jahre nicht in der Praxis behandelt worden sind einen weiteren Aufschlag bekommen sollen. Wir reden hier in Hessen von maximal drei Euro pro Patient!

Des weiteren ist nicht geplant, dass diese zusätzliche Menge an Patienten durch eine Ausweitung der Budgets ebenfalls abgefangen wird. Im Klartext: Bekommen Sie ein Budget für 1100 Patienten, behandeln sie bereits 1100 Patienten und haben nun durch diese offene Sprechstunde zwangsläufig 100 Patienten mehr, überschreiten Sie Ihr Budget um 100 Patienten!

Diesen Irrsinn erfreut sicherlich die gesamte Ärzteschaft!!

Um diese Schieflage zu umgehen, bleibt eigentlich der Ärzteschaft nur die Möglichkeit, wiederum die reguläre Sprechstunde um genau diese Stunden Zahl einzuschränken.

Das bedeutet im Klartext für alle Patientinnen und Patienten, welche reguläre Termine haben, Sie dürfen noch länger darauf warten, weil zwangsweise für eine offene Sprechstunde Zeiten abgezweigt werden.

Das nennt man wohl perfektes ausspielen von verschiedenen Patientengruppen gegeneinander.