Impfstart in unserer Praxis?

Wie wir bereits erwähnt hatten, werden wir frühestens nach Ende der Priorisierung in unserer Praxis mit Impfungen gegen COVID-19 beginnen.

Ausgerechnet zu Beginn dieses Zeitraumes hat Biontech Lieferprobleme gemeldet. So berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass statt der geplanten 3.3 Millionen Dosen nur 2.2 Millionen Dosen geliefert werden können.

Wir werden sehen, was in der kommenden Woche publiziert wird. Danach werden wir unsere Bemühungen ausrichten.

Bitte sehen Sie davon ab, per Telefon nur der Impfung wegen uns zu kontaktieren, mehr kann eine Mitarbeiterin Ihnen auch nicht mitteilen. Es stört massiv den täglichen Arbeitsablauf und wir kommen kaum noch zu unserer typischen Arbeit.

COVID – 19 Impfungen von Schwangeren

Wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, hat die ständige Impfkommission in Deutschland (Stiko) mit dem gestrigen Datum empfohlen, auch Schwangere mit einem COVID-19 Impfstoff zu impfen. Dabei allerdings hat die Stiko auch erwähnt, dass dieses nur bei einer ausgewählten Gruppe von Schwangeren erfolgen solle und nicht generell. Die Gruppe definiert sich allerdings sehr flau. Der Originaltext lautet:

Neue STIKO-Empfehlung zum COVID-19-Impfstoff Janssen sowie der Impfung in der Schwangerschaft im Stellungnahmeverfahren
10.05.2021

„Zu der COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft liegen weiterhin keine Erkenntnisse aus kontrollierten Studien vor. Aus diesem Grund wird keine generelle Impfempfehlung für Schwangere ausgesprochen. Jedoch besteht für Schwangere mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände die Möglichkeit zur Impfung. Sie können nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem 2. Trimenon erhalten.“

Daraus resultieren mehr Fragen als zielführende Antworten. Was ist ein erhöhtes Expositionsrisiko? Einmal in der Woche statt Home-Office in einem Büro arbeiten zu müssen? In einem Großraumbüro mit drei Leuten gleichzeitig arbeiten zu müssen? Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Oder, oder, oder…

Warum sind zwei Kontaktpersonen von schwangeren Frauen in die Priorisierungsgruppe zwei gefallen, konnten sich damit vorzeitig impfen lassen, Schwangere jedoch benötigen jetzt eine besondere Vorgabe ihrer Expositionssituation? Schwer verständlich, wenn der Partner der Schwangerschaft wegen geimpft wurde, die Schwangere jedoch jetzt eines besonderen Risikos bedarf?

Ab dem 7.6.2021 ist bundesweit die Priorisierung der Impfung aufgehoben. Aus diesem Grunde werden wir wahrscheinlich (hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab) auch in unserer Praxis mit Impfungen beginnen können. Da Praxen jedoch momentan gerade einmal 25-40 Impfdosen von Biontech in der Woche bekommen, müssen wir schauen, wie wir das bewerkstelligen.

Schauen Sie also bitte regelmäßig auf unserer Website nach, wir werden sie rechtzeitig informieren. Bei diesen geringen Mengen an Impfstoff lohnt es sich für uns auch nicht, eine Reservierungsliste zu führen. Erst wenn genügend Impfstoff vorhanden ist, können wir dieses auch Ihnen gegenüber verantworten, ansonsten sind die Wartezeiten einfach unendlich lang.

Update COVID – 19 Impfungen 18.05.2021

Wie sicherlich alle bereits wissen, hat unser Bundesgesundheitsminister Spahn die Priorisierung der Covid-19 Impfung zum 7. Juni 2021 komplett aufgehoben. Das bedeutet im Klartext, dass alle Personen sich gleichermaßen COVID – 19 impfen lassen können. Es können sich also alle Personen bei ihrem Haus – Facharzt oder in einem Impfzentrum um einen Impftermin bemühen.

Leider wurde dabei nicht erwähnt, dass weiterhin bevorzugt alle Personen aus der Priorisierungsgruppe zwei oder drei zu impfen sind, dieses sollen alle Beteiligten nicht aus den Augen verlieren.

Was er dabei leider auch nicht geäußert hat, dass die Liefermenge von verfügbarem Impfstoff nicht erhöht wurde. Bedeutet, die Haus- und Fachärzte werden weiterhin eine Mangelverwaltung haben, eine Beschleunigung der Impfsituation wird dadurch nicht erfolgen.

Ein uns bekannter Hausarzt hat mittlerweile eine Warteliste von über vier Wochen für Impfwillige für Biontech. Wenn dazu noch extra von der KV-Hessen eine Pressemitteilung heraus gegeben wird, dass aufgrund der knappen Situation des bevorzugten Impfstoffes Biontech möglicherweise angeforderte Mengen nicht geliefert werden können, kann man sich das Theater in den nächsten Wochen vorstellen.

Zudem ist es (Stand heute, 18.5.2021) immer noch so, dass die beteiligten Praxen von allen verfügbaren Impfstoffen etwas bestellen müssen, sie dürfen nicht nur alleinig Biontech als Bestellung veranlassen. Das bedeutet für viele Praxen, je weniger zum Beispiel Johnson&Johnson bestellt wird, umso weniger Biontech bekommen diese. Dieses geht soweit, dass eine Praxis, welche nur Biontech bestellt, gegebenenfalls nur zwölf Dosen in einer Woche bekommt.

Die Konsequenz für unsere Praxis daraus lautet, dass wir uns in der folgenden Woche informieren müssen, wie das Bestellwesen für unsere Situation erfolgen darf, demnach werden wir dann bestellen können. Wir werden frühestens jedoch mit Öffnung der Priorisierung im Juni mit der Impfung starten.

Die Priorisierung fällt

In Bayern und Baden-Württemberg soll die Priorisierung für Impfungen in Haus- und Facharztpraxen fallen. Das ist natürlich eine schöne Nachricht, damit entfällt eine unmögliche Zwangslage, in die diese Ärzte gebracht worden sind.

Was damit nicht gelöst wurde: Die geringe Menge an Impfdosen, die den niedergelassenen Ärzten zur Verfügung steht wird dadurch auch nicht höher. Sollten also jetzt aus diesem Grunde mehr Ärzte mit dem Impfen beginnen, da diese endlich ihre Klientel bedienen können (zum Beispiel Jugend Ärzte) wird dadurch nicht mehr Impfstoff in den Markt gepumpt. Der Astra Impfstoff ist immer noch äußerst unbeliebt in Teilen der Bevölkerung und für große Teile der Bevölkerung nicht akzeptiert. Bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass nicht genügend Biontech Impfstoff zur Verfügung stünde für die jüngere Generation.

Wir werden sehen, wie sich weitere Bundesländer in den nächsten Tagen zu diesem Thema äußern werden. Sobald die Priorisierung gefallen ist und wir entsprechend Impfstoff bekommen dürfen in den Praxen, werden wir mit dem Impfen starten.

Spahnsinn!

Unser Gesundheitsminister schlägt die nächste Volte in seinen Entscheidungen.

Entgegen jeglichen medizinischen Sachverstands und wahrscheinlich nur um den Leuten einen unkomplizierten Urlaub zu ermöglichen, schlägt er vor, den Impfbstand bei Astra Zeneca auf vier Wochen zu verkürzen. Dazu eine Experten Meinung direkt aus dem Netz:

„Medizinisch nachvollziehbar ist dieser Schritt nämlich nicht: „Die 12 Wochen Abstand zwischen den beiden AstraZeneca-Impfungen sind notwendig, um eine Effektivität von 80 % zu erreichen. Bei Verkürzung auf 4 Wochen sind das nur rund 60 %! Das sollte man den Leuten auch sagen“, argumentiert etwa Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGFI) und Leiter des Forschungsbereichs Immunologie am Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund „

Also keine Vernunft- oder Sachentscheidung. Reiner Populismus um potentiellen Wählern zu gefallen. Bitte, bitte, nicht darauf reinfallen, Sie vergeben die Chance auf eine korrekte Immunisierung!

Verkürzte Öffnungszeit Freitag 30.04.2021

Liebe Patientinnen, am Freitag den 30.4.2021 schließen wir die Praxis bereits um 12:00 Uhr. Grund ist, dass wir eine neue Software installieren, die reichlich Zeit benötigt. Am Montag sind wir wieder für Sie im gewohnten Umfang da.