Menopause vor dem 45. Lebensjahr

Das vorzeitige Einsetzen der Wechseljahre, auch Menopause genannt, wird bislang mit einem Beginn unterhalb des 40. Lebensjahres definiert. Das bedeutet, dass diese Frauen circa 10 Jahre früher, als normal in die Menopause kommen.

Aus dem Jahr 2016 existiert eine Studie, nach der Frauen, welche unterhalb von 45 Jahren in die Wechseljahre kommen, ein um 50% erhöhtes Risiko haben an einer Herzerkankung zu erkranken, als Frauen über 52. Das Risiko daran zu versterben war um 19% erhöht, das Gesamttodesfallrisiko um 12% höher. Bedeutet, nur weil diese Frauen früher als typisch in die Menopause kommen treten Erkrankungen wie Gefäßverschlüsse etc. so viel häufiger ein, dass diese Frauen ein erheblich höheres Herzerkrankungs- und Todesfallrisiko haben.

Selbst Frauen zwischen 45-49 Jahren haben ein 13% höheres Risiko einer Herkranzerkraknung als Frauen zwischen 50-54 Jahren.

Für diese Veränderungen gibt es biologische Erklärungen, welche mit dem Östrogenspiegel zusammen hängen. Eine Hormonersatztherapie birgt also, neben den bekannten Befürchtungen erhebliche Vorteile für eine Frau. Fragen Sie uns doch einfach.

Eine neue Lebensphase

Die Wechseljahre – eine Lebensphase der bewußten Körperwahrnehmung und Neuorientierung

Unklare Vorstellungen – unnötige Ängste

Erstaunlich lange, nämlich bis weit in unser Jahrhundert hinein, haben sich viele falsche Vorstellungen über „die Frau in den Wechseljahren“ gehalten. Zeitweise umgab diese Lebensphase sogar etwas Mystisches. Im Mittelalter etwa glaubte man, nachdem die monatlichen Blutungen aufgehört hatten, bliebe Gift im Körper, das über den „bösen Blick“ der Frauen andere Menschen schädigen könne. Wenngleich derartige Sichtweisen mittlerweile nicht mehr existieren, herrschen bedauerlicherweise auch in unserer Zeit noch unklare Vorstellungen darüber, was im weiblichen Körper während der Wechseljahre eigentlich passiert. Viele Frauen haben deshalb häufig unbegründete und damit unnötige Ängste. „Eine neue Lebensphase“ weiterlesen

Immer noch Blutungen

Blutungen in den Wechseljahren – was ist normal?

Vor dem endgültigen Ausbleiben der Regelblutung, was um das 50. Lebensjahr der Fall ist, werden die Abstände zwischen den Blutungen unregelmäßig, meist länger. Fast alle Frauen beobachten außerdem veränderte, oft verstärkte und verlängerte Blutungen sowie Vor- und Nachschmieren. „Immer noch Blutungen“ weiterlesen

Hormone für das Herz?

Was sind Herz-/Kreislauferkrankungen?

Herz-/Kreislauferkrankungen umfassen vor allem Erkrankungen der Herzkranzgefäße wie Angina pectoris:
Verkalkungen der Herzkranzgefäße verringern die Durchblutung des Herzens. Das führt zu plötzlich einsetzenden, sehr starken Schmerzen in der Herzgegend, die oft bis in den linken Arm ausstrahlen. „Hormone für das Herz?“ weiterlesen

Phytohormone

Phytohormone werden als solche bezeichnet, weil sie aus pflanzlichen Stoffen gewonnen werden, wie z.B. aus Pollen, Nektar, Soja oder verschiedenen Pflanzen. Diese Stoffe haben eine östrogene Wirkung, d.h. sie binden an bestimmte körpereigene Rezeptoren im Gehirn, Herz-Kreislauf und Knochengewebe. Dort entfalten sie eine den natürlichen Hormonen ähnliche Wirkung.

Vorteile der Phytohormone

Die typischen Nebenwirkungen einer normalen Hormontherapie werden vermieden. Speziell das Brustkrebsrisiko scheint, nach aktueller Datenlage, nicht erhöht zu werden. Das führt zu einer erheblich höheren Zufriedenheit bei der täglichen Einnahme ohne das schlechte Gewissen, welches einige Frauen plagt, wenn Sie an die Nebenwirkungen der normalen Hormontherapie denken.

Nachteile / Einschränkungen

Bis ein zufriedenstellender Effekt eintritt, dauert es meistens deutlich länger als bei einer konventionellen Hormontherapie. Allgemein werden durch eine Phytohormontherapie die leichten bis mäßigen Beschwerden beseitigt, erhebliche Beschwerden lassen sich höchstens bessern.

Verschiedene Produkte auf dem Markt sind von den Kassen nicht erstattungsfähig, seit dem 01.01.2004 sind alle pflanzlichen Präparate zur Behandlung von Wechseljahresbeschwerden grundsätzlich von den Kassen nicht mehr zu erstatten, außer es handelt sich um einen besonders schweren Fall mit einer Unverträglichkeit von konventionellen Medikamenten.