Der Berufsverband der Frauenärzte hat mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe einen FAQ für Schwangere zusammengestellt. Dieses finden Sie hier: Es ein PDF Dokument, welches Sie sich laden können und in Ruhe am heimischen Rechner durchlesen können.
Beachten Sie auch unsere Informationen zu dem Thema auf dieser Seite unserer Website.
Coronavirus und Schwangerschaft
In Zeiten von Corona werden die meisten von uns durch die Medien sicher ziemlich „wuschig“ gemacht. Hier finden sie ein paar seriöse Angaben zu o.g. Thema ohne in Panikmache aufgebauscht zu sein.
Berufsverband der Frauenärzte:
Pränataldiagnostik im Ausland
Derweil sich offensichtlich in Deutschland diverse Gruppierungen noch um eine Regelung bezüglich des Pränatalen Tests als Kassenleistung bemühen, gibt es im Ausland schon feste Regelungen. Diese z.T. bereits seit Jahren oder fast Jahrzehnten.
Aus neun europäischen Ländern gibt es eine Übersicht:
Land |
ETS (Erstattung) |
NIPT (Erstattung) |
---|---|---|
Deutschland | IGeL | IGeL |
Österreich | Eigenleistung | Eigenleistung |
Schweiz | kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei (ab 1:1000) |
UK (ENG/WLS) |
kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei (ab 1:150) |
Dänemark | kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei (ab 1:300, nur Trisomie 21) |
Niederlande | ab 36 Jahren kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei (ab 1:200) |
Frankreich | kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfei (ab 1:x? nur Trisomie 21) |
Italien | z.T. kostenfrei |
Eigenleistung |
Spanien | Risikoschwangere kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei |
USA | Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei |
Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei |
Warten auf den Pränataltest als Kassenleistung?
Seit September letzten Jahres ist es beschlossene Sache, dass ein s.g. „Nicht-invasiver-Pränataltest“ Kassenleistung werden soll. Dazu auch hier:
Immerhin haben wir heute den 01.02.2020, also vier Monate sind ins Land vergangen und keine kann eine Aussage über das weitere Vorgehen machen.
Bekannt ist immerhin, dass „bestimmte Personen“ einen Anspruch auf einen Test haben. Bekannt ist auch, dass der Test nur nach entsprechender Beratung und Ausgabe einer Patientinneninformation durchgeführt wird.
Warum geschieht nun nichts?
Bis heute ist nicht bekannt:
- Wer ist dieser Personenkreis und welche Kriterien werden angewendet?
- Wie sieht diese Patientinneninformation aus?
- Haben diese Frauen Anspruch auf alle möglichen genetischen Analysen, welche die Tests heute bereits bieten oder nur auf einen Teil oder sogar nur auf Trisomie 21?
- Wer zahlt das in welchem Umfang?
Test auf Down-Syndrom wird Kassenleistung?
Seit 2013 gibt es die Möglichkeit, dass per Blutanalyse aus dem mütterlichen Blut, ohne Gefährdung des werdenden Kindes Chromosomenveränderungen bestimmt werden können. Dieses nennt man NIPT oder auch Nichtinvasive Pränataltests. Bei der Analyse des Chromosoms 21 kommen die Tests immerhin auf eine Sensitivität (die richtig-richtig Rate) von über 99%. Bei anderen Chromosomen sind die Tests bei weitem nicht so gut, zudem gibt es eine Ausfallquote der Tests von 2-3%. Letzteres bedeutet, dass in 2-3% die Probe nicht analysierbar ist und KEIN Ergebnis mitgeteilt wird.
Pränataltests und die Geschlechtsdiagnose
Einige Patientinnen lassen im Rahmen der Schwwangerschaft einen vorgeburtlichen Test auf genetische Erkrankungen in nichtinvasiver Form (Blutentnahme bei der Mutter) durchführen, s.g. NIPT. Ein „Abfallprodukt dieser Test ist die Bestimmung des Geschlechtes. Der Test kann in den meisten Fällen problemlos ab der 11. Woche durchgeführt werden, das Ergebnis liegt häufig 4-5 Tage später vor. Daher werden wir auch gerne nach dem Geschlecht des Kindes gefragt, in der Annahme, wir würden dieses bereits durch den Test wissen, aber den Schwangeren Frauen „verheimlichen“ weil wir es vor der 14+0 Woche nicht bekannt geben dürfen.
Dem ist so nicht, das GenDG gilt für alle Beteiligten dieser Analyse, auch für die Firmen, welche den NIPT durchführen und das Ergebnis liefern. In den Ergebnisblättern steht daher bis zum 14+0 Tag lediglich ein Datum, an dem die Praxen dann erneut ein Fax oder einen Brief bekommen, in welchem das Geschlecht offen gelegt wird.
Nachbohren hilft also nicht……..
Schwangerschaftsbetreuung
Die Mutterschaftsrichtlinien, an die sich jeder betreuender Frauenarzt hält, sehen eine Reihe von Leistungen vor, die wir Ihnen selbstverständlich alle in unserer Praxis bieten.
Dazu gehören:
- Blutgruppen, Rhesusfaktor- und Antikörperbestimmungen
- Rötelntiter
- Luesdiagnostik (Syphllis)
- HIV- Testung (AIDS) – Auf Wunsch
- Chlamydienabstrich aus dem Gebärmutterhals
- Hepatitis B Diagnostik ab der 32. Schwangerschaftswoche
Bei krankhaften Befunden können weitere Ultraschalluntersuchungen und Doppleruntersuchungen (Durchblutungsdiagnostik) notwendig werden.
Während der gesamten Schwangerschaft sind 3 Basisultraschalluntersuchungen vorgesehen. Der zweite Ultraschall kann wahlweise als s.g. „Basisschall“ oder als s.g. „Erweiterter Basisschall“ durchgeführt werden. Beide Schall werden in der Praxis durchgeführt. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind nicht Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge.
Zur weiteren vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) nach den Richtlinien muss bei Schwangeren, die 35 Jahre und älter bei der Entbindung sein werden, ein Amniocentese angesprochen werden. Diese wird auch bei bekannten Erberkrankungen und auffälligen Ultraschallbefunden als Kassenleistung angeboten.
Wir möchten Ihnen weitere Untersuchungsmöglichkeiten aber nicht vorenthalten und bieten Ihnen diese Zusatzdiagnostiik als selbst zu tragende Leistung an.