Das offizielle Verbandsorgan der Frauenheilkunde äußert sich auf der Website zu den geplanten Einschnitten in der gesundheitlichen Versorgung an 01.01.2027.
Hier können Sie dies nachlesen: BVF
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Gesundheitspolitik aktuell
Patienten-Newsletter – Gynäkologische Gemeinschaftspraxis
Ausgabe: 10. Juli 2026
Das Krankenkassen-Sparpaket ist beschlossen
Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat grünes Licht für das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gegeben, nachdem der Bundestag es bereits Anfang Juli beschlossen hatte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet es als eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte. Ziel ist es, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, indem die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzt werden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Für unsere Patientinnen und Patienten erklären wir im Folgenden in einfachen Worten, was sich ändert – und was das für den Praxisalltag und Ihre Versorgung bedeuten kann.
Der zentrale Mechanismus: Vergütung folgt nicht mehr den echten Kosten
Bisher galt: Wenn die Kosten einer Arztpraxis steigen – zum Beispiel Löhne für Praxispersonal, Miete, Energie oder medizinisches Material – wurde die Bezahlung der ärztlichen Leistungen tendenziell mit angepasst. Die Vergütung orientierte sich also an der tatsächlichen Kostenentwicklung.
Künftig gilt eine neue Regel: Die Vergütung darf nur noch so stark steigen wie die sogenannte „Grundlohnsumme“ – vereinfacht gesagt, wie stark die Löhne in der gesamten deutschen Wirtschaft im Durchschnitt wachsen. Diese Rate liegt deutlich unter der tatsächlichen Kostensteigerung im Gesundheitswesen und wird von 2027 bis 2029 sogar noch zusätzlich abgesenkt.
Was bedeutet das im Alltag? Die Ausgaben einer Praxis (Personal, Material, Energie) steigen weiter im bisherigen Tempo – oft schneller als die allgemeine Lohnentwicklung. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung wachsen aber langsamer. Es entsteht eine Schere zwischen dem, was eine Praxis einnimmt, und dem, was sie ausgeben muss. Das führt de facto zu einem schleichenden Reallohnverlust für Arztpraxen – bei gleicher oder steigender Arbeitsleistung bleibt real weniger übrig.
Wie die Vergütungsbegrenzung bei Praxen konkret wirkt
Das Gesetz begrenzt die Bezahlung von Arztpraxen über mehrere Wege gleichzeitig:
• Gedeckeltes Gesamtbudget: Der Topf, aus dem alle Praxen einer Region für gesetzlich Versicherte bezahlt werden, darf pro Jahr nur noch um die Grundlohnrate wachsen – unabhängig davon, wie viele Patientinnen und Patienten behandelt werden oder wie aufwendig die Behandlungen sind.
• Wegfall von Sonderzahlungen: Bestimmte Leistungen, die bisher zusätzlich zum Budget und ohne Mengenbegrenzung bezahlt wurden – etwa Zuschläge für schnell vermittelte Termine über die Terminservicestelle 116117 – entfallen oder werden ins normale, gedeckelte Budget eingegliedert.
• Streichung einzelner Leistungen: Auch konkrete Positionen wie die Vergütung für die Aktualisierung der elektronischen Patientenakte werden nicht mehr gesondert bezahlt.
Die praktische Folge: Da das Gesamtbudget gedeckelt ist, die Zahl der Behandlungen aber nicht begrenzt wird, sinkt rechnerisch die Bezahlung pro einzelner Leistung, sobald mehr Patientinnen und Patienten behandelt werden als im Budget vorgesehen. Fachrichtungen, die viele extrabudgetäre Leistungen erbracht haben, sind davon besonders betroffen.
Was heißt das konkret für Sie als Patientin oder Patient?
• Terminvergabe: Da finanzielle Anreize für besonders schnelle Terminvermittlung wegfallen, könnte es schwieriger werden, kurzfristig einen Termin zu bekommen – insbesondere bei fachärztlichen Überweisungen.
• Praxisorganisation: Praxen müssen ihre Kosten stärker im Blick behalten. Das kann sich in angepassten Sprechstundenzeiten oder veränderten Arbeitsabläufen niederschlagen.
• Zuzahlungen: Für Medikamente und Krankenhausaufenthalte steigen die gesetzlichen Zuzahlungen um 50 Prozent.
• Familienversicherung: Für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen wird künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens fällig – ausgenommen sind Eltern mit Kindern bis 11 Jahren.
Kritische Einordnung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt deutlich vor den Folgen: Wenn Praxen gezwungen sind, ihre Leistungen an feste Budgetgrenzen anzupassen, führt das im Ergebnis zu einer realen Rationierung ärztlicher Leistungen. Politische Zusagen wie ein Recht auf einen Arzttermin innerhalb weniger Wochen laufen unter diesen Bedingungen faktisch ins Leere. Die Bundesregierung begründet die Reform dagegen mit der Notwendigkeit, weiter steigende Krankenkassenbeiträge für alle Versicherten zu verhindern – eine finanzielle Stabilisierung, die nach Auffassung der Regierung notwendig sei, um das Gesundheitssystem langfristig bezahlbar zu halten.
Beide Perspektiven sind nachvollziehbar – die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung ist real, ebenso real sind jedoch die absehbaren Folgen für die Versorgungsqualität in den Praxen vor Ort. Wir werden Sie über die konkreten Auswirkungen auf unsere Praxis und die Terminvergabe rechtzeitig informieren.
Frisch gebackene(r) Absolvent der Uni bewirbt sich bei der Verwaltung der Stadt Frankfurt um eine neu ausgeschriebene Stelle als Mitarbeiter. Der Text klang verlockend:
Guter Verdienst mit der Möglichkeit sich beruflich zu entfalten. Spannende, abwechslungsreiche, Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten. Flache Hierachien, kurze Entscheidungswege mit kollegialem Miteinander.
Das Bewerbungsgespräch klang dann wie aus einer anderen Dimension.
„Es ist ja klar, dass Sie Ihr Arbeitsumfeld selbst gestalten müssen, die Kosten z.B. für die Büroausstattung, notwendige Technik und Ihre Mitarbeiterinnen dafür tragen Sie; natürlich. Ihre Kosten sind vergütungsunabhängig, die Mitarbeiter sind nach Tarifvertrag zu beschäftigen und zu bezahlen. Sie selbst bekommen eine feste Vergütung pro Kunde, welchen sie sehen, Sie dürfen aber nicht mehr als 5 Kunden pro Stunden bearbeiten.
Dafür dürfen Sie aber auch nicht mehr als 12 Stunden am Tag arbeiten, dass würde die Qualität Ihrer Arbeit gefährden. Sollten Sie doch mehr arbeiten, bekommen Sie natürlich keinerlei Vergütung, sondern die Mehrarbeit wird Ihnen von der Vergütung abgezogen. Zudem müssen Sie sich vor einer Kommission dazu äußern, warum Sie mehr arbeiten und dafür auch noch Geld haben möchten. Sie müssen zudem mindestens fünf Stunden in der Woche Zeiten für die Laufkundschaft frei halten, damit diese nicht an Termine gebunden sein müssen. Diese sind zusätzlich zu Ihrer Arbeitszeit zu gewähren, dafür bekommen sie pro Kunden, welcher in der offenen Sprechstunde vorbei kommt, 2,50€ extra, aber nur einmalig! „
„Gerade wurde wurde beschlossen, dass der Kunde speziell Beratungszeiten am Abend ab 20 Uhr und am Wochenende wünscht, dem haben Sie zu entsprechen. Natürlich ohne zusätzliche Vergütung, dass müssen Sie schon irgendwie regeln.“
„Wie, sie haben Familie und wünschen tatsächlich Frau/Mann und Kinder mal zu sehen?
Halt, wohin wollen sie denn? Sie können doch bei so einer wunderbaren Stelle nicht einfach gehen“
/Realsatire off
Wie, sie glauben das nicht? Dann sollten Sie vielleicht die Presse aufmerksam verfolgen und ggf. z.B. einen Artikel, wie diesen hier, lesen. Falls sich immer noch die Politiker wundern, warum sich immer weniger freiberufliche Ärzte niederlassen, hier ist die Antwort. Kein Angestellter würde, wenn denn eine Wahl bestünde, so etwas mitmachen, von den niedergelassenen Ärzten wird das erwartet. Da aber die Zukunft der Medizin (politisch gewollt) aus Angestellten besteht, wird sich das Bild nicht ändern….
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