Neues aus der Frauenheilkunde und Sozialpolitik

Liebe Patienntinnen, liebe Leserinnen und Leser, in der ersten Jahreshälfte 2026 gab es mehrere fachliche Neuerungen, die für die gynäkologische Versorgung von Bedeutung sind. Wir möchten Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Entwicklungen informieren – verständlich aufbereitet und mit Blick darauf, was sich für Sie als Patientin konkret ändert oder relevant werden könnte.

 

1. HPV-Impfung: Aktualisierte Empfehlungen und neue Aufklärungsinitiative

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen für 2026 in mehreren Punkten überarbeitet. Für die HPV-Impfung selbst bleibt es bei der bewährten Empfehlung: Mädchen und Jungen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren geimpft werden, wobei zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten ausreichen. Wird die Impfung erst ab 15 Jahren begonnen, sind drei Dosen notwendig. Ein Nachholen ist bis zum 18. Geburtstag möglich und sinnvoll.

Hintergrund dieser Empfehlung ist die nach wie vor unbefriedigende Impfquote: Nur etwa 55 % der 15-jährigen Mädchen und 36 % der gleichaltrigen Jungen sind in Deutschland vollständig geimpft. Da HPV-Infektionen jährlich rund 10.000 Krebserkrankungen verursachen – etwa 7.000 davon bei Frauen, vor allem Gebärmutterhalskrebs –, ist eine frühzeitige Impfung der wirksamste Schutz, idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt.

Neu ist, dass das Paul-Ehrlich-Institut zusammen mit der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen ein bundesweites Konzept zur besseren Aufklärung vorgelegt hat; ein eigenes „HPV-Impfjahr” ist für 2028 in Planung. Wir nutzen diese Entwicklung, um Eltern und junge Patientinnen in unserer Praxis weiterhin aktiv und gezielt zur HPV-Impfung zu beraten.

2. Brustkrebs: Überarbeitete S3-Leitlinie mit Fokus auf individuellere Therapie

Im Januar 2026 wurde die zentrale medizinische Leitlinie zur Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms (Brustkrebs) grundlegend aktualisiert. Sie wurde unter Beteiligung zahlreicher Fachgesellschaften neu strukturiert und umfasst nun 27 Themenbereiche.

Für Sie als Patientin bedeutet das vor allem: Behandlungen werden künftig noch gezielter auf das individuelle Krankheitsbild abgestimmt. Anhand bestimmter Tumormerkmale lässt sich heute genauer bestimmen, welche Medikamente im jeweiligen Fall am wirksamsten sind. Gleichzeitig setzt die neue Leitlinie verstärkt auf schonendere Operationsverfahren, um unnötige Eingriffe zu vermeiden. Erstmals wurden außerdem Empfehlungen zu bislang weniger beachteten Themen aufgenommen, etwa zur Brustrekonstruktion nach einer Operation und zu seltenen Tumorformen.

Brustkrebs bleibt mit etwa 74.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Dank Früherkennung und verbesserter Behandlungsmöglichkeiten haben die meisten Patientinnen heute eine gute Prognose. Die Brustkrebs-Vorsorge bleibt daher ein zentraler Bestandteil unseres Angebots.

3. Übelkeit und Erbrechen in der Schwangerschaft: Klarere Behandlungsempfehlungen

Übelkeit und Erbrechen gehören zu den häufigsten Beschwerden in der Schwangerschaft und betreffen in Deutschland jährlich bis zu 600.000 Frauen. Auf dem diesjährigen Fortbildungskongress der Frauenärztinnen und Frauenärzte wurde ein neuer Expertenkonsens vorgestellt, der die Behandlung dieser Beschwerden klarer regelt.

Bei leichten Beschwerden empfehlen sich weiterhin einfache Maßnahmen wie kleinere, häufigere Mahlzeiten, das Vermeiden auslösender Gerüche sowie Ingwerpräparate. Reichen diese nicht aus, gilt die Wirkstoffkombination aus Doxylamin und Pyridoxin (Vitamin B6) als Mittel der ersten Wahl – sie erhielt im Expertengremium eine einstimmige Zustimmung. Diese Kombination ist seit Jahrzehnten erprobt, in Deutschland seit 2019 für diese Indikation zugelassen und zeigt auch über lange Anwendungszeiträume keine erhöhten Risiken für das ungeborene Kind.

Wichtig zu wissen: Eine frühzeitige Behandlung kann verhindern, dass sich die Beschwerden zu einer sogenannten Hyperemesis gravidarum verstärken, einer ausgeprägten Form mit erheblichem Flüssigkeits- und Gewichtsverlust. Sprechen Sie uns daher gerne frühzeitig an, wenn Sie unter starker Übelkeit in der Schwangerschaft leiden – eine Behandlung muss nicht erst bei schweren Symptomen beginnen.

4. Bluthochdruck in der Schwangerschaft: Engere Kontrollen, längere Nachsorge

Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Fachtagungen war der Umgang mit hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen, insbesondere der Präeklampsie. Neue Studiendaten zeigen, dass schon Blutdruckwerte ab 140/90 mmHg als behandlungsbedürftig gelten und eine engere Kontrolle mit Zielwerten um etwa 135/85 mmHg das Risiko für eine schwere Verlaufsform deutlich senken kann.

Besonders betont wurde zudem die Bedeutung der Zeit nach der Geburt. Frauen, die während der Schwangerschaft einen erhöhten Blutdruck hatten, tragen auch danach ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine strukturierte Nachsorge über die ersten Wochen nach der Geburt hinaus wird daher künftig als selbstverständlicher Bestandteil der Betreuung verstanden – ebenso wie die Empfehlung, auf einen gesunden Lebensstil zu achten, um das langfristige Risiko zu senken.

Wir werden diesen Aspekt in der Schwangerenvorsorge und in der Nachsorge nach der Geburt entsprechend berücksichtigen, insbesondere wenn während der Schwangerschaft erhöhte Blutdruckwerte aufgetreten sind.

5. Strukturelle Entwicklungen in unserer Praxis

Über die fachlichen Neuerungen hinaus möchten wir Sie auch über organisatorische Punkte informieren, die unsere Praxis im laufenden Jahr betreffen:

• Die berufspolitischen Verbände weisen aktuell auf einen wachsenden Fachkräftemangel in der Frauenheilkunde sowie auf zunehmende bürokratische Anforderungen hin. Wir setzen uns dafür ein, dass dies möglichst wenig zu Lasten der persönlichen Betreuungszeit unserer Patientinnen geht, und passen unsere internen Abläufe entsprechend an.

• Sollte es im Laufe des Jahres zu Änderungen unserer Öffnungszeiten, unseres Praxisteams oder unseres Leistungsangebots kommen, informieren wir Sie selbstverständlich gesondert und rechtzeitig an dieser Stelle sowie durch Aushänge in der Praxis.

• Digitale Angebote und Dokumentationsprozesse werden im Hintergrund kontinuierlich weiterentwickelt, mit dem Ziel, Wartezeiten zu verkürzen und mehr Zeit für das persönliche Gespräch zu schaffen.

 

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht einen verständlichen Einblick in die aktuellen Entwicklungen der Frauenheilkunde gegeben zu haben. Bei Fragen zu einzelnen Themen – etwa zur HPV-Impfung für Ihr Kind, zur Brustkrebsvorsorge oder zur Betreuung in der Schwangerschaft – sprechen Sie uns gerne jederzeit in einem persönlichen Termin an.

Ihr Praxisteam

Abklärungskolposkopie

Seit dem 01.01.2020 ist es bei bestimmten Abstrichergebnissen des Abstriches vom Gebärmutterhalses unumgänglich, eine weitergehende Untersuchung durchzuführen. Diese nennt man Abklärungskolposkopie.
Wir sind in der glücklichen Lagen, unseren Patientinnen diese Leistung anbieten zu können, auch externe Patientinnen können darauf zurück greifen.
Diese spezielle Untersuchung besteht aus verschiedenen Schritten, welche je nach vorherigem Abstrichergebnis unterschiedlich sein können und im Einzelfall individuell erläutert werden,

Propaganda und Krebsvorsorge

Ab 01.01.2020 kommt, wie wir schon informiert haben, die neue Krebsvorsorge des Gebärmutterhalskrebses.

Leider werden dazu Informationen gestreut, welche nicht immer ganz korrekt sind. Natürlich ist es so, dass diese Änderungen das Thema Abstrich betreffen, die klassische Vorsorge mit der entsprechenden Untersuchungen bleibt davon unberührt. Wenn also eine Kasse oder „wer auch immer“ behauptet, ab sofort ist ein Besuch des Frauenarztes bei einem Alter >35 zur Vorsorge  nur noch alle drei Jahre möglich, dann ist das glatt gelogen!

Lassen Sie sich also nicht verunsichern!

Gebärmutterhalskrebsvorsorge ab dem 01.01.2020

Ab dem 01.01.2020 wird sich für alle Frauen in der Gebärmutterhalskrebsvorsorge etwas ändern. Bereits im Sommer 2019 wurde der Beschluss gefasst, dass sich die Vorgehensweise bei der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses ändern muss.

Änderung 1

Grob gesagt, wird die weibliche Bevölkerung in zwei Altersgruppen geteilt. In eine Gruppe im Alter von 20-34 Jahren und eine weitere Altersgruppe >34 Jahren. Diese Vorgehensweise hat erhebliche Auswirkungen auf die Vorsorgeuntersuchung.

(Abklärungskolposkopie) erfolgen, wie bisher, falls Auffälligkeiten des Abstriches zu verzeichnen sind. Generell erfolgt bei unauffälligem Abstrich keine Diagnostik auf HPV!

Frauen in der älteren Altersgruppe haben diesen jährlichen Anspruch auf einen Abstrich nicht mehr, sofern dieser in beiden Tests unauffällig ist oder wieder unauffällig wird. Beide Tests? Ja, ab 01.01.2020 bekommen alle Frauen in dieser Altersgruppe grundsätzlich nicht nur einen Abstrich, sondern auch einen Test auf HPV. Diese Frauen bekommen dann nur noch alle drei Jahre diesen kombinierten Abstrich.

Argumentiert wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Zum einen sei es aus anderen Gesundheitssystemen bekannt, dass die jährliche Kontrolle keinen Vorteil gegenüber Kontrollen in verlängerten Intervallen bringen würde, Daten würden dieses belegen. Der andere Blickwinkel ist, dass diese Daten allesamt aus Ländern stammen, in denen es keinen freien Zugang zu Spezialisten gibt und Frauen schon lange per Einladung an eine bevorstehende Untersuchung in einem Zentrum oder einem dafür ausgestatteten Ort erinnert werden (z.B. wie in Holland, den nordischen Staaten oder England).

In Deutschland exisitiert – noch – die freie Arztwahl, die mit Sicherheit durch solche Maßnahmen in Zukunft eingeschränkt werden wird.

Alle Frauen haben jetzt und in Zukunft immer noch das Recht die komplette Krebsvorsorge Frau jährlich wahrzunehmen, mit dem Unterschied, dass der Abstrich in der älteren Altersgruppe nur noch alle 3 Jahre durchgeführt werden wird.

Änderung 2

Wir haben in Deutschland eine hohe Teilnahmerate an der Krebsfrüherkennung bei den Frauen, jedoch liegt die Quote mit <60% der regelmäßigen Teilnahme nicht sehr hoch. Damit sich dieses ändert, wurde zudem beschlossen, dass alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr alle fünf Jahre an die Untersuchung erinnert werden.

Klartext:
Frauen zwischen 20-34 haben Anspruch auf eine jährliche Untersuchung, werden aber nur alle 5 Jahre erinnert?
Frauen zwischen 35 und 65 haben Anspruch auf eine dreijährige Untersuchung, werden aber auch nur alle fünf Jahre erinnert?

Änderung 3

Für alle Frauen mit einem auffälligen Abstrich kommt jedoch eine Neuerung hinzu. Sobald gewisse Kriterien der Auffälligkeit erfüllt sind, müssen diese Veränderungen durch eine spezielle „Abklärung“ weiter untersucht werden. Das kann entweder die „eigene“ Praxis machen oder es wird durch eine Fremdpraxis durchgeführt.
Auf diesen beiden Seiten ist das Vorgehen genauer erklärt.

Altersgruppe 20-34
Altersgruppe über 34

Primär bedeuter dabei die erste Untersuchung in der bisherigen Praxis, Abklärung bedeutet die weitergehende Untersuchung bei einem auffälligen Befund in einer möglicherweise fremden Praxis.

Warzen sind schön, Krebs ist toll?

Diese Aussage müsste man treffen, wenn man die Impfraten in Deutschland sieht. Es geht speziell um die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs, welche auch gleichzeitig zu einem hohen Prozentsatz genitale Feigwarzen, genannt Condylome verhindern kann. Seit Jahren gibt es dafür gute Daten, speziell aus Ländern welche eine hohe Impfquote haben. Dazu zählen zum Beispiel Australien, Neuseeland oder auch Schottland. In diesen Ländern kann man seit Jahren einen deutlichen Rückgang von Gebärmutterhalskrebs Vorstufen oder auch genitalen Feigwarzen sehen.

Natürlich hat diese Impfung Nebenwirkungen , im Vergleich zu den Wirkungen gegen diese Erkrankungen jedoch zu vernachlässigen. Jede Frau, welche bereits von diesen Warzen betroffen war, jeder Mann welcher an seinem besten Teil diese Warzen bereits hatte, wird zustimmen, dass eine Vermeidung dieser Warzen alleine nur durch eine Impfung genial wäre. Nur warum lassen sich dann in Deutschland so wenige impfen?

Die im Impfquote in Deutschland liegt zwischen 25% und etwas über 40 %.

Diejenigen Frauen und Männer, welche eine dieser Erkrankungen bekommen haben, sind in einem Alter, in dem sie nur wehmütig darauf zurückblicken können, da sie ja als Jugendliche sich hätten impfen lassen können!

Leider wollten entweder sie selber, oder ihre Eltern eine Impfung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht.

Zum Sex gehören meistens zwei?

Warum argumentieren dann so viele Impfkritiker gegen eine HPV Impfung für Jungs?

Auch die könnten einen Teil dazu beitragen, dass verschiedene Erkrankungen und Karzinome verschwinden. Es wäre doch zu einfach, zumindest den Frauen bezüglich der Entwicklung von Gebärmutterhalserkrankungen Unterstützung zukommen zu lassen, indem eine Übertragung nicht mehr stattfinden kann.

HPV Impfung an den Schulen

Die „Deutsche Krebsstiftung“ möchte am liebsten eine Implementierung der HPV Impfung im Rahmen des Schulbesuches. Wir erinnern uns, bis Ende 1975 gab es z.B. verpflichtende Impfungen gegen Pocken an den Schulen, teilweise wurde dabei auch Röteln bei den Mädchen geimpft.

Auch wenn es die Impfkritiker ungerne sehen, aber 12 Jahre nach Beginn der HPV Impfungen kann man in Ländern mit relativ strikter Durchführung der Impfungen sehen, welchen Erfolg dieses gebracht hat. Völlig unsinnig natürlich, dass Jungs davon ausgenommen waren, sind diese doch ebenso am „Sex“ beteiligt und damit Überträger des Virus oder Betroffene von einer Infektion. Prominentes Beispiel ist der amerikanische Schauspieler Michael Douglas mit seinem Mundbodenkarzinom durch HPV verursacht!

Dass an den Schulen wieder eine „Massenimpfung“ eingeführt wird in einem Land, in welchem keine Impfpflicht, sondern nur eine Impfempfehlung existiert, halte ich allerdings für ausgeschlossen.