Abklärungskolposkopie

Seit dem 01.01.2020 ist es bei bestimmten Abstrichergebnissen des Abstriches vom Gebärmutterhalses unumgänglich, eine weitergehende Untersuchung durchzuführen. Diese nennt man Abklärungskolposkopie.
Wir sind in der glücklichen Lagen, unseren Patientinnen diese Leistung anbieten zu können, auch externe Patientinnen können darauf zurück greifen.
Diese spezielle Untersuchung besteht aus verschiedenen Schritten, welche je nach vorherigem Abstrichergebnis unterschiedlich sein können und im Einzelfall individuell erläutert werden,

Propaganda und Krebsvorsorge

Ab 01.01.2020 kommt, wie wir schon informiert haben, die neue Krebsvorsorge des Gebärmutterhalskrebses.

Leider werden dazu Informationen gestreut, welche nicht immer ganz korrekt sind. Natürlich ist es so, dass diese Änderungen das Thema Abstrich betreffen, die klassische Vorsorge mit der entsprechenden Untersuchungen bleibt davon unberührt. Wenn also eine Kasse oder „wer auch immer“ behauptet, ab sofort ist ein Besuch des Frauenarztes bei einem Alter >35 zur Vorsorge  nur noch alle drei Jahre möglich, dann ist das glatt gelogen!

Lassen Sie sich also nicht verunsichern!

Gebärmutterhalskrebsvorsorge ab dem 01.01.2020

Ab dem 01.01.2020 wird sich für alle Frauen in der Gebärmutterhalskrebsvorsorge etwas ändern. Bereits im Sommer 2019 wurde der Beschluss gefasst, dass sich die Vorgehensweise bei der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses ändern muss.

Änderung 1

Grob gesagt, wird die weibliche Bevölkerung in zwei Altersgruppen geteilt. In eine Gruppe im Alter von 20-34 Jahren und eine weitere Altersgruppe >34 Jahren. Diese Vorgehensweise hat erhebliche Auswirkungen auf die Vorsorgeuntersuchung.

(Abklärungskolposkopie) erfolgen, wie bisher, falls Auffälligkeiten des Abstriches zu verzeichnen sind. Generell erfolgt bei unauffälligem Abstrich keine Diagnostik auf HPV!

Frauen in der älteren Altersgruppe haben diesen jährlichen Anspruch auf einen Abstrich nicht mehr, sofern dieser in beiden Tests unauffällig ist oder wieder unauffällig wird. Beide Tests? Ja, ab 01.01.2020 bekommen alle Frauen in dieser Altersgruppe grundsätzlich nicht nur einen Abstrich, sondern auch einen Test auf HPV. Diese Frauen bekommen dann nur noch alle drei Jahre diesen kombinierten Abstrich.

Argumentiert wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Zum einen sei es aus anderen Gesundheitssystemen bekannt, dass die jährliche Kontrolle keinen Vorteil gegenüber Kontrollen in verlängerten Intervallen bringen würde, Daten würden dieses belegen. Der andere Blickwinkel ist, dass diese Daten allesamt aus Ländern stammen, in denen es keinen freien Zugang zu Spezialisten gibt und Frauen schon lange per Einladung an eine bevorstehende Untersuchung in einem Zentrum oder einem dafür ausgestatteten Ort erinnert werden (z.B. wie in Holland, den nordischen Staaten oder England).

In Deutschland exisitiert – noch – die freie Arztwahl, die mit Sicherheit durch solche Maßnahmen in Zukunft eingeschränkt werden wird.

Alle Frauen haben jetzt und in Zukunft immer noch das Recht die komplette Krebsvorsorge Frau jährlich wahrzunehmen, mit dem Unterschied, dass der Abstrich in der älteren Altersgruppe nur noch alle 3 Jahre durchgeführt werden wird.

Änderung 2

Wir haben in Deutschland eine hohe Teilnahmerate an der Krebsfrüherkennung bei den Frauen, jedoch liegt die Quote mit <60% der regelmäßigen Teilnahme nicht sehr hoch. Damit sich dieses ändert, wurde zudem beschlossen, dass alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr alle fünf Jahre an die Untersuchung erinnert werden.

Klartext:
Frauen zwischen 20-34 haben Anspruch auf eine jährliche Untersuchung, werden aber nur alle 5 Jahre erinnert?
Frauen zwischen 35 und 65 haben Anspruch auf eine dreijährige Untersuchung, werden aber auch nur alle fünf Jahre erinnert?

Änderung 3

Für alle Frauen mit einem auffälligen Abstrich kommt jedoch eine Neuerung hinzu. Sobald gewisse Kriterien der Auffälligkeit erfüllt sind, müssen diese Veränderungen durch eine spezielle „Abklärung“ weiter untersucht werden. Das kann entweder die „eigene“ Praxis machen oder es wird durch eine Fremdpraxis durchgeführt.
Auf diesen beiden Seiten ist das Vorgehen genauer erklärt.

Altersgruppe 20-34
Altersgruppe über 34

Primär bedeuter dabei die erste Untersuchung in der bisherigen Praxis, Abklärung bedeutet die weitergehende Untersuchung bei einem auffälligen Befund in einer möglicherweise fremden Praxis.

Warzen sind schön, Krebs ist toll?

Diese Aussage müsste man treffen, wenn man die Impfraten in Deutschland sieht. Es geht speziell um die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs, welche auch gleichzeitig zu einem hohen Prozentsatz genitale Feigwarzen, genannt Condylome verhindern kann. Seit Jahren gibt es dafür gute Daten, speziell aus Ländern welche eine hohe Impfquote haben. Dazu zählen zum Beispiel Australien, Neuseeland oder auch Schottland. In diesen Ländern kann man seit Jahren einen deutlichen Rückgang von Gebärmutterhalskrebs Vorstufen oder auch genitalen Feigwarzen sehen.

Natürlich hat diese Impfung Nebenwirkungen , im Vergleich zu den Wirkungen gegen diese Erkrankungen jedoch zu vernachlässigen. Jede Frau, welche bereits von diesen Warzen betroffen war, jeder Mann welcher an seinem besten Teil diese Warzen bereits hatte, wird zustimmen, dass eine Vermeidung dieser Warzen alleine nur durch eine Impfung genial wäre. Nur warum lassen sich dann in Deutschland so wenige impfen?

Die im Impfquote in Deutschland liegt zwischen 25% und etwas über 40 %.

Diejenigen Frauen und Männer, welche eine dieser Erkrankungen bekommen haben, sind in einem Alter, in dem sie nur wehmütig darauf zurückblicken können, da sie ja als Jugendliche sich hätten impfen lassen können!

Leider wollten entweder sie selber, oder ihre Eltern eine Impfung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht.

Zum Sex gehören meistens zwei?

Warum argumentieren dann so viele Impfkritiker gegen eine HPV Impfung für Jungs?

Auch die könnten einen Teil dazu beitragen, dass verschiedene Erkrankungen und Karzinome verschwinden. Es wäre doch zu einfach, zumindest den Frauen bezüglich der Entwicklung von Gebärmutterhalserkrankungen Unterstützung zukommen zu lassen, indem eine Übertragung nicht mehr stattfinden kann.

HPV Impfung an den Schulen

Die „Deutsche Krebsstiftung“ möchte am liebsten eine Implementierung der HPV Impfung im Rahmen des Schulbesuches. Wir erinnern uns, bis Ende 1975 gab es z.B. verpflichtende Impfungen gegen Pocken an den Schulen, teilweise wurde dabei auch Röteln bei den Mädchen geimpft.

Auch wenn es die Impfkritiker ungerne sehen, aber 12 Jahre nach Beginn der HPV Impfungen kann man in Ländern mit relativ strikter Durchführung der Impfungen sehen, welchen Erfolg dieses gebracht hat. Völlig unsinnig natürlich, dass Jungs davon ausgenommen waren, sind diese doch ebenso am „Sex“ beteiligt und damit Überträger des Virus oder Betroffene von einer Infektion. Prominentes Beispiel ist der amerikanische Schauspieler Michael Douglas mit seinem Mundbodenkarzinom durch HPV verursacht!

Dass an den Schulen wieder eine „Massenimpfung“ eingeführt wird in einem Land, in welchem keine Impfpflicht, sondern nur eine Impfempfehlung existiert, halte ich allerdings für ausgeschlossen.