Ihr Gesicht, unsere Aufgabe


In unserer Praxis bieten wir Ihnen neben den klassischen Leistungen der Frauenheilkunde auch professionelle ästhetische Behandlungen zur Gesichtsverjüngung an. Ein gesundes und frisches Hautbild trägt maßgeblich zu Ihrem Wohlbefinden bei. Mit hochwertigen Produkten und unserer medizinischen Expertise helfen wir Ihnen, feine Linien und Falten sichtbar zu reduzieren.
Botox: Zur Glättung von Mimikfalten
Mimikfalten, wie Zornesfalten oder Krähenfüße, entstehen durch die natürliche Bewegung der Gesichtsmuskulatur. Mit einer gezielten Behandlung durch Botox (Botulinumtoxin) entspannen wir diese Muskeln sanft. Die Falten glätten sich, das Gesicht wirkt entspannter und jünger, ohne dass die natürliche Mimik verloren geht. Wir legen Wert auf ein natürliches Ergebnis, das Ihre Ausstrahlung unterstreicht.
Hyaluronsäure: Für mehr Volumen und Definition
Im Laufe der Zeit verliert die Haut an Elastizität und Volumen. Hyaluronsäure ist eine natürliche Substanz, die Feuchtigkeit bindet und der Haut ihre jugendliche Fülle zurückgibt. Mit Hyaluronsäure-Fillern können wir:

  • Falten auffüllen, z. B. die Nasolabialfalte.
  • Lippen sanft aufpolstern.
  • Konturen im Gesicht betonen.
    Sie erhalten ein frisches, definiertes Hautbild, das lange anhält.
    Ihre Behandlung in sicheren Händen
    Als medizinische Praxis ist uns Ihre Sicherheit besonders wichtig. Alle Behandlungen werden von erfahrenem Fachpersonal in einer ruhigen und hygienischen Umgebung durchgeführt. Wir verwenden ausschließlich zertifizierte Markenprodukte, um Ihnen die bestmögliche Qualität zu garantieren.
    Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, welche Behandlung am besten zu Ihren Wünschen und Ihrem Hautbild passt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und entdecken Sie, wie Sie Ihre natürliche Schönheit neu beleben können.

Impfungen von Schwangeren gegen RSV

Seit 08-2023 sind durch Europäische Arzneimittelbehörde zwei Impfstoffe gegen den s.g. RS-Virus zugelassen worden. Warum ist das für Schwangere mit oder ohne einem weiteren Kind interessant und wichtig?
Eltern von in den letzten Jahren schwer erkrankten Kindern kennen die Antwort aus leidlicher Erfahrung.
Der Virus ist und war in der Vergangenheit für eine erhebliche Zahl an z.T. schwerwiegenden Infekten von Kindern und auch Erwachsenen verantwortlich. Das führte zu einer teilweise Überbelastung von Kliniken, Ambulanzen und Praxen, speziell Kinderarztpraxen. In Frankfurt konnten Kinder lokal nicht mehr wegen Überfüllung im Krankenhaus aufgenommen werden. Leider bietet die Infektion keinen anhaltenden Schutz gegen eine erneute Infektion!

Leider hat die Stiko bislang keine Stellungnahme zu dieser Impfung abgegeben, weshalb offiziell keine Kasse den nicht ganz billigen Impfstoff (213€ Stand 25.01.24) per Rezept erstattet. Interessierten bleibt daher nur die Anfrage bei Ihrer Kasse/Versicherung auf Kostenübernahme. Dabei unterstützen wir Sie mit einem Anschreiben.

Interessant ist aber z.B., dass die DAK einen Experten auf Ihrer Website zu Wort kommen lässt, vielleicht bedeutet dieses ja, dass diese Kasse zu einer Erstattung bereit ist?

Neues zu Corona und Schwangerschaft

Der Berufsverband der Frauenärzte hat mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe einen FAQ für Schwangere zusammengestellt. Dieses finden Sie hier: Es ein PDF Dokument, welches Sie sich laden können und in Ruhe am heimischen Rechner durchlesen können.
Beachten Sie auch unsere Informationen zu dem Thema auf dieser Seite unserer Website.

Was soll das?

Was klamm, heimlich und leise beschlossen wurde, wird zum maximalen Ärgernis für die Frauenärzte.

So knapp vor kurz wurde beschlossen, dass Frauen ohne Gebärmutter (und ohne Gebärmutterhals) ab sofort keinen Vorsorgeabstrich mehr im Rahmen der üblichen Krebsvorsorge bekommen! Einzige Ausnahme sind Frauen, bei denen bereits in der Vergangenheit auffällige Abstriche vorlagen und natürlich weiter kontrolliert werden müssen.

Dieses stellt eine absolute Frechheit gegenüber den Frauen dar und stürzt die Frauenärzte und Frauenärztinnen in ein Dilemma. Wir sollen nun den Frauen erklären, das ab sofort ein Abstrich überflüssig ist? Haben sich die Entscheider mal überlegt, wie das rüber kommt??
Viele Patientinnen werden glauben, dass diese Entscheidung eine Insellösung des Gynäkologen ist, welcher damit Geld sparen wird. Eine Unverfrorenheit, dass diese Situation nicht kommuniziert wird und den Frauen nicht einmal die Möglichkeit geboten wird, selbsttätig zu entscheiden, ob Sie die Diagnostik ggf. auf eigene Kosten machen lassen wollen oder nicht.

Pränataldiagnostik im Ausland

Derweil sich offensichtlich in Deutschland diverse Gruppierungen noch um eine Regelung bezüglich des Pränatalen Tests als Kassenleistung bemühen, gibt es im Ausland schon feste Regelungen. Diese z.T. bereits seit Jahren oder fast Jahrzehnten.

Aus neun europäischen Ländern gibt es eine Übersicht:

Land

ETS (Erstattung)

NIPT (Erstattung)

Deutschland IGeL IGeL
Österreich Eigenleistung Eigenleistung
Schweiz kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:1000)

UK

(ENG/WLS)

kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:150)

Dänemark kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:300, nur Trisomie 21)

Niederlande ab 36 Jahren kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:200)

Frankreich kostenfrei

Risikoschwangere kostenfei (ab 1:x? nur Trisomie 21)

Italien z.T. kostenfrei

Eigenleistung

Spanien Risikoschwangere kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

USA Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei

Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei

Warten auf den Pränataltest als Kassenleistung?

Seit September letzten Jahres ist es beschlossene Sache, dass ein s.g. „Nicht-invasiver-Pränataltest“ Kassenleistung werden soll. Dazu auch hier:
Immerhin haben wir heute den 01.02.2020, also vier Monate sind ins Land vergangen und keine kann eine Aussage über das weitere Vorgehen machen.
Bekannt ist immerhin, dass „bestimmte Personen“ einen Anspruch auf einen Test haben. Bekannt ist auch, dass der Test nur nach entsprechender Beratung und Ausgabe einer Patientinneninformation durchgeführt wird.
Warum geschieht nun nichts?

Bis heute ist nicht bekannt:

  • Wer ist dieser Personenkreis und welche Kriterien werden angewendet?
  • Wie sieht diese Patientinneninformation aus?
  • Haben diese Frauen Anspruch auf alle möglichen genetischen Analysen, welche die Tests heute bereits bieten oder nur auf einen Teil oder sogar nur auf Trisomie 21?
  • Wer zahlt das in welchem Umfang?