Eine gute Seite für aktualisierte Fallzahlen nur in Hessen liefert die Seite des hessischen Sozialministeriums. Vielleicht hilft die Darstellung ein wenig zur Beruhigung.
Neues zu Corona und Schwangerschaft
Der Berufsverband der Frauenärzte hat mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe einen FAQ für Schwangere zusammengestellt. Dieses finden Sie hier: Es ein PDF Dokument, welches Sie sich laden können und in Ruhe am heimischen Rechner durchlesen können.
Beachten Sie auch unsere Informationen zu dem Thema auf dieser Seite unserer Website.
Abklärungskolposkopie
Seit dem 01.01.2020 ist es bei bestimmten Abstrichergebnissen des Abstriches vom Gebärmutterhalses unumgänglich, eine weitergehende Untersuchung durchzuführen. Diese nennt man Abklärungskolposkopie.
Wir sind in der glücklichen Lagen, unseren Patientinnen diese Leistung anbieten zu können, auch externe Patientinnen können darauf zurück greifen.
Diese spezielle Untersuchung besteht aus verschiedenen Schritten, welche je nach vorherigem Abstrichergebnis unterschiedlich sein können und im Einzelfall individuell erläutert werden,
Coronavirus und Schwangerschaft
In Zeiten von Corona werden die meisten von uns durch die Medien sicher ziemlich „wuschig“ gemacht. Hier finden sie ein paar seriöse Angaben zu o.g. Thema ohne in Panikmache aufgebauscht zu sein.
Berufsverband der Frauenärzte:
Was soll das?
Was klamm, heimlich und leise beschlossen wurde, wird zum maximalen Ärgernis für die Frauenärzte.
So knapp vor kurz wurde beschlossen, dass Frauen ohne Gebärmutter (und ohne Gebärmutterhals) ab sofort keinen Vorsorgeabstrich mehr im Rahmen der üblichen Krebsvorsorge bekommen! Einzige Ausnahme sind Frauen, bei denen bereits in der Vergangenheit auffällige Abstriche vorlagen und natürlich weiter kontrolliert werden müssen.
Dieses stellt eine absolute Frechheit gegenüber den Frauen dar und stürzt die Frauenärzte und Frauenärztinnen in ein Dilemma. Wir sollen nun den Frauen erklären, das ab sofort ein Abstrich überflüssig ist? Haben sich die Entscheider mal überlegt, wie das rüber kommt??
Viele Patientinnen werden glauben, dass diese Entscheidung eine Insellösung des Gynäkologen ist, welcher damit Geld sparen wird. Eine Unverfrorenheit, dass diese Situation nicht kommuniziert wird und den Frauen nicht einmal die Möglichkeit geboten wird, selbsttätig zu entscheiden, ob Sie die Diagnostik ggf. auf eigene Kosten machen lassen wollen oder nicht.
Pränataldiagnostik im Ausland
Derweil sich offensichtlich in Deutschland diverse Gruppierungen noch um eine Regelung bezüglich des Pränatalen Tests als Kassenleistung bemühen, gibt es im Ausland schon feste Regelungen. Diese z.T. bereits seit Jahren oder fast Jahrzehnten.
Aus neun europäischen Ländern gibt es eine Übersicht:
Land |
ETS (Erstattung) |
NIPT (Erstattung) |
---|---|---|
Deutschland | IGeL | IGeL |
Österreich | Eigenleistung | Eigenleistung |
Schweiz | kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei (ab 1:1000) |
UK (ENG/WLS) |
kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei (ab 1:150) |
Dänemark | kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei (ab 1:300, nur Trisomie 21) |
Niederlande | ab 36 Jahren kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei (ab 1:200) |
Frankreich | kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfei (ab 1:x? nur Trisomie 21) |
Italien | z.T. kostenfrei |
Eigenleistung |
Spanien | Risikoschwangere kostenfrei |
Risikoschwangere kostenfrei |
USA | Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei |
Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei |
Warten auf den Pränataltest als Kassenleistung?
Seit September letzten Jahres ist es beschlossene Sache, dass ein s.g. „Nicht-invasiver-Pränataltest“ Kassenleistung werden soll. Dazu auch hier:
Immerhin haben wir heute den 01.02.2020, also vier Monate sind ins Land vergangen und keine kann eine Aussage über das weitere Vorgehen machen.
Bekannt ist immerhin, dass „bestimmte Personen“ einen Anspruch auf einen Test haben. Bekannt ist auch, dass der Test nur nach entsprechender Beratung und Ausgabe einer Patientinneninformation durchgeführt wird.
Warum geschieht nun nichts?
Bis heute ist nicht bekannt:
- Wer ist dieser Personenkreis und welche Kriterien werden angewendet?
- Wie sieht diese Patientinneninformation aus?
- Haben diese Frauen Anspruch auf alle möglichen genetischen Analysen, welche die Tests heute bereits bieten oder nur auf einen Teil oder sogar nur auf Trisomie 21?
- Wer zahlt das in welchem Umfang?