Was soll das?

Was klamm, heimlich und leise beschlossen wurde, wird zum maximalen Ärgernis für die Frauenärzte.

So knapp vor kurz wurde beschlossen, dass Frauen ohne Gebärmutter (und ohne Gebärmutterhals) ab sofort keinen Vorsorgeabstrich mehr im Rahmen der üblichen Krebsvorsorge bekommen! Einzige Ausnahme sind Frauen, bei denen bereits in der Vergangenheit auffällige Abstriche vorlagen und natürlich weiter kontrolliert werden müssen.

Dieses stellt eine absolute Frechheit gegenüber den Frauen dar und stürzt die Frauenärzte und Frauenärztinnen in ein Dilemma. Wir sollen nun den Frauen erklären, das ab sofort ein Abstrich überflüssig ist? Haben sich die Entscheider mal überlegt, wie das rüber kommt??
Viele Patientinnen werden glauben, dass diese Entscheidung eine Insellösung des Gynäkologen ist, welcher damit Geld sparen wird. Eine Unverfrorenheit, dass diese Situation nicht kommuniziert wird und den Frauen nicht einmal die Möglichkeit geboten wird, selbsttätig zu entscheiden, ob Sie die Diagnostik ggf. auf eigene Kosten machen lassen wollen oder nicht.

Pränataldiagnostik im Ausland

Derweil sich offensichtlich in Deutschland diverse Gruppierungen noch um eine Regelung bezüglich des Pränatalen Tests als Kassenleistung bemühen, gibt es im Ausland schon feste Regelungen. Diese z.T. bereits seit Jahren oder fast Jahrzehnten.

Aus neun europäischen Ländern gibt es eine Übersicht:

Land

ETS (Erstattung)

NIPT (Erstattung)

Deutschland IGeL IGeL
Österreich Eigenleistung Eigenleistung
Schweiz kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:1000)

UK

(ENG/WLS)

kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:150)

Dänemark kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:300, nur Trisomie 21)

Niederlande ab 36 Jahren kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:200)

Frankreich kostenfrei

Risikoschwangere kostenfei (ab 1:x? nur Trisomie 21)

Italien z.T. kostenfrei

Eigenleistung

Spanien Risikoschwangere kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

USA Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei

Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei

Warten auf den Pränataltest als Kassenleistung?

Seit September letzten Jahres ist es beschlossene Sache, dass ein s.g. „Nicht-invasiver-Pränataltest“ Kassenleistung werden soll. Dazu auch hier:
Immerhin haben wir heute den 01.02.2020, also vier Monate sind ins Land vergangen und keine kann eine Aussage über das weitere Vorgehen machen.
Bekannt ist immerhin, dass „bestimmte Personen“ einen Anspruch auf einen Test haben. Bekannt ist auch, dass der Test nur nach entsprechender Beratung und Ausgabe einer Patientinneninformation durchgeführt wird.
Warum geschieht nun nichts?

Bis heute ist nicht bekannt:

  • Wer ist dieser Personenkreis und welche Kriterien werden angewendet?
  • Wie sieht diese Patientinneninformation aus?
  • Haben diese Frauen Anspruch auf alle möglichen genetischen Analysen, welche die Tests heute bereits bieten oder nur auf einen Teil oder sogar nur auf Trisomie 21?
  • Wer zahlt das in welchem Umfang?

 

Propaganda und Krebsvorsorge

Ab 01.01.2020 kommt, wie wir schon informiert haben, die neue Krebsvorsorge des Gebärmutterhalskrebses.

Leider werden dazu Informationen gestreut, welche nicht immer ganz korrekt sind. Natürlich ist es so, dass diese Änderungen das Thema Abstrich betreffen, die klassische Vorsorge mit der entsprechenden Untersuchungen bleibt davon unberührt. Wenn also eine Kasse oder „wer auch immer“ behauptet, ab sofort ist ein Besuch des Frauenarztes bei einem Alter >35 zur Vorsorge  nur noch alle drei Jahre möglich, dann ist das glatt gelogen!

Lassen Sie sich also nicht verunsichern!

Gebärmutterhalskrebsvorsorge ab dem 01.01.2020

Ab dem 01.01.2020 wird sich für alle Frauen in der Gebärmutterhalskrebsvorsorge etwas ändern. Bereits im Sommer 2019 wurde der Beschluss gefasst, dass sich die Vorgehensweise bei der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses ändern muss.

Änderung 1

Grob gesagt, wird die weibliche Bevölkerung in zwei Altersgruppen geteilt. In eine Gruppe im Alter von 20-34 Jahren und eine weitere Altersgruppe >34 Jahren. Diese Vorgehensweise hat erhebliche Auswirkungen auf die Vorsorgeuntersuchung.

(Abklärungskolposkopie) erfolgen, wie bisher, falls Auffälligkeiten des Abstriches zu verzeichnen sind. Generell erfolgt bei unauffälligem Abstrich keine Diagnostik auf HPV!

Frauen in der älteren Altersgruppe haben diesen jährlichen Anspruch auf einen Abstrich nicht mehr, sofern dieser in beiden Tests unauffällig ist oder wieder unauffällig wird. Beide Tests? Ja, ab 01.01.2020 bekommen alle Frauen in dieser Altersgruppe grundsätzlich nicht nur einen Abstrich, sondern auch einen Test auf HPV. Diese Frauen bekommen dann nur noch alle drei Jahre diesen kombinierten Abstrich.

Argumentiert wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Zum einen sei es aus anderen Gesundheitssystemen bekannt, dass die jährliche Kontrolle keinen Vorteil gegenüber Kontrollen in verlängerten Intervallen bringen würde, Daten würden dieses belegen. Der andere Blickwinkel ist, dass diese Daten allesamt aus Ländern stammen, in denen es keinen freien Zugang zu Spezialisten gibt und Frauen schon lange per Einladung an eine bevorstehende Untersuchung in einem Zentrum oder einem dafür ausgestatteten Ort erinnert werden (z.B. wie in Holland, den nordischen Staaten oder England).

In Deutschland exisitiert – noch – die freie Arztwahl, die mit Sicherheit durch solche Maßnahmen in Zukunft eingeschränkt werden wird.

Alle Frauen haben jetzt und in Zukunft immer noch das Recht die komplette Krebsvorsorge Frau jährlich wahrzunehmen, mit dem Unterschied, dass der Abstrich in der älteren Altersgruppe nur noch alle 3 Jahre durchgeführt werden wird.

Änderung 2

Wir haben in Deutschland eine hohe Teilnahmerate an der Krebsfrüherkennung bei den Frauen, jedoch liegt die Quote mit <60% der regelmäßigen Teilnahme nicht sehr hoch. Damit sich dieses ändert, wurde zudem beschlossen, dass alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr alle fünf Jahre an die Untersuchung erinnert werden.

Klartext:
Frauen zwischen 20-34 haben Anspruch auf eine jährliche Untersuchung, werden aber nur alle 5 Jahre erinnert?
Frauen zwischen 35 und 65 haben Anspruch auf eine dreijährige Untersuchung, werden aber auch nur alle fünf Jahre erinnert?

Änderung 3

Für alle Frauen mit einem auffälligen Abstrich kommt jedoch eine Neuerung hinzu. Sobald gewisse Kriterien der Auffälligkeit erfüllt sind, müssen diese Veränderungen durch eine spezielle „Abklärung“ weiter untersucht werden. Das kann entweder die „eigene“ Praxis machen oder es wird durch eine Fremdpraxis durchgeführt.
Auf diesen beiden Seiten ist das Vorgehen genauer erklärt.

Altersgruppe 20-34
Altersgruppe über 34

Primär bedeuter dabei die erste Untersuchung in der bisherigen Praxis, Abklärung bedeutet die weitergehende Untersuchung bei einem auffälligen Befund in einer möglicherweise fremden Praxis.

Brennpunkt Thromboseprophylaxe und Langstreckenflug

Ausgegebenem Anlass mal eine Information an alle, die etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, obwohl sie einen Langstreckenflug zu absolvieren haben. Dieses betrifft in diesem Text nur diejenigen Personen, welche gesund sind und keine Risiken bezüglich des Thromboseauftretens haben. Sollte bereits ein erhöhtes Risiko dafür vorliegen, wie zum Beispiel Vorerkrankungen, Gerinnungsstörung, oder gerade erst kürzlich durchgeführte Operationen, ist grundsätzlich anderweitig vorzugehen. Sowohl innerhalb einer Schwangerschaft, wie auch außerhalb einer Schwangerschaft, empfiehlt es sich bei Langstreckenflügen eine Prophylaxe von Thrombosen zu tätigen, am ehesten werden entsprechende Kompressionsstrümpfe bis zum Knie empfohlen. Es gibt Untersuchungen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie eine Thrombosehäufigkeit um 90 % senken können, wenn Sie diese Strümpfe tragen.

Ein Irrtum ist jedoch, dass Kassen für die Kosten dieser Kompressionsstrümpfe aufkommen. Eine Reise, speziell in dieser Form gilt als Privatvergnügen, bedeutet auch, dass Kassen für entsprechende unterstützende Maßnahmen natürlich nicht aufkommen. Dazu kann Ihnen einen Sachbearbeiter am Telefon gerne das Blaue vom Himmel erzählen, es ist eindeutig gesetzlich geregelt, daran halten sich die meisten Kassen auch alleine schon aus Sparsamkeitsgründen.

Nochmals, für Personen, welche sich aus anderen Gründen bereits in medizinischer Behandlung mit entsprechender vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer oder einer weiteren Thrombose befinden, gilt dieses nicht. Trostpflaster, die Kompressionsstrümpfe sind im Handel für kleines Geld erhältlich. Da diese wiederverwendbar sind, kann jede erneute Langstreckenreise mit den gleichen Strümpfen angetreten werden.