Unsere Praxis in Zeiten von Corona

Liebe Patientinnen, in Zeiten von Corona müssen wir alle etwas ändern, so auch wir. Bitte denken Sie an sich, aber auch an das Praxipersonal und an andere Patientinnen. Wenn Sie Symptome einer Infektion haben kommen Sie in keinem Fall in die Praxis, sondern klären einen Besuch vorher telefonisch ab. Falls in Ihrer Umgebung ein Corona-Fall aufgetreten ist, gehen Sie auch entsprechende Seiten des RKI oder der Gesundheitsämter, um abzuklären ob ein Test sinnvoll oder notwendig ist!
Weiteres hier auf dieser Seite:

Nur zu Ihrer Kenntnis und sicher leider auch nicht so positiv wie gerne unser lieber Gesundheitsminister meint:


Fast alle Praxen haben bis heute keine Schutzausrüstung, weil es kein gibt!
Mittlerweile sind viele Praxen ohne Desinfektionsmittel oder haben demnächst keines mehr!

Extrem viele Menschen sind weiterhin uneinsichtig, egoistisch und schlagen alle Ratschläge in den Wind. Sie handeln gegen besseres Wissen und auch gegen Ihre Gesundheit!

Wenn auch nur ein Fall eines Coronapatienten in einer Praxis aufläuft, ist diese Praxis für zwei Wochen geschlossen. Glauben Sie bitte nicht, dass andere Praxen die Betreuung übernehmen, die sind ebenfalls am Limit! Also verhalten Sie sich umsichtig und rücksichtsvoll.

Hessenweites Betretungsverbot für bestimmte Personen und Einrichtungen!

In Hessen gelten ab sofort Betretungsverbote von bestimmten Einrichtungen von Reiserückkehrern aus Risikogebieten und zusätzlich Beschränkungen allgemeiner Art für bestimmte Einrichtungen. Bitte bedenken Sie auch zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherheit von den Patientinnen und Patienten und den Ärzten und Pflegepersonal , dass Sie bei unklaren Situationen erst Telefonkontakt aufnehmen und dann in einem Haus oder einer Praxis aufschlagen!

Neues zu Corona und Schwangerschaft

Der Berufsverband der Frauenärzte hat mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe einen FAQ für Schwangere zusammengestellt. Dieses finden Sie hier: Es ein PDF Dokument, welches Sie sich laden können und in Ruhe am heimischen Rechner durchlesen können.
Beachten Sie auch unsere Informationen zu dem Thema auf dieser Seite unserer Website.

Abklärungskolposkopie

Seit dem 01.01.2020 ist es bei bestimmten Abstrichergebnissen des Abstriches vom Gebärmutterhalses unumgänglich, eine weitergehende Untersuchung durchzuführen. Diese nennt man Abklärungskolposkopie.
Wir sind in der glücklichen Lagen, unseren Patientinnen diese Leistung anbieten zu können, auch externe Patientinnen können darauf zurück greifen.
Diese spezielle Untersuchung besteht aus verschiedenen Schritten, welche je nach vorherigem Abstrichergebnis unterschiedlich sein können und im Einzelfall individuell erläutert werden,

Was soll das?

Was klamm, heimlich und leise beschlossen wurde, wird zum maximalen Ärgernis für die Frauenärzte.

So knapp vor kurz wurde beschlossen, dass Frauen ohne Gebärmutter (und ohne Gebärmutterhals) ab sofort keinen Vorsorgeabstrich mehr im Rahmen der üblichen Krebsvorsorge bekommen! Einzige Ausnahme sind Frauen, bei denen bereits in der Vergangenheit auffällige Abstriche vorlagen und natürlich weiter kontrolliert werden müssen.

Dieses stellt eine absolute Frechheit gegenüber den Frauen dar und stürzt die Frauenärzte und Frauenärztinnen in ein Dilemma. Wir sollen nun den Frauen erklären, das ab sofort ein Abstrich überflüssig ist? Haben sich die Entscheider mal überlegt, wie das rüber kommt??
Viele Patientinnen werden glauben, dass diese Entscheidung eine Insellösung des Gynäkologen ist, welcher damit Geld sparen wird. Eine Unverfrorenheit, dass diese Situation nicht kommuniziert wird und den Frauen nicht einmal die Möglichkeit geboten wird, selbsttätig zu entscheiden, ob Sie die Diagnostik ggf. auf eigene Kosten machen lassen wollen oder nicht.