Abklärungskolposkopie

Seit dem 01.01.2020 ist es bei bestimmten Abstrichergebnissen des Abstriches vom Gebärmutterhalses unumgänglich, eine weitergehende Untersuchung durchzuführen. Diese nennt man Abklärungskolposkopie.
Wir sind in der glücklichen Lagen, unseren Patientinnen diese Leistung anbieten zu können, auch externe Patientinnen können darauf zurück greifen.
Diese spezielle Untersuchung besteht aus verschiedenen Schritten, welche je nach vorherigem Abstrichergebnis unterschiedlich sein können und im Einzelfall individuell erläutert werden,

Gebärmutterhalskrebsvorsorge ab dem 01.01.2020

Ab dem 01.01.2020 wird sich für alle Frauen in der Gebärmutterhalskrebsvorsorge etwas ändern. Bereits im Sommer 2019 wurde der Beschluss gefasst, dass sich die Vorgehensweise bei der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses ändern muss.

Änderung 1

Grob gesagt, wird die weibliche Bevölkerung in zwei Altersgruppen geteilt. In eine Gruppe im Alter von 20-34 Jahren und eine weitere Altersgruppe >34 Jahren. Diese Vorgehensweise hat erhebliche Auswirkungen auf die Vorsorgeuntersuchung.

(Abklärungskolposkopie) erfolgen, wie bisher, falls Auffälligkeiten des Abstriches zu verzeichnen sind. Generell erfolgt bei unauffälligem Abstrich keine Diagnostik auf HPV!

Frauen in der älteren Altersgruppe haben diesen jährlichen Anspruch auf einen Abstrich nicht mehr, sofern dieser in beiden Tests unauffällig ist oder wieder unauffällig wird. Beide Tests? Ja, ab 01.01.2020 bekommen alle Frauen in dieser Altersgruppe grundsätzlich nicht nur einen Abstrich, sondern auch einen Test auf HPV. Diese Frauen bekommen dann nur noch alle drei Jahre diesen kombinierten Abstrich.

Argumentiert wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Zum einen sei es aus anderen Gesundheitssystemen bekannt, dass die jährliche Kontrolle keinen Vorteil gegenüber Kontrollen in verlängerten Intervallen bringen würde, Daten würden dieses belegen. Der andere Blickwinkel ist, dass diese Daten allesamt aus Ländern stammen, in denen es keinen freien Zugang zu Spezialisten gibt und Frauen schon lange per Einladung an eine bevorstehende Untersuchung in einem Zentrum oder einem dafür ausgestatteten Ort erinnert werden (z.B. wie in Holland, den nordischen Staaten oder England).

In Deutschland exisitiert – noch – die freie Arztwahl, die mit Sicherheit durch solche Maßnahmen in Zukunft eingeschränkt werden wird.

Alle Frauen haben jetzt und in Zukunft immer noch das Recht die komplette Krebsvorsorge Frau jährlich wahrzunehmen, mit dem Unterschied, dass der Abstrich in der älteren Altersgruppe nur noch alle 3 Jahre durchgeführt werden wird.

Änderung 2

Wir haben in Deutschland eine hohe Teilnahmerate an der Krebsfrüherkennung bei den Frauen, jedoch liegt die Quote mit <60% der regelmäßigen Teilnahme nicht sehr hoch. Damit sich dieses ändert, wurde zudem beschlossen, dass alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr alle fünf Jahre an die Untersuchung erinnert werden.

Klartext:
Frauen zwischen 20-34 haben Anspruch auf eine jährliche Untersuchung, werden aber nur alle 5 Jahre erinnert?
Frauen zwischen 35 und 65 haben Anspruch auf eine dreijährige Untersuchung, werden aber auch nur alle fünf Jahre erinnert?

Änderung 3

Für alle Frauen mit einem auffälligen Abstrich kommt jedoch eine Neuerung hinzu. Sobald gewisse Kriterien der Auffälligkeit erfüllt sind, müssen diese Veränderungen durch eine spezielle „Abklärung“ weiter untersucht werden. Das kann entweder die „eigene“ Praxis machen oder es wird durch eine Fremdpraxis durchgeführt.
Auf diesen beiden Seiten ist das Vorgehen genauer erklärt.

Altersgruppe 20-34
Altersgruppe über 34

Primär bedeuter dabei die erste Untersuchung in der bisherigen Praxis, Abklärung bedeutet die weitergehende Untersuchung bei einem auffälligen Befund in einer möglicherweise fremden Praxis.