Am 15.7.2026 wurde ein Gesetz beschlossen, welches zum ersten Mal im Bundestag am 8.10.2026 beraten wurde. Mal wieder ein Gesetz. Unter vielen, Deutschland hat er ja von mehrere 1000, oder doch nicht? Patientinnen, Patienten und deren Behandler und Behandlerinnen, egal, welche, sollten sich tatsรคchlich mit dieser Materie befassen, denn im schlechtesten Fall geht es um eine erhebliche Einflussnahme auf ihre Daten und Abgreifen derselben in digitaler Form. ๏ฟผ
GeDIG steht fรผr โGesetz fรผr Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesenโ. Das Kabinett hat es am 15.07.2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober. Der Text kann sich im parlamentarischen Verfahren also noch รคndern.
Kerninhalte
- Mehr ePA-Funktionen: Die ePA soll um eine digitale Impfรผbersicht mit Erinnerungsfunktion und einen Medikationsplan erweitert und an europรคische Vorgaben angepasst werden, sodass Versicherte ihre Daten auch im EU-Ausland abrufen kรถnnen.
- Kassen werten ePA-Daten aus: Mit Zustimmung der Patienten sollen Kassen personenbezogene ePA-Daten auswerten und auf Risiken fรผr bestimmte Erkrankungen sowie passende Angebote hinweisen dรผrfen. Auรerdem dรผrfen sie die ePA kassenindividuell um zusรคtzliche Anwendungen ergรคnzen.
- ePA-App als Einstieg in die Versorgung: Die ePA-App wird als bevorzugter Zugang zur Ersteinschรคtzung und weiteren Behandlung definiert. Dazu sollen digitale Terminvermittlung, E-รberweisung und eine digitale Ersteinschรคtzung kommen.
- Forschung und Apps: Die ePA soll bis Jahresende an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim BfArM angebunden werden. Mit Zustimmung der Versicherten sollen zugelassene DiGA auf ePA-Daten zugreifen dรผrfen, etwa fรผr Telemonitoring.
- Reallabore und KI: Laut einer Verbandsstellungnahme zum Referentenentwurf sind Reallabore vorgesehen (ยง 284a), die keinen Ansatz von Datensparsamkeit erkennen lassen. Es wird erwartet, dass dort vermehrt KI-Algorithmen entwickelt werden.
Pessimistische Lesart: Risiken
- Dritter im Behandlungsverhรคltnis. Die Kasse wird zum aktiven Interpreten medizinischer Daten. Kritisiert wird, dass dies ohne Einbeziehung der behandelnden รrztinnen und รrzte geschehen soll. Die BรK warnt, zentrale Regelungen kรถnnten die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich beeintrรคchtigen. Die รrzteschaft spricht von einem Angriff auf die Schweigepflicht.
- Selbstzensur beim Erzรคhlen und Dokumentieren. Wenn Patientinnen wissen, dass die Kasse mitliest und auswertet, verschweigen manche womรถglich etwas, etwa Sucht, psychische Belastung oder sexuelle Gesundheit. รrzte dokumentieren dann eventuell defensiver. Beides schadet der Versorgung. In der Gynรคkologie ist das besonders heikel, etwa bei Schwangerschaftsabbruch, STI, Kinderwunsch oder Gewalterfahrung.
- Zustimmung als Formsache. Die Auswertung setzt formal eine Zustimmung voraus. Pessimistisch gesehen wird diese in einer Kassen-App per Klick eingeholt und ist kaum informiert. Der DGB moniert grundsรคtzlich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch weitgehende Opt-out-Verfahren.
- Zweckentfremdung und Steuerung. Wer Risiken kennt, kann damit auch steuern: Tarif- und Bonusprogramme, Lenkung zu bevorzugten Leistungserbringern, ein faktisches โRisiko-Scoringโ. Das ist heute nicht erlaubt, aber die Infrastruktur dafรผr entsteht. Die Hausรคrzte befรผrchten zudem, dass รผber technische Vorgaben die hausarztzentrierte Versorgung ausgebootet werden kรถnnte.
- Grรถรere Angriffsflรคche. Mehr Zugriffsberechtigte (Kassen, DiGA, Kassen-Zusatzanwendungen, FDZ, Reallabore) bedeuten mehr Schnittstellen und mehr mรถgliche Lecks. Die ePA hatte bereits Sicherheitslรผcken, die etwa der CCC demonstriert hat. Pseudonymisierte Gesundheitsdaten gelten zudem nicht als vollstรคndig re-identifizierungssicher, besonders bei seltenen Diagnosen.
- Vertrauensverlust in die ePA insgesamt. Die KBV-Vorstรคnde sehen mit den Einsichts- und Auswertungsmรถglichkeiten der Kassen โdie Grenzen des Zumutbaren deutlich รผberschrittenโ. Die Folge kรถnnten mehr Widersprรผche sein, also eine lรผckenhafte ePA, die ihren medizinischen Nutzen verliert.
Gegenposition, fairerweise: Der GKV-Spitzenverband sieht im GeDIG einen wichtigen Perspektivwechsel. Befรผrworter argumentieren, dass Prรคvention, Forschung und Medikationssicherheit von der Datennutzung profitieren und dass Zustimmungserfordernisse sowie Widerspruchsrechte bestehen bleiben.
Fรผr die Praxis relevant: Patientinnen kรถnnen der ePA insgesamt oder einzelnen Nutzungen in der App bzw. bei der Kasse widersprechen. Es lohnt sich, das Verfahren im Bundestag zu verfolgen, besonders ob die Kassen-Auswertung abgeschwรคcht wird. Wenn du mรถchtest, kann ich daraus eine kurze Patienteninformation oder ein Briefing-Dokument fรผr die Praxis machen.
Sources:

