Was bedeutet die Nachrichtendienst-Reform fรผr Ihre ePA?
Stand: 19. August 2026 | Fรผr Patientinnen und Patienten mit elektronischer Patientenakte
1. Kurzantwort: Was รคndert sich konkret fรผr die ePA?
Nach dem aktuellen Stand der Gesetzesentwรผrfe im August 2026 gibt es keine ausdrรผckliche Regelung, die dem BND oder anderen Nachrichtendiensten einen automatischen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erlaubt.
Die Reform kรถnnte jedoch unter engen Voraussetzungen indirekte Zugriffsmรถglichkeiten auf digitale Gesundheitsdaten schaffen, zum Beispiel durch:
โข den Zugriff auf IT-Systeme (Online-Durchsuchung oder Quellen-TKร),
โข eine lรคngere Speicherung von Telekommunikationsdaten oder
โข das heimliche Betreten von Geschรคftsrรคumen, um dort beispielsweise รberwachungssoftware zu installieren.
Ob und wie ePA-Daten betroffen wรคren, hรคngt davon ab, wo die Daten gespeichert sind, welche Systeme genutzt werden und ob eine konkrete Zielrichtung gegen bestimmte Personen oder Einrichtungen besteht.
2. Wie ist die ePA aufgebaut?
2.1 Wo liegen die ePA-Daten?
Die elektronische Patientenakte wird von der jeweiligen Krankenkasse bereitgestellt. Die Daten werden innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) in den ePA-Systemen der Krankenkassen beziehungsweise zertifizierter Anbieter verarbeitet. Die gematik ist fรผr zentrale Vorgaben und technische Komponenten der TI zustรคndig.
2.2 Wer darf auf die ePA zugreifen?
Je nach aktueller Rechtslage und den Einstellungen der jeweiligen Krankenkasse kรถnnen insbesondere folgende Stellen Zugriff erhalten:
โข Versicherte selbst รผber die ePA-App.
โข Behandelnde รrztinnen und รrzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen der Behandlung und der dafรผr geltenden Zugriffsregeln.
โข Apotheken im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Zugriffsfristen.
โข Krankenkassen, soweit gesetzliche Regelungen eine Verarbeitung oder Auswertung zulassen.
Wichtig: Zugriffe auf die ePA werden grundsรคtzlich protokolliert und kรถnnen รผber die ePA-App beziehungsweise die Informationsangebote der Krankenkasse nachvollzogen werden. Die konkreten Funktionen und Fristen kรถnnen sich durch Gesetzesรคnderungen oder Updates der ePA-App รคndern.
3. Was plant die Nachrichtendienst-Reform?
Die am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Reform betrifft insbesondere den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt fรผr Verfassungsschutz (BfV). Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Befugnisse fรผr den Zugriff auf IT-Systeme, die Quellen-TKร, eine lรคngere Speicherung bestimmter Telekommunikationsdaten und das heimliche Betreten von Geschรคftsrรคumen.
Die Reform ist nicht speziell auf die ePA zugeschnitten. Die genannten Befugnisse kรถnnten aber theoretisch auch Systeme oder Endgerรคte berรผhren, auf denen ePA-Zugรคnge genutzt werden โ etwa wenn eine konkrete Person oder Einrichtung im Fokus einer zulรคssigen Maรnahme steht.
4. Welche Szenarien sind denkbar โ und welche nicht?
4.1 Denkbare Szenarien unter engen Voraussetzungen
โข Ein Zugriff auf ein Smartphone oder einen Computer kรถnnte theoretisch auch Daten betreffen, die รผber eine ePA-App sichtbar sind, wenn das konkrete Endgerรคt Ziel einer zulรคssigen Maรnahme wรคre.
โข Ein Praxis-, Klinik- oder Kassensystem kรถnnte betroffen sein, wenn die jeweilige Einrichtung oder ein konkretes System rechtmรครig zum Ziel einer Maรnahme gemacht wรผrde.
โข Telekommunikations- und Verbindungsdaten kรถnnten Informationen darรผber enthalten, wann und wie bestimmte Systeme genutzt wurden. Das betrifft nicht automatisch den Inhalt der Patientenakte.
Fรผr solche Szenarien wรคren jeweils die gesetzlichen Voraussetzungen, eine konkrete Zielrichtung und die vorgesehenen Kontroll- oder Genehmigungsverfahren maรgeblich.
4.2 Was derzeit nicht vorgesehen ist
โข Ein automatischer, flรคchendeckender Zugriff des BND auf alle ePAs.
โข Ein dauerhaftes, allgemeines Mitlesen sรคmtlicher ePA-Inhalte.
โข Ein pauschaler Zugriff auf Ihre ePA ohne konkrete gesetzliche Grundlage und ohne Anlass.
5. Was bedeutet das fรผr Sie?
Die Nachrichtendienst-Reform รคndert nicht unmittelbar die normalen Zugriffsregeln der ePA im Gesundheitswesen. Sie sollten deshalb notwendige Arztbesuche nicht vermeiden und medizinisch wichtige Informationen nicht zurรผckhalten.
Gleichzeitig ist es sinnvoll, die eigenen digitalen Zugรคnge bewusst zu verwalten und sich รผber รnderungen bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.
6. Praktische Empfehlungen
6.1 Zugriffe prรผfen
โข Prรผfen Sie regelmรครig in der ePA-App, welche Einrichtungen Zugriff auf Ihre Akte hatten oder aktuell haben.
โข Entziehen oder beschrรคnken Sie Zugriffsrechte, wenn die Behandlung abgeschlossen ist oder Sie eine Einschrรคnkung wรผnschen.
โข Aktivieren Sie โ sofern Ihre App dies anbietet โ Benachrichtigungen รผber neue Zugriffe.
6.2 Gerรคte und Konten schรผtzen
โข Halten Sie Betriebssystem, ePA-App und Browser aktuell.
โข Verwenden Sie ein starkes Gerรคtekennwort und, sofern verfรผgbar, biometrische Entsperrung.
โข Aktivieren Sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, wenn Ihre Krankenkasse sie anbietet.
โข Installieren Sie Apps nur aus vertrauenswรผrdigen Quellen und seien Sie vorsichtig bei unbekannten Links und Anhรคngen.
6.3 Bei Fragen
Bei Unklarheiten zu einem Zugriff wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse oder die behandelnde Praxis. Bei konkreten Datenschutzproblemen kรถnnen Sie sich zusรคtzlich an eine unabhรคngige Datenschutzberatung oder die zustรคndige Datenschutzaufsicht wenden.
7. Abgrenzung zu anderen รnderungen im Gesundheitswesen
Parallel zur Nachrichtendienst-Reform werden weitere รnderungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens diskutiert oder umgesetzt, etwa neue Funktionen der ePA, Regelungen zur Datennutzung oder verรคnderte Zugriffsrechte im Gesundheitswesen.
Diese Regelungen sind von der Nachrichtendienst-Reform zu unterscheiden. Nicht jede รnderung bei der ePA bedeutet daher eine neue Befugnis des BND. Entscheidend ist immer, welche konkrete gesetzliche Regelung gilt.
8. Fazit
Der aktuelle Entwurf sieht keinen pauschalen BND-Zugriff auf alle elektronischen Patientenakten vor. Eine indirekte Betroffenheit kann bei einzelnen, gesetzlich geregelten Maรnahmen im Umfeld von Endgerรคten, Praxis- oder IT-Systemen theoretisch nicht vollstรคndig ausgeschlossen werden.
Fรผr Sie als Patientin oder Patient sind vor allem drei Dinge sinnvoll: Informiert bleiben, Zugriffe in der ePA-App regelmรครig prรผfen und die eigenen Gerรคte sowie Zugangsdaten gut schรผtzen.
9. Weiterfรผhrende Informationen
โข Bundesregierung: โBundeskabinett beschlieรt Reform des Rechts der Nachrichtendiensteโ (12.08.2026).
โข gesund.bund.de: Informationen zur elektronischen Patientenakte und zur Datenfreigabe.
โข gematik und Krankenkasse: Informationen zu ePA-App, Zugriffsprotokollen und persรถnlichen Einstellungen.
โข KBV: Informationen zur elektronischen Patientenakte fรผr Patientinnen und Patienten.

