Reform des Bundesnachrichtendienst und Ihre ePA ( elektronische Patientinnenakte)

Was bedeutet die Nachrichtendienst-Reform fรผr Ihre ePA?

Stand: 19. August 2026 | Fรผr Patientinnen und Patienten mit elektronischer Patientenakte

1. Kurzantwort: Was รคndert sich konkret fรผr die ePA?

Nach dem aktuellen Stand der Gesetzesentwรผrfe im August 2026 gibt es keine ausdrรผckliche Regelung, die dem BND oder anderen Nachrichtendiensten einen automatischen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erlaubt.

Die Reform kรถnnte jedoch unter engen Voraussetzungen indirekte Zugriffsmรถglichkeiten auf digitale Gesundheitsdaten schaffen, zum Beispiel durch:

โ€ข den Zugriff auf IT-Systeme (Online-Durchsuchung oder Quellen-TKรœ),

โ€ข eine lรคngere Speicherung von Telekommunikationsdaten oder

โ€ข das heimliche Betreten von Geschรคftsrรคumen, um dort beispielsweise รœberwachungssoftware zu installieren.

Ob und wie ePA-Daten betroffen wรคren, hรคngt davon ab, wo die Daten gespeichert sind, welche Systeme genutzt werden und ob eine konkrete Zielrichtung gegen bestimmte Personen oder Einrichtungen besteht.

2. Wie ist die ePA aufgebaut?

2.1 Wo liegen die ePA-Daten?

Die elektronische Patientenakte wird von der jeweiligen Krankenkasse bereitgestellt. Die Daten werden innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) in den ePA-Systemen der Krankenkassen beziehungsweise zertifizierter Anbieter verarbeitet. Die gematik ist fรผr zentrale Vorgaben und technische Komponenten der TI zustรคndig.

2.2 Wer darf auf die ePA zugreifen?

Je nach aktueller Rechtslage und den Einstellungen der jeweiligen Krankenkasse kรถnnen insbesondere folgende Stellen Zugriff erhalten:

โ€ข Versicherte selbst รผber die ePA-App.

โ€ข Behandelnde ร„rztinnen und ร„rzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen der Behandlung und der dafรผr geltenden Zugriffsregeln.

โ€ข Apotheken im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Zugriffsfristen.

โ€ข Krankenkassen, soweit gesetzliche Regelungen eine Verarbeitung oder Auswertung zulassen.

Wichtig: Zugriffe auf die ePA werden grundsรคtzlich protokolliert und kรถnnen รผber die ePA-App beziehungsweise die Informationsangebote der Krankenkasse nachvollzogen werden. Die konkreten Funktionen und Fristen kรถnnen sich durch Gesetzesรคnderungen oder Updates der ePA-App รคndern.

3. Was plant die Nachrichtendienst-Reform?

Die am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Reform betrifft insbesondere den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt fรผr Verfassungsschutz (BfV). Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Befugnisse fรผr den Zugriff auf IT-Systeme, die Quellen-TKรœ, eine lรคngere Speicherung bestimmter Telekommunikationsdaten und das heimliche Betreten von Geschรคftsrรคumen.

Die Reform ist nicht speziell auf die ePA zugeschnitten. Die genannten Befugnisse kรถnnten aber theoretisch auch Systeme oder Endgerรคte berรผhren, auf denen ePA-Zugรคnge genutzt werden โ€“ etwa wenn eine konkrete Person oder Einrichtung im Fokus einer zulรคssigen MaรŸnahme steht.

4. Welche Szenarien sind denkbar โ€“ und welche nicht?

4.1 Denkbare Szenarien unter engen Voraussetzungen

โ€ข Ein Zugriff auf ein Smartphone oder einen Computer kรถnnte theoretisch auch Daten betreffen, die รผber eine ePA-App sichtbar sind, wenn das konkrete Endgerรคt Ziel einer zulรคssigen MaรŸnahme wรคre.

โ€ข Ein Praxis-, Klinik- oder Kassensystem kรถnnte betroffen sein, wenn die jeweilige Einrichtung oder ein konkretes System rechtmรครŸig zum Ziel einer MaรŸnahme gemacht wรผrde.

โ€ข Telekommunikations- und Verbindungsdaten kรถnnten Informationen darรผber enthalten, wann und wie bestimmte Systeme genutzt wurden. Das betrifft nicht automatisch den Inhalt der Patientenakte.

Fรผr solche Szenarien wรคren jeweils die gesetzlichen Voraussetzungen, eine konkrete Zielrichtung und die vorgesehenen Kontroll- oder Genehmigungsverfahren maรŸgeblich.

4.2 Was derzeit nicht vorgesehen ist

โ€ข Ein automatischer, flรคchendeckender Zugriff des BND auf alle ePAs.

โ€ข Ein dauerhaftes, allgemeines Mitlesen sรคmtlicher ePA-Inhalte.

โ€ข Ein pauschaler Zugriff auf Ihre ePA ohne konkrete gesetzliche Grundlage und ohne Anlass.

5. Was bedeutet das fรผr Sie?

Die Nachrichtendienst-Reform รคndert nicht unmittelbar die normalen Zugriffsregeln der ePA im Gesundheitswesen. Sie sollten deshalb notwendige Arztbesuche nicht vermeiden und medizinisch wichtige Informationen nicht zurรผckhalten.

Gleichzeitig ist es sinnvoll, die eigenen digitalen Zugรคnge bewusst zu verwalten und sich รผber ร„nderungen bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.

6. Praktische Empfehlungen

6.1 Zugriffe prรผfen

โ€ข Prรผfen Sie regelmรครŸig in der ePA-App, welche Einrichtungen Zugriff auf Ihre Akte hatten oder aktuell haben.

โ€ข Entziehen oder beschrรคnken Sie Zugriffsrechte, wenn die Behandlung abgeschlossen ist oder Sie eine Einschrรคnkung wรผnschen.

โ€ข Aktivieren Sie โ€“ sofern Ihre App dies anbietet โ€“ Benachrichtigungen รผber neue Zugriffe.

6.2 Gerรคte und Konten schรผtzen

โ€ข Halten Sie Betriebssystem, ePA-App und Browser aktuell.

โ€ข Verwenden Sie ein starkes Gerรคtekennwort und, sofern verfรผgbar, biometrische Entsperrung.

โ€ข Aktivieren Sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, wenn Ihre Krankenkasse sie anbietet.

โ€ข Installieren Sie Apps nur aus vertrauenswรผrdigen Quellen und seien Sie vorsichtig bei unbekannten Links und Anhรคngen.

6.3 Bei Fragen

Bei Unklarheiten zu einem Zugriff wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse oder die behandelnde Praxis. Bei konkreten Datenschutzproblemen kรถnnen Sie sich zusรคtzlich an eine unabhรคngige Datenschutzberatung oder die zustรคndige Datenschutzaufsicht wenden.

7. Abgrenzung zu anderen ร„nderungen im Gesundheitswesen

Parallel zur Nachrichtendienst-Reform werden weitere ร„nderungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens diskutiert oder umgesetzt, etwa neue Funktionen der ePA, Regelungen zur Datennutzung oder verรคnderte Zugriffsrechte im Gesundheitswesen.

Diese Regelungen sind von der Nachrichtendienst-Reform zu unterscheiden. Nicht jede ร„nderung bei der ePA bedeutet daher eine neue Befugnis des BND. Entscheidend ist immer, welche konkrete gesetzliche Regelung gilt.

8. Fazit

Der aktuelle Entwurf sieht keinen pauschalen BND-Zugriff auf alle elektronischen Patientenakten vor. Eine indirekte Betroffenheit kann bei einzelnen, gesetzlich geregelten MaรŸnahmen im Umfeld von Endgerรคten, Praxis- oder IT-Systemen theoretisch nicht vollstรคndig ausgeschlossen werden.

Fรผr Sie als Patientin oder Patient sind vor allem drei Dinge sinnvoll: Informiert bleiben, Zugriffe in der ePA-App regelmรครŸig prรผfen und die eigenen Gerรคte sowie Zugangsdaten gut schรผtzen.

9. Weiterfรผhrende Informationen

โ€ข Bundesregierung: โ€žBundeskabinett beschlieรŸt Reform des Rechts der Nachrichtendiensteโ€œ (12.08.2026).

โ€ข gesund.bund.de: Informationen zur elektronischen Patientenakte und zur Datenfreigabe.

โ€ข gematik und Krankenkasse: Informationen zu ePA-App, Zugriffsprotokollen und persรถnlichen Einstellungen.

โ€ข KBV: Informationen zur elektronischen Patientenakte fรผr Patientinnen und Patienten.

Lang, aber wichtig !

Der Artikel stammt von einem Orthopรคden. Trifft aber auch auf andere Fรคcher zu.

Wenn andere an Ihre Daten gelangen, kann das gewaltige Auswirkungen auf Ihr eigenes Leben haben

Dazu ein paar Beispiele aus meinem Alltag als Orthopรคde und Schmerztherapeut:
โ€žSie wollen eine Lebensversicherung abschlieรŸen? Schon jetzt mรผssen Sie bei Ihrem Antrag wahrheitsgemรครŸ auf intime Fragen antworten. Z.B: โ€žHaben Sie schon einmal einen Gentest durchfรผhren lassen?โ€œ Wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten, kommt auch schon bald die Nachfrage, um welche Tests es sich dabei handelt. Vielleicht haben Sie testen lassen, ob Sie ein erhรถhtes Risiko fรผr Brustkrebs haben. Doppeltes Pech, wenn dieses Risiko erhรถht ist. Denn ab jetzt wird es sehr schwierig mit der Lebensversicherung. Sie wird teurer oder Sie bekommen erst gar keine Versicherung.
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Vielleicht haben Sie den Gentest aber auch schon lรคngst vergessen. Das ist auch ohne bรถsen Willen leicht mรถglich. Zum Beispiel, wenn Ihr Orthopรคde wegen Rรผckenschmerzen eine Blutuntersuchung auf โ€žHLAB-27โ€œ durchgefรผhrt hat und Ihnen gar nicht (mehr) klar ist, dass dieser Test ein Gentest ist. Weil Sie damit ein erhรถhtes Risiko fรผr Morbus Bechterew, also eine rheumatische Erkrankung haben, kรถnnte es fรผr Sie Probleme bei einer Berufsunfรคhigkeitsversicherung geben.
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Jetzt ruhen diese Daten alle noch in den Karteischrรคnken und auf den gesicherten Festplatten Ihres Hausarztes oder Ihrer Fachรคrzte. Doch wenn Ihre komplette Krankengeschichte erst einmal auf Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte gespeichert ist, wird sie fรผr jeden Interessenten verfรผgbar sein – und das schon ganz ohne Hacken und Datenklau, sondern รผber vรถllig legale Wege.
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Auch Arbeitgeber werden sich fรผr ihre Gesundheitskarte interessieren. Vor allem bei den sehr begehrten Jobs รถffnen sich fรผr die Unternehmen ungeahnte Mรถglichkeiten. Schon jetzt lassen sich junge Menschen einiges an Zumutungen gefallen, um an Jobs bei den besonders angesagten Firmen zu erlangen. Fรผr einen Praktikumsplatz bei Adidas, Google oder Amazon wรผrde mancher Bewerber seine Oma verkaufen. Der freundlichen Bitte, mal kurz einen Blick in die elektronische Gesundheitskarte werfen zu dรผrfen, werden sich daher Viele nicht entziehen wollen. Dadurch kรถnnten Sie selbst dann einen Nachteil erleiden, wenn Sie persรถnlich standhaft bleiben und ihre Daten nicht hergeben. Denn das gilt das nicht unbedingt fรผr Ihre Mitbewerber.

ร„hnliche Probleme gibt es, wenn Sie Beamter werden wollen- dazu reichen schon geringe Gesundheitsstรถrungen. Ein langjรคhriger Patient von mir wurde vor 30 Jahren als Lehrer nicht verbeamtet, weil er einen Klumpfuss hatte, der ihn damals nicht daran hinderte, Kampfsport zu betreiben. Aber der Amtsarzt befรผrchtete Probleme in spรคteren Jahren.
Doch der Patient gehรถrt zu den Lehrern, die auch mit 64 Jahren fast keine Fehlzeiten im Job haben, obwohl (oder weil) er in einer sozial schwierigen Schule unterrichtet.
Weil er nur als Angestellter und nicht als Beamter eingestellt wurde, verdient er mehr als 1000 Euro weniger, รผber die Jahre mehr als 360 Tsd Euro. Er รคrgert sich immer noch, dass er damals die Diagnose mitgeteilt hatte, die sonst gar nicht aufgefallen wรคre.
Mit einer elektronischen Patientenakte hรคtte er die Wahl gar nicht gehabt.
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Es wรผrde auch wenig helfen, wenn man die Verweildauer der gespeicherten Daten zeitlich begrenzen wรผrde. Denn zum einen sind ja bestimmte Informationen aus der Vergangenheit mรถglicherweise lebenslang von medizinischer Bedeutung. Dazu gehรถren die bereits erwรคhnten Gentests, aber auch bestimmte Erkrankungen. Wenn Sie zum Beispiel einmal eine eitrige Gelenkentzรผndung hatten, ist das fรผr alle Nachbehandler nach vielen Jahren noch wichtig. Wenn man diese Information nach einigen Jahren โ€žrausschmeiรŸenโ€œ wรผrde, wรคre der Nutzen einer Elektronischen Patientenakte vรถllig ad absurdum gefรผhrt.
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Aber selbst, wenn alle Daten in Ihrer Akte ein โ€žVerfallsdatumโ€œ hรคtten, wรคren Sie nicht so leicht zu beseitigen.
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Wenn die Akte Arztbriefe aus Krankenhรคusern enthรคlt, so finden sich in diesen Arztbriefen jede Menge Diagnosen aus Ihrer Vergangenheit, die immer wieder โ€žaufgewรคrmtโ€œ werden. Heutzutage sind Krankenhausberichte deutlich lรคnger als frรผher. Vor allem die Diagnosen nehmen viel Platz ein, nicht selten fast eine Seite. Das liegt am DRG-System, also an der Art und Weise, wie die Krankenhรคuser bezahlt werden. Je mehr Diagnosen man einem Patienten zuschreiben kann, um so hรถher fรคllt die Bezahlung des Krankenhauses aus. Wer 1998 an der Bandscheibe operiert wurde und 2023 wegen einer Lungenentzรผndung ins Krankenhaus muss, muss bei einer Visite nur ein bisschen รผber Rรผckenschmerzen klagen, und schon wandert die Diagnose โ€žZ.n. Bandscheibenvorfallโ€œ in seinen Arztbrief. Diese eher unwichtige Information begleitet ihn auf diese Weise sein Leben lang.
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Sie ist fรผr die Nachbehandler meist nicht relevant, aber beim Abschluss einer Berufsunfรคhigkeitsversicherung ein groรŸes Hindernis. Wenn alle alten Arztbriefe an einer zentralen Stelle abgespeichert werden, gibt es davor kein Entrinnen mehr. Wo frรผher nur die Erkrankungen der letzten fรผnf Jahre abgefragt werden konnten, ist jetzt ein lebenslanger รœberblick mรถglich โ€“ durch Alle, die es interessiert.

โ€žKlar, wir brauchen vernรผnftige und praktikable Digitalisierung im Gesundheitswesen. Aber Datenschutz – das zeigen schon diese wenigen praktischen Beispiele – ist dabei kein Luxus. Jeder der krank wird, benรถtigt dringend Diskretion sowie den Schutz seiner Daten. Und weil jeder krank werden kann, gilt das natรผrlich auch fรผr die durch und durch Gesunden.โ€œ


Hintergrund:
โ€žEinige versprechen sich von der zentralen Speicherung aller medizinischen Daten eine bessere Versorgung und schnelleren Zugang zu lebenswichtigen Informationen im Notfall. Doch es gibt auch viel Kritik. Die Allgemeinรคrztin Simone Connearn wandte sich sogar mit einer Online-Petition gegen die opt-out-Regelung an den Petitionsauschuss des Bundestags.โ€œ
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Die Online-Petition gegen die automatische Speicherung aller Patientendaten (โ€žOpt-outโ€œ Regelung) kann noch bis zum 24.Juli 2023 unterzeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_05/Petition_150309.nc.html

Was wรผnschen sich Patienten?

Unser Bundesgesundheitsminister Spahn kennt die Wรผnsche wohl genau.

Digitalisierung ist wichtig, Apps fรผr ein Smartphone sind wichtig und eine Erreichbarkeit per Videosprechstunde ist wichtig. Glauben Sie nicht?

Dann einfach mal Spiegel Online lesen.

Falls es unserem BGM entgangen sein sollte, ein GroรŸteil der genannten Zielgruppe hat entweder kein Smartphone, lรคsst dieses von den Kindern oder Enkeln einrichten oder hat auรŸer Messenger Apps keine weiteren Apps auf dem Telefon.

Diese Zielgruppe hat auch zu Hause hรคufig keinen Rechner oder Notebook mit Kamera oder Mikrofon, oder kann oder will diesen nicht bedienen.

Warum ist das fรผr ร„rzte z.Zt. unattraktiv? Sie bekommen mal wieder ein Budget, soll bedeuten, eine maximale Summe Geld. Die Menge ist absichtlich so gering, dass nach 48 Videokontakten im QUARTAL das Geld futsch ist. Wir reden hier von 4,33โ‚ฌ pro Telefonat und maximal 205โ‚ฌ im gesamten Quartal fรผr alle Telefonate. Die Bezahlung ist รผbrigens unabhรคngig von der Dauer der Beratung und kann auch nur einmalig im Quartal pro Patient abgerechnet werden. Dafรผr benรถtigt er die Technik und eine gute Datenleitung.

Vorher muss die schriftliche Einverstรคndniserklรคrung vorliegen, auรŸerhalb der Praxiszeiten von zu Hause aus ist ein Videotelefonat fรผr den Arzt nicht mรถglich, da es in „seriรถser“ Umgebung erfolgen muss. Alles ganz einfach und รผbersichtlich?

Kommen wir zum Thema Sicherheit der Apps. Auch die auf dem Markt befindlichen Apps der Krankenkassen „kranken“ teilweise an einem Datenaustausch mittels Datendienstleistern aus dem Ausland. Dieses geschieht ohne Zustimmung der Nutzer. Soll jetzt ein Patient dieser Unsicherheit zustimmen?

Der BGM ist auch der Meinung, dass Patienten ร„rzte, welche nicht digital auf der Hรถhe sind, nicht ernst nehmen. Also, ich fรผr meinen Teil nehme ร„rzte sehr ernst, welche komplett analog gute Behandler sind, IT ist da erst einmal zweitrangig.