Die dröge Politik sollte interessieren!

Am 15.7.2026 wurde ein Gesetz beschlossen, welches zum ersten Mal im Bundestag am 8.10.2026 beraten wurde. Mal wieder ein Gesetz. Unter vielen, Deutschland hat er ja von mehrere 1000, oder doch nicht? Patientinnen, Patienten und deren Behandler und Behandlerinnen, egal, welche, sollten sich tatsächlich mit dieser Materie befassen, denn im schlechtesten Fall geht es um eine erhebliche Einflussnahme auf ihre Daten und Abgreifen derselben in digitaler Form. 

GeDIG steht für „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“. Das Kabinett hat es am 15.07.2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober. Der Text kann sich im parlamentarischen Verfahren also noch ändern.

Kerninhalte

  • Mehr ePA-Funktionen: Die ePA soll um eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion und einen Medikationsplan erweitert und an europäische Vorgaben angepasst werden, sodass Versicherte ihre Daten auch im EU-Ausland abrufen können.
  • Kassen werten ePA-Daten aus: Mit Zustimmung der Patienten sollen Kassen personenbezogene ePA-Daten auswerten und auf Risiken für bestimmte Erkrankungen sowie passende Angebote hinweisen dürfen. Außerdem dürfen sie die ePA kassenindividuell um zusätzliche Anwendungen ergänzen.
  • ePA-App als Einstieg in die Versorgung: Die ePA-App wird als bevorzugter Zugang zur Ersteinschätzung und weiteren Behandlung definiert. Dazu sollen digitale Terminvermittlung, E-Überweisung und eine digitale Ersteinschätzung kommen.
  • Forschung und Apps: Die ePA soll bis Jahresende an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim BfArM angebunden werden. Mit Zustimmung der Versicherten sollen zugelassene DiGA auf ePA-Daten zugreifen dürfen, etwa für Telemonitoring.
  • Reallabore und KI: Laut einer Verbandsstellungnahme zum Referentenentwurf sind Reallabore vorgesehen (§ 284a), die keinen Ansatz von Datensparsamkeit erkennen lassen. Es wird erwartet, dass dort vermehrt KI-Algorithmen entwickelt werden.

Pessimistische Lesart: Risiken

  1. Dritter im Behandlungsverhältnis. Die Kasse wird zum aktiven Interpreten medizinischer Daten. Kritisiert wird, dass dies ohne Einbeziehung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte geschehen soll. Die BÄK warnt, zentrale Regelungen könnten die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich beeinträchtigen. Die Ärzteschaft spricht von einem Angriff auf die Schweigepflicht.
  2. Selbstzensur beim Erzählen und Dokumentieren. Wenn Patientinnen wissen, dass die Kasse mitliest und auswertet, verschweigen manche womöglich etwas, etwa Sucht, psychische Belastung oder sexuelle Gesundheit. Ärzte dokumentieren dann eventuell defensiver. Beides schadet der Versorgung. In der Gynäkologie ist das besonders heikel, etwa bei Schwangerschaftsabbruch, STI, Kinderwunsch oder Gewalterfahrung.
  3. Zustimmung als Formsache. Die Auswertung setzt formal eine Zustimmung voraus. Pessimistisch gesehen wird diese in einer Kassen-App per Klick eingeholt und ist kaum informiert. Der DGB moniert grundsätzlich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch weitgehende Opt-out-Verfahren.
  4. Zweckentfremdung und Steuerung. Wer Risiken kennt, kann damit auch steuern: Tarif- und Bonusprogramme, Lenkung zu bevorzugten Leistungserbringern, ein faktisches „Risiko-Scoring“. Das ist heute nicht erlaubt, aber die Infrastruktur dafür entsteht. Die Hausärzte befürchten zudem, dass über technische Vorgaben die hausarztzentrierte Versorgung ausgebootet werden könnte.
  5. Größere Angriffsfläche. Mehr Zugriffsberechtigte (Kassen, DiGA, Kassen-Zusatzanwendungen, FDZ, Reallabore) bedeuten mehr Schnittstellen und mehr mögliche Lecks. Die ePA hatte bereits Sicherheitslücken, die etwa der CCC demonstriert hat. Pseudonymisierte Gesundheitsdaten gelten zudem nicht als vollständig re-identifizierungssicher, besonders bei seltenen Diagnosen.
  6. Vertrauensverlust in die ePA insgesamt. Die KBV-Vorstände sehen mit den Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten der Kassen „die Grenzen des Zumutbaren deutlich überschritten“. Die Folge könnten mehr Widersprüche sein, also eine lückenhafte ePA, die ihren medizinischen Nutzen verliert.

Gegenposition, fairerweise: Der GKV-Spitzenverband sieht im GeDIG einen wichtigen Perspektivwechsel. Befürworter argumentieren, dass Prävention, Forschung und Medikationssicherheit von der Datennutzung profitieren und dass Zustimmungserfordernisse sowie Widerspruchsrechte bestehen bleiben.

Für die Praxis relevant: Patientinnen können der ePA insgesamt oder einzelnen Nutzungen in der App bzw. bei der Kasse widersprechen. Es lohnt sich, das Verfahren im Bundestag zu verfolgen, besonders ob die Kassen-Auswertung abgeschwächt wird. Wenn du möchtest, kann ich daraus eine kurze Patienteninformation oder ein Briefing-Dokument für die Praxis machen.

Sources:

Respekt vor Menschen

Bei der erst kürzlich durchgeführten Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Termin Service und Versorgungsgesetzes hat eine Äußerung von Bundes Gesundheitsminister Spahn bei den anwesenden Presseleuten für erhebliches Unverständnis gesorgt.

Bundesgesundheitsminister Spahn äußerte doch tatsächlich in etwa:

„Es wird ja niemand gezwungen Kassenarzt zu werden.“

Zur Erinnerung: 90 % aller Menschen in Deutschland sind kassenversichert! Diese Menschen haben einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Diese bricht in weiten Teilen Deutschlands immer mehr weg oder wird schwieriger. Jetzt, wo die Politik die ganze Zeit über fehlende Ärzte jammert, genau so einen Spruch in einer öffentlichen Pressekonferenz die bundesweit ausgestrahlt worden ist, zu tätigen, ist zutiefst verachtend.

Zudem ist diese Art Einstellung extrem hilfreich bei der Motivation und Mobilisation der bisher tätigen Ärzte oder der möglichen neu tätigen Ärzte.

Wenn ich mir überlegen würde, ob ein Medizinstudium und eine anschließende Tätigkeit in Deutschland für mich infrage käme (Grundvoraussetzung gegeben), spätestens nach diesem Spruch würde ich sagen nie!