Vorsorge mal wieder neu 😀

Nachdem die Gynäkologen Anfang des Jahres von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gezwungen wurden, Patienteninnen nur einmal im Zeitjahr, maximal im entsprechenden Quartal des Vorjahres (also z.B. letzes Quartal 2020 erlaubt eine Vorsorge erst wieder im letzten Quartal 2021) zu einer Vorsorge zuzulassen ( vorher war es egal wann im Jahr jemand vorbei kam), wurde jetzt wieder zurück gerudert.

Völlig umsonst und überflüssig war daher die Aufklärungen der Patientin, dass diese zeitlich sehr engen Beschränkungen beschlossen wurden. Sie waren auch völlig schwachsinnig, dass hat jetzt wohl jemand tatsächlich eingesehen. Somit können Patientinnen wieder frei entscheiden, wann sie zu ihrer jährlichen Vorsorge vorbeikommen, unabhängig davon, wann sie im Vorjahr da gewesen waren. Natürlich ist es nicht sehr sinnvoll, eine Vorsorge im Abstand von drei Monaten durchzuführen, der jährliche Abstand sollte Stand in etwa eingehalten werden.