Wie Sie bestimmt schon aus den Medien erfahren haben, wird ab dem Mittwoch ein Lockdown verhängt werden. Das bedeutet im Einzelnen, dass bis auf lebensnotwendige Einrichtungen keinerlei Geschäfte und Einrichtung mehr geöffnet haben werden dürfen. Zusätzlich gibt es Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit in der Öffentlichkeit.
Davon ausgenommen sind bislang sämtliche ärztlichen Einrichtungen, somit auch die Praxen. Wichtig für Sie, wir haben bislang keinerlei Einschränkung zu befürchten, der Zugang in die Praxen ist weiterhin gewährleistet. Wie sie von uns bereits aus der Vergangenheit wissen, ist die Durchführung entsprechender Schutz- und Hygienemaßnahmen bei uns oberste Priorität, leider leiden darunter durchaus auch Schwangere, welche ihre Partner üblicherweise gerne mitbringen würden, dieses aber zur Zeit nicht können.
Wir hoffen, sie haben dafür Verständnis, gerade in einer Praxis befinden Sie sich doch in engen Räumlichkeiten.