Masern Impfpflicht kommt

Wie schon mehrfach geschrieben, forderte das Bundesgesundheitsministerium eine generelle Impfpflicht gegen Masern. Dieses schliesst auch eine Pflicht gegen Erkankungen mit ein, welche bei einem Mehrfachimpfstoff mit erfasst würden. In Deutschland gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern.

Geplant ist der Start des Gesetztes im März 2020, damit alle Schulanfänger nach der Sommerpause geimpft sein könnten. Da gibt es auch bereits eine erste Lücke. Da wir in Deutschland eine Schulpflicht haben, können Kindern die Schulbesuche ohne korrekte Impfung nicht verwehrt werden. Jedoch können die Eltern mit Bußgeldern belegt werden. Die Bußgelder betragen bis zu 2.550€ pro Fall,  beachtenswert ist das „bis zu“.

Für unseren Teil glauben wir nicht, dass dieses Initiative etwas helfen wird, da der Personenkreis, welcher sich nicht impfen lassen möchte auch bislang durch Argumente nicht erreicht werden konnte.

Des weiteren ist es etwas unsinnig, dass wichtige Erkrankungen, gerade bei Kontakt mit Schwangeren, wie z.B. Röteln, Keuchhusten oder Hepatits B nicht einmal erwähnt werden. Das erschliesst sich nun wirklich nicht.

Die Impfdiskussion auf ein Neues

Weiterhin wird öffentlich von allen politischen Lagern die Einführung einer Impfpflicht diskutiert. Die Diskussion ist zum einen hahnebüchen, da es sich immer nur um Masern dreht, zum anderen um die Impfverweigerer. Dazu kommt als Gewürz in diese Suppe auch noch der Gedanke, dass Ärzte Patienten bezüglich ihres Impfstatus „überwachen“ sollen. Schon heute sehen wir in der Praxis, trotz einer Bitte, dass Impfpässe einfach nicht mitgebracht werden oder schlicht unauffindbar sind.

Die Anzahl der im Nachgang gelieferten Impfausweise ist verschwindend gering. Entschuldigungen oder auch Ausreden haben wir alle dafür.

Sollten sich die Ärzte jetzt zur Impfstasi entwickeln? Ein dazu sachlich unaufgeregter Artikel in der FAZ.