Das wird geschlossen, das bleibt offen

Es gibt (täglich veränderbare) Vereinbarungen zwischen Bund und Land, was im öffentlichen Leben noch möglich ist. Die FAZ hat einen schönen Artikel mit einer Aufstellung von zu schließenden oder offen zu haltenden Geschäften und Instituten geschrieben.

Corona macht es nötig

Im Rahmen der Coronakrise kommt es in unserer Praxis zu deutlichen Auswirkungen. Bislang haben täglich circa 40% unserer Patientinnen Ihren Vorsorgetermin abgesagt oder nicht genutzt. Aus diesem Grund und aufgrund der erhöhten Anforderungen arbeitet die Praxis daher im Kurzarbeitsbetrieb, so lange es uns möglich ist. Die Praxis wird daher Vormittags oder Nachmittags nur mit einem Team und einem Arzt besetzt sein. Spezielle Terminwünsche sind daher eine Ausnahme. Wir bitten nochmals Patientinnen, sich bei einer Erkältung oder ähnlichen Symptomen vorher telefonisch bei uns zu melden und nicht einfach in die Praxis zu kommen. Im Zweifel werden wir Sie sofort zum Verlassen der Praxis auffordern. Es gibt mittlwerweile auch in Frankfurt Praxen, welche schließen, da die Inhaber Corona erkrankt sind und daher unter Quarantäne stehen. Bedeutet auch für Sie, dass Sie überhaupt keinen Arzt mehr habem, welcher sie betreuen wird und anderen Patientinnen den Zugang zur Versorgung verbauen!

Bewerbungsgespräch beim Amt

Frisch gebackene(r) Absolvent der Uni bewirbt sich bei der Verwaltung der Stadt Frankfurt um eine neu ausgeschriebene Stelle als Mitarbeiter. Der Text klang verlockend:

Guter Verdienst mit der Möglichkeit sich beruflich zu entfalten. Spannende, abwechslungsreiche, Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten. Flache Hierachien, kurze Entscheidungswege mit kollegialem Miteinander.

Das Bewerbungsgespräch klang dann wie aus einer anderen Dimension.

„Es ist ja klar, dass Sie Ihr Arbeitsumfeld selbst gestalten müssen, die Kosten z.B. für die Büroausstattung, notwendige Technik und Ihre Mitarbeiterinnen dafür tragen Sie; natürlich. Ihre Kosten sind vergütungsunabhängig, die Mitarbeiter sind nach Tarifvertrag zu beschäftigen und zu bezahlen. Sie selbst bekommen eine feste Vergütung pro Kunde, welchen sie sehen, Sie dürfen aber nicht mehr als 5 Kunden pro Stunden bearbeiten.

Dafür dürfen Sie aber auch nicht mehr als 12 Stunden am Tag arbeiten, dass würde die Qualität Ihrer Arbeit gefährden. Sollten Sie doch mehr arbeiten, bekommen Sie natürlich keinerlei Vergütung, sondern die Mehrarbeit wird Ihnen von der Vergütung abgezogen. Zudem müssen Sie sich vor einer Kommission dazu äußern, warum Sie mehr arbeiten und dafür auch noch Geld haben möchten. Sie müssen zudem mindestens fünf Stunden in der Woche Zeiten für die Laufkundschaft frei halten, damit diese nicht an Termine gebunden sein müssen. Diese sind zusätzlich zu Ihrer Arbeitszeit zu gewähren, dafür bekommen sie pro Kunden, welcher in der offenen Sprechstunde vorbei kommt, 2,50€ extra, aber nur einmalig! „

„Gerade wurde wurde beschlossen, dass der Kunde speziell Beratungszeiten am Abend ab 20 Uhr und am Wochenende wünscht, dem haben Sie zu entsprechen. Natürlich ohne zusätzliche Vergütung, dass müssen Sie schon irgendwie regeln.“

„Wie, sie haben Familie und wünschen tatsächlich Frau/Mann und Kinder mal zu sehen?

Halt, wohin wollen sie denn? Sie können doch bei so einer wunderbaren Stelle nicht einfach gehen“

/Realsatire off

Wie, sie glauben das nicht? Dann sollten Sie vielleicht die Presse aufmerksam verfolgen und ggf. z.B. einen Artikel, wie diesen hier, lesen. Falls sich immer noch die Politiker wundern, warum sich immer weniger freiberufliche Ärzte niederlassen, hier ist die Antwort. Kein Angestellter würde, wenn denn eine Wahl bestünde, so etwas mitmachen, von den niedergelassenen Ärzten wird das erwartet. Da aber die Zukunft der Medizin (politisch gewollt) aus Angestellten besteht, wird sich das Bild nicht ändern….