1. Gesundheitspolitik
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) – Zielgerade vor der Sommerpause
Status: 2./3. Lesung im Bundestag sowie 2. Durchgang im Bundesrat für Freitag, 10. Juli 2026 terminiert
Seit der Ausschussanhörung am 22. Juni ist Bewegung in das Verfahren gekommen: Der Gesundheitsausschuss legt eine Beschlussempfehlung vor, der Haushaltsausschuss einen Finanzierbarkeitsbericht. Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf wurde das Einsparvolumen für 2027 von rund 19,6 auf 16,3 Milliarden Euro reduziert. Für Krankenhäuser wurde eine Erleichterung ergänzt: Tarifsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate können künftig zur Hälfte vergütungswirksam berücksichtigt werden – im ursprünglichen Entwurf war das nicht vorgesehen. Die Kernpunkte aus dem letzten Briefing (Kopplung der Honorarsteigerungen an die Grundlohnrate ab 2027 mit Abschlag von 1 Prozentpunkt bis 2029, höhere Zuzahlungen von 7,50–15 statt bisher 5–10 Euro, Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung) bleiben in der Substanz bestehen; bei der Familienversicherung ist nun konkretisiert, dass für mitversicherte Partner künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben werden soll.
KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisieren den Entwurf weiterhin scharf: Rund drei Viertel der geplanten Entlastung sollen von den Leistungserbringern getragen werden, was aus Verbandssicht unmittelbar die ambulante Versorgung gefährdet. Auch ver.di hat mit bundesweiten Protestaktionen und Demonstrationen (u. a. in Hannover und Berlin) Druck aufgebaut.
Bedeutung für die Praxis: Das Gesetz gilt als das wirtschaftlich gewichtigste Vorhaben der laufenden Legislaturperiode für die Praxisplanung. Nach der für kommende Woche vorgesehenen Verabschiedung liegt erstmals eine belastbare, nicht mehr nur entwurfsbasierte Fassung vor – relevant insbesondere für die laufende Partnertransition und die Finanzplanung ab 2027.
GOÄ-Novelle – keine neue Bewegung
Der von Bundesgesundheitsministerin Warken für „Mitte 2026“ angekündigte Regelungsentwurf liegt weiterhin nicht vor. Branchenbeobachter (u. a. PVS) halten ein Inkrafttreten nicht vor Mitte 2027, eher 2028 für realistisch. Keine Änderung gegenüber dem letzten Briefing – weiterhin nicht als Planungsgröße für 2027 zu verwenden.
2. Pharmakologie / Arzneimittelsicherheit
Seit dem letzten Briefing wurde kein neuer Rote-Hand-Brief mit unmittelbarem Gynäkologie-Bezug veröffentlicht. Der Rote-Hand-Brief zu Famenita 200 mg (fehlerhafte Blindenschrift-Kennzeichnung, 8. Mai 2026) sowie die EMA-Sicherheitswarnung zur Kombination von Simvastatin mit Palbociclib bzw. Ribociclib (Risiko für Myopathie/Rhabdomyolyse) bleiben unverändert der aktuelle Stand und wurden bereits im letzten Briefing dargestellt.
3. Leitlinien und Versorgung
Aktualisierte S3-Leitlinie Descensus genitalis der Frau
Herausgeber: DGGG (federführend), Veröffentlichung Juni 2026
Die überarbeitete Leitlinie ordnet konservative und operative Verfahren zur Diagnostik und Therapie der Genitalsenkung neu ein, einschließlich der häufig assoziierten Belastungsinkontinenz. Für die Praxis relevant als aktualisierte Entscheidungsgrundlage bei der Beratung betroffener Patientinnen, insbesondere zur Abwägung zwischen konservativem Vorgehen (z. B. Pessartherapie, Beckenbodentraining) und operativer Versorgung.
AKF-Leitlinienvorhaben – weiterhin ohne Veröffentlichungstermin
Die im letzten Briefing genannten Vorhaben (PERITRAUMA, Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon, vaginale Geburt am Termin, Sectio caesarea, S2k-Leitlinien zu ART-Diagnostik und wiederholten Spontanaborten) befinden sich unverändert in Bearbeitung. Konkrete Veröffentlichungstermine stehen weiterhin aus.
4. Ausblick auf die kommende Woche (6.–12. Juli 2026)
● 10. Juli 2026: Voraussichtliche abschließende Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch Bundestag (2./3. Lesung) und Bundesrat (2. Durchgang) – höchste Priorität für die Praxis- und Finanzplanung ab 2027.
● Weiterhin zu beobachten: mögliche Veröffentlichung erster AKF-Leitlinien, insbesondere zu PERITRAUMA und zur vaginalen Geburt am Termin, da beide die Schwangerenvorsorge und Geburtsbegleitung direkt betreffen.
● Kein unmittelbarer Entscheidungstermin erwartet, aber im Hintergrund laufend: G-BA-Prüfung zur Absenkung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening auf 45 Jahre (Frist bis spätestens September 2027).
● Keine neuen Rote-Hand-Briefe mit Gynäkologie-Bezug absehbar; bei Veröffentlichung wird im nächsten Briefing berichtet.

