Das Bundessozialgericht hat geurteilt. Auch Kliniken mit weniger Erfahrung dürfen s.g. Ultrafrühchen weiter behandeln. Damit sind Neugeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250g gemeint. Kliniken hatten gegen den Beschluß des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geklagt, welcher Ihnen die Behandlung dieser höchst lukrativen Klientel verwehren wollte.
Der Bundesauschuss hatte Grenzmengen eingeführt, ab welchen eine Klinik auch diese Frühchen behandeln dürfte. Das Bundessozialgericht hat diesen Beschluß nun verworfen, da der G-BA diese Vorgehensweise nicht genügend mit Daten untermauert hätte.
Damit ist zu hoffen, dass darunter nicht die Betroffenen leiden, nämlich die Neugeborenen und Ihre Eltern. Es sollte auch weiterhin gelten, dass nur LEVEL I Krankenhäuser mit entsprechender apparativer und personeller Ausstattung für diese Versorgung zuständig sein sollten. Hoffentlich wird das Urteil schleunigst wieder geändert!