Natürlich – sagt der Gesetztgeber, denn Sie müssen im Leistungsumfang dem SGBV entsprechen. Natürlich nicht, werden die Kassen antworten. Ein schönes Beispiel, wie Kassen Wahlleistungen außerhalb der Vergütungspflicht behandeln ist die Impfung gegen HPV – der Erregergruppe, welche Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs (bei anhaltendem Infekt dann darüber hinaus den Krebs selbst) bewirken kann. die Kassen sind verpflichtet, die Impfung allen Mädchen zwischen dem 12.-18. Lebensjahr zu erstatten. Darüber hinaus gesetzlich nicht!
Dass es wohl auch anders geht, sieht man auf dieser Übersicht – jeder kocht sein eigenes Süppchen!