Gurkengesetz Teil 1

Damit die Patienten auch so richtig verschaukelt werden hat die Politik mit Start zum 1.1.2015 natürlich noch ein weiteres Schmankerl auf Lager – Das Versorgungsstärkungsgesetz! Neben diversen kleinen Paragraphen, die kein Mensch verstehen wird, verbirgt sich auch „Sprengstoff“ in diesem neuen Gesetz. Demnach sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nämlich verpflichtet, bei Rückgabe eines Kassensitzes (wenn also ein Kassenarzt aufhören oder seine Praxis abgeben möchte) zu prüfen, ob in diesem Gebiet und in diesem Fachgebiet (Frauenheilkunde z.B.) eine Überversorgung besteht.
Der Versorgungsgrad wird definiert als Arzt pro X-tausend Patienten, z.B. 1/10.000 Frauen (fiktiv). Eine Überversorgung besteht also dann, wenn bei 1 Million Frauen in einem Bezirk z.B. statt 100 Frauenärzte 110 Frauenärzte vorhanden wären. Damit wäre die Kassenärztliche Vereinigung gezwungen, theoretisch den nächsten 10 Frauenärzten, welche die Praxis abgeben wollten, die Zulassung zu entziehen.
Damit würden sich alle Frauen, welche bislang in den Praxen betreut wurden, einen neuen Arzt suchen müssen. Alle Frauen, z.B. aus Frankfurt, wissen ganz genau, dass schon jetzt ein Terminproblem existiert, dieses kann sich also nur verschärfen!
Wieder ein Beispiel wie schwachsinnig in der Politik, realitätsfern am grünen Tisch, argumentiert und gehandelt wird.