Die Mutterschaftsrichtlinien, an die sich jeder betreuender Frauenarzt hält, sehen eine Reihe von Leistungen vor, die wir Ihnen selbstverständlich alle in unserer Praxis bieten.
Dazu gehören:
- Blutgruppen, Rhesusfaktor- und Antikörperbestimmungen
- Rötelntiter
- Luesdiagnostik (Syphllis)
- HIV- Testung (AIDS) – Auf Wunsch
- Chlamydienabstrich aus dem Gebärmutterhals
- Hepatitis B Diagnostik ab der 32. Schwangerschaftswoche
Bei krankhaften Befunden können weitere Ultraschalluntersuchungen und Doppleruntersuchungen (Durchblutungsdiagnostik) notwendig werden.
Während der gesamten Schwangerschaft sind 3 Basisultraschalluntersuchungen vorgesehen. Der zweite Ultraschall kann wahlweise als s.g. „Basisschall“ oder als s.g. „Erweiterter Basisschall“ durchgeführt werden. Beide Schall werden in der Praxis durchgeführt. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind nicht Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge.
Zur weiteren vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) nach den Richtlinien muss bei Schwangeren, die 35 Jahre und älter bei der Entbindung sein werden, ein Amniocentese angesprochen werden. Diese wird auch bei bekannten Erberkrankungen und auffälligen Ultraschallbefunden als Kassenleistung angeboten.
Wir möchten Ihnen weitere Untersuchungsmöglichkeiten aber nicht vorenthalten und bieten Ihnen diese Zusatzdiagnostiik als selbst zu tragende Leistung an.