Um Bewertungsportale kommt man ja als Betrieb heute kaum noch herum. Es werden von Tankstellen über Kneipen, Restaurants hin zu Ärzten, Zahnärzten und Kliniken alles im Netz bewertet. Viele von den Portalen haben alles das gleiche Manko, es ist völlig anonym. So auch bei Jameda, dem größten Ärztebewertungsportal in Deutschland. Ein User kann sich dort mit einer Fake e-mail anmelden und beliebige Kommentare zu beliebigen Ärzten hinterlassen. Das wird sowohl für positive, als auch für „Rache-Kommentare“ genutzt. Sich auf diesen Seiten nicht listen zu lassen oder von einer Liste entfernen zu lassen geht nicht und wurde auch vom Bundesgerichtshof erst kürzlich erlaubt! Auch Bewertungen sind nur in Grenzen vom Betreiber, hier Jameda, zu prüfen.
Zusätzlich besteht, nicht nur, bei Jameda die Möglichkeit, ein „Premiumprofil“ anzulegen, welches dann dem einer kleinen Internetseite mit Bildern etc. entspricht. Es scheint wohl so zu sein, dass diese Nutzer des Profils bevorzugt auf Jameda dargestellt wurden/werden.
Dieses wurde nun vom BGH verboten. Im Urteil vom 20.02.2018 hatte eine, mittlerweile berentete Ärztin ein für Sie positives Urteil erstritten.
Für uns als Praxis wäre, trotz aller positiven Bewertungen, interessanter gewesen, dass die Betreiber verpflichtet worden wären, jede Bewertung überprüfen müssen. So wären Rache- oder „Schmuse“-Bewertungen aus den Portalen raus.
Leider aber ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein, Jameda scheint ja schon daran zu basteln, das Urteil anders zu interpretieren. Zusätzlich kann man bei größten „Bewertungsgiganten“ Google abgesehen von einem Kommentar, überhaupt keine Bewertungen löschen lassen. Google ignoriert einfach die Anfragen.