Impfungen von Schwangeren gegen RSV

Seit 08-2023 sind durch Europäische Arzneimittelbehörde zwei Impfstoffe gegen den s.g. RS-Virus zugelassen worden. Warum ist das für Schwangere mit oder ohne einem weiteren Kind interessant und wichtig?
Eltern von in den letzten Jahren schwer erkrankten Kindern kennen die Antwort aus leidlicher Erfahrung.
Der Virus ist und war in der Vergangenheit für eine erhebliche Zahl an z.T. schwerwiegenden Infekten von Kindern und auch Erwachsenen verantwortlich. Das führte zu einer teilweise Überbelastung von Kliniken, Ambulanzen und Praxen, speziell Kinderarztpraxen. In Frankfurt konnten Kinder lokal nicht mehr wegen Überfüllung im Krankenhaus aufgenommen werden. Leider bietet die Infektion keinen anhaltenden Schutz gegen eine erneute Infektion!

Leider hat die Stiko bislang keine Stellungnahme zu dieser Impfung abgegeben, weshalb offiziell keine Kasse den nicht ganz billigen Impfstoff (213€ Stand 25.01.24) per Rezept erstattet. Interessierten bleibt daher nur die Anfrage bei Ihrer Kasse/Versicherung auf Kostenübernahme. Dabei unterstützen wir Sie mit einem Anschreiben.

Interessant ist aber z.B., dass die DAK einen Experten auf Ihrer Website zu Wort kommen lässt, vielleicht bedeutet dieses ja, dass diese Kasse zu einer Erstattung bereit ist?

Neues zu Corona und Schwangerschaft

Der Berufsverband der Frauenärzte hat mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe einen FAQ für Schwangere zusammengestellt. Dieses finden Sie hier: Es ein PDF Dokument, welches Sie sich laden können und in Ruhe am heimischen Rechner durchlesen können.
Beachten Sie auch unsere Informationen zu dem Thema auf dieser Seite unserer Website.

Pränataldiagnostik im Ausland

Derweil sich offensichtlich in Deutschland diverse Gruppierungen noch um eine Regelung bezüglich des Pränatalen Tests als Kassenleistung bemühen, gibt es im Ausland schon feste Regelungen. Diese z.T. bereits seit Jahren oder fast Jahrzehnten.

Aus neun europäischen Ländern gibt es eine Übersicht:

Land

ETS (Erstattung)

NIPT (Erstattung)

Deutschland IGeL IGeL
Österreich Eigenleistung Eigenleistung
Schweiz kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:1000)

UK

(ENG/WLS)

kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:150)

Dänemark kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:300, nur Trisomie 21)

Niederlande ab 36 Jahren kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

(ab 1:200)

Frankreich kostenfrei

Risikoschwangere kostenfei (ab 1:x? nur Trisomie 21)

Italien z.T. kostenfrei

Eigenleistung

Spanien Risikoschwangere kostenfrei

Risikoschwangere kostenfrei

USA Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei

Je nach Staat und Versicherung Eigenleistung oder kostenfrei

Warten auf den Pränataltest als Kassenleistung?

Seit September letzten Jahres ist es beschlossene Sache, dass ein s.g. „Nicht-invasiver-Pränataltest“ Kassenleistung werden soll. Dazu auch hier:
Immerhin haben wir heute den 01.02.2020, also vier Monate sind ins Land vergangen und keine kann eine Aussage über das weitere Vorgehen machen.
Bekannt ist immerhin, dass „bestimmte Personen“ einen Anspruch auf einen Test haben. Bekannt ist auch, dass der Test nur nach entsprechender Beratung und Ausgabe einer Patientinneninformation durchgeführt wird.
Warum geschieht nun nichts?

Bis heute ist nicht bekannt:

  • Wer ist dieser Personenkreis und welche Kriterien werden angewendet?
  • Wie sieht diese Patientinneninformation aus?
  • Haben diese Frauen Anspruch auf alle möglichen genetischen Analysen, welche die Tests heute bereits bieten oder nur auf einen Teil oder sogar nur auf Trisomie 21?
  • Wer zahlt das in welchem Umfang?

 

Test auf Down-Syndrom wird Kassenleistung?

Seit 2013 gibt es die Möglichkeit, dass per Blutanalyse aus dem mütterlichen Blut, ohne Gefährdung des werdenden Kindes Chromosomenveränderungen bestimmt werden können. Dieses nennt man NIPT oder auch Nichtinvasive Pränataltests. Bei der Analyse des Chromosoms 21 kommen die Tests immerhin auf eine Sensitivität (die richtig-richtig Rate) von über 99%. Bei anderen Chromosomen sind die Tests bei weitem nicht so gut, zudem gibt es eine Ausfallquote der Tests von 2-3%. Letzteres bedeutet, dass in 2-3% die Probe nicht analysierbar ist und KEIN Ergebnis mitgeteilt wird.

Pränataltests und die Geschlechtsdiagnose

Einige Patientinnen lassen im Rahmen der Schwwangerschaft einen vorgeburtlichen Test auf genetische Erkrankungen in nichtinvasiver Form (Blutentnahme bei der Mutter) durchführen, s.g. NIPT. Ein „Abfallprodukt dieser Test ist die Bestimmung des Geschlechtes. Der Test kann in den meisten Fällen problemlos ab der 11. Woche durchgeführt werden, das Ergebnis liegt häufig 4-5 Tage später vor. Daher werden wir auch gerne nach dem Geschlecht des Kindes gefragt, in der Annahme, wir würden dieses bereits durch den Test wissen, aber den Schwangeren Frauen „verheimlichen“ weil wir es vor der 14+0 Woche nicht bekannt geben dürfen.

Dem ist so nicht, das GenDG gilt für alle Beteiligten dieser Analyse, auch für die Firmen, welche den NIPT durchführen und das Ergebnis liefern. In den Ergebnisblättern steht daher bis zum 14+0 Tag lediglich ein Datum, an dem die Praxen dann erneut ein Fax oder einen Brief bekommen, in welchem das Geschlecht offen gelegt wird.

Nachbohren hilft also nicht……..