Das offizielle Verbandsorgan der Frauenheilkunde äußert sich auf der Website zu den geplanten Einschnitten in der gesundheitlichen Versorgung an 01.01.2027.
Hier können Sie dies nachlesen: BVF
Neuigkeiten aus der Medizin, nicht nur aus der Frauenheilkunde
Das offizielle Verbandsorgan der Frauenheilkunde äußert sich auf der Website zu den geplanten Einschnitten in der gesundheitlichen Versorgung an 01.01.2027.
Hier können Sie dies nachlesen: BVF

Liebe Patientinnen, Frau Doktor de Baey ist vom 13. August bis einschließlich 1.9.2026 im Urlaub. Doktor Marquardt vertritt die Kollegen in der Zeit vom 17. August bis einschließlich 1. September. In der Zeit vom 13. und 14. August ist die Praxis komplett geschlossen. Während dieses kurzen Zeitfenster wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst oder an die Tel.-Nr. 116 – 117
Ab dem 7. September ist die Praxis dann wieder voll besetzt. 
Lieber Patientinnen, in der Zeit vom 1. August bis 16. August befindet sich Doktor Marquardt im Urlaub. Für Notfälle oder die Termine unserer schwangeren Patientinnen ist meine Kollegin als Vertretung in der Praxis anwesend. Eine Ausnahme ist dieses Mal die Woche vom zehnten bis 13. August in der die Praxis ärztlicherseits nur am 11. August  besetzt ist. Am 10. August und 12. August ist unsere Praxis für verwaltungstechnische Aufgaben telefonisch erreichbar. Lediglich vom 13. und 14. August ist die Praxis komplett geschlossen. 
Falls ein Notfall auftreten sollte, speziell in der Schwangerschaft bitten wir, den ärztlichen Notdienst aufzusuchen oder unter der Tel.-Nr. 116 117 sich eine entsprechende Institution vermitteln zu lassen.
Ab Montag, dem 17. August ist Doktor Marquardt wieder durchgehend in der Praxis. 
Gesundheitspolitik aktuell
Patienten-Newsletter – Gynäkologische Gemeinschaftspraxis
Ausgabe: 10. Juli 2026
Das Krankenkassen-Sparpaket ist beschlossen
Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat grünes Licht für das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gegeben, nachdem der Bundestag es bereits Anfang Juli beschlossen hatte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet es als eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte. Ziel ist es, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, indem die Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzt werden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Für unsere Patientinnen und Patienten erklären wir im Folgenden in einfachen Worten, was sich ändert – und was das für den Praxisalltag und Ihre Versorgung bedeuten kann.
Der zentrale Mechanismus: Vergütung folgt nicht mehr den echten Kosten
Bisher galt: Wenn die Kosten einer Arztpraxis steigen – zum Beispiel Löhne für Praxispersonal, Miete, Energie oder medizinisches Material – wurde die Bezahlung der ärztlichen Leistungen tendenziell mit angepasst. Die Vergütung orientierte sich also an der tatsächlichen Kostenentwicklung.
Künftig gilt eine neue Regel: Die Vergütung darf nur noch so stark steigen wie die sogenannte „Grundlohnsumme“ – vereinfacht gesagt, wie stark die Löhne in der gesamten deutschen Wirtschaft im Durchschnitt wachsen. Diese Rate liegt deutlich unter der tatsächlichen Kostensteigerung im Gesundheitswesen und wird von 2027 bis 2029 sogar noch zusätzlich abgesenkt.
Was bedeutet das im Alltag? Die Ausgaben einer Praxis (Personal, Material, Energie) steigen weiter im bisherigen Tempo – oft schneller als die allgemeine Lohnentwicklung. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung wachsen aber langsamer. Es entsteht eine Schere zwischen dem, was eine Praxis einnimmt, und dem, was sie ausgeben muss. Das führt de facto zu einem schleichenden Reallohnverlust für Arztpraxen – bei gleicher oder steigender Arbeitsleistung bleibt real weniger übrig.
Wie die Vergütungsbegrenzung bei Praxen konkret wirkt
Das Gesetz begrenzt die Bezahlung von Arztpraxen über mehrere Wege gleichzeitig:
• Gedeckeltes Gesamtbudget: Der Topf, aus dem alle Praxen einer Region für gesetzlich Versicherte bezahlt werden, darf pro Jahr nur noch um die Grundlohnrate wachsen – unabhängig davon, wie viele Patientinnen und Patienten behandelt werden oder wie aufwendig die Behandlungen sind.
• Wegfall von Sonderzahlungen: Bestimmte Leistungen, die bisher zusätzlich zum Budget und ohne Mengenbegrenzung bezahlt wurden – etwa Zuschläge für schnell vermittelte Termine über die Terminservicestelle 116117 – entfallen oder werden ins normale, gedeckelte Budget eingegliedert.
• Streichung einzelner Leistungen: Auch konkrete Positionen wie die Vergütung für die Aktualisierung der elektronischen Patientenakte werden nicht mehr gesondert bezahlt.
Die praktische Folge: Da das Gesamtbudget gedeckelt ist, die Zahl der Behandlungen aber nicht begrenzt wird, sinkt rechnerisch die Bezahlung pro einzelner Leistung, sobald mehr Patientinnen und Patienten behandelt werden als im Budget vorgesehen. Fachrichtungen, die viele extrabudgetäre Leistungen erbracht haben, sind davon besonders betroffen.
Was heißt das konkret für Sie als Patientin oder Patient?
• Terminvergabe: Da finanzielle Anreize für besonders schnelle Terminvermittlung wegfallen, könnte es schwieriger werden, kurzfristig einen Termin zu bekommen – insbesondere bei fachärztlichen Überweisungen.
• Praxisorganisation: Praxen müssen ihre Kosten stärker im Blick behalten. Das kann sich in angepassten Sprechstundenzeiten oder veränderten Arbeitsabläufen niederschlagen.
• Zuzahlungen: Für Medikamente und Krankenhausaufenthalte steigen die gesetzlichen Zuzahlungen um 50 Prozent.
• Familienversicherung: Für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen wird künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens fällig – ausgenommen sind Eltern mit Kindern bis 11 Jahren.
Kritische Einordnung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt deutlich vor den Folgen: Wenn Praxen gezwungen sind, ihre Leistungen an feste Budgetgrenzen anzupassen, führt das im Ergebnis zu einer realen Rationierung ärztlicher Leistungen. Politische Zusagen wie ein Recht auf einen Arzttermin innerhalb weniger Wochen laufen unter diesen Bedingungen faktisch ins Leere. Die Bundesregierung begründet die Reform dagegen mit der Notwendigkeit, weiter steigende Krankenkassenbeiträge für alle Versicherten zu verhindern – eine finanzielle Stabilisierung, die nach Auffassung der Regierung notwendig sei, um das Gesundheitssystem langfristig bezahlbar zu halten.
Beide Perspektiven sind nachvollziehbar – die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung ist real, ebenso real sind jedoch die absehbaren Folgen für die Versorgungsqualität in den Praxen vor Ort. Wir werden Sie über die konkreten Auswirkungen auf unsere Praxis und die Terminvergabe rechtzeitig informieren.
GESUNDHEITSPOLITIK KOMPAKT
Digitalisierung beim Arzt: Was ändert sich für Sie als Patientin oder Patient?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) treibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens spürbar voran. Krankschreibung, Überweisung, Patientenakte und Terminvergabe sollen digitaler und stärker miteinander verzahnt werden. Was gut gemeint klingt, wirft aber auch wichtige Fragen auf – vor allem, wenn es um Ihren persönlichen Arzttermin geht. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Punkte in einfachen Worten.
1. Die elektronische Krankschreibung (eAU)
Wenn Sie krank sind, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Krankschreibung heute schon digital aus. Ihre Krankenkasse leitet die Information automatisch an Ihren Arbeitgeber weiter – der gelbe Zettel auf Papier ist für gesetzlich Versicherte weitgehend Geschichte.
Neu diskutiert wird gerade: Die Bundesregierung plant, dass Sie Ihrem Arbeitgeber schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen (bisher erst ab dem 4. Tag). Die telefonische Krankschreibung soll komplett abgeschafft werden.
Wichtig zu wissen:
• Für Privatversicherte läuft die Krankschreibung weiterhin auf Papier.
• Studien zeigen: Nicht die telefonische Krankschreibung hat den Krankenstand erhöht, sondern vor allem die bessere digitale Erfassung selbst.
2. Die elektronische Überweisung
Überweisungen zum Facharzt sollen künftig ebenfalls komplett digital laufen, statt auf Papier. Dieser Schritt wird sowohl von Ärzteverbänden als auch von den Krankenkassen unterstützt und gilt als technisch vergleichsweise unstrittig.
3. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ausgebaut
Die ePA ist die digitale Akte, in der Befunde, Arztbriefe und Medikamente gespeichert werden. Seit 2025 haben fast alle gesetzlich Versicherten automatisch eine solche Akte – außer sie haben aktiv widersprochen.
Ministerin Warken will die ePA zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ Ihrer Behandlung machen. Künftig sollen darüber auch eine Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden, die Terminbuchung und – über ein nationales Forschungsdatenzentrum – die Nutzung Ihrer Daten für Forschung und Industrie laufen.
Was bedeutet ein Widerspruch (Opt-out) gegen die ePA für Sie?
Sie können der ePA jederzeit ganz oder teilweise widersprechen – ein Grundrecht, das ausdrücklich bestehen bleibt. Wer dies aus Datenschutzgründen tut, verliert dadurch aber möglicherweise den Zugang zu Zusatzfunktionen, die künftig an die ePA-App gekoppelt werden sollen: etwa die digitale Ersteinschätzung, die App-gestützte Terminvermittlung oder Erinnerungen an Vorsorgetermine. Im Ergebnis entsteht eine Zwei-Klassen-Situation: Wer aus guten Gründen widerspricht, wird nicht formal bestraft, aber faktisch schlechter erreicht und organisatorisch benachteiligt. Das untergräbt den Sinn eines echten Widerspruchsrechts, das ja gerade ohne Nachteile möglich sein soll.
4. Der wichtigste Punkt für Sie: Die Terminvergabe
Bisher gilt: Ihre Arztpraxis entscheidet freiwillig, welche freien Termine sie an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (die bekannte Nummer 116117) meldet. Der Praxiskalender bleibt in der Hand Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Neu geplant ist, dass die Terminvergabe direkt in die ePA-App integriert wird – verbunden mit einer automatisierten Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden. Das bedeutet: Ein digitales System außerhalb der Praxis soll künftig mitbestimmen, wann, wie dringend und bei wem Sie einen Termin bekommen.
Übersicht: Bisher und geplant
Thema
Bisher
Geplant / neu
Krankschreibung (eAU)
Arzt meldet Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber ruft sie ab.
Attestpflicht soll schon ab dem 1. Krankheitstag gelten; telefonische Krankschreibung soll wegfallen.
Überweisung
Meist noch Papier oder PVS-intern.
Elektronische Überweisung wird bundesweit ausgerollt – Zustimmung von Ärzteschaft und Kassen.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Digitale Ablage für Befunde, Arztbriefe, Medikationsplan.
Soll zur zentralen „Gesundheitsplattform“ ausgebaut werden: Ersteinschätzung, Terminvergabe, Forschungsdatenanbindung.
Terminvergabe
Praxis meldet freiwillig freie Termine an die Terminservicestelle (116117) der KV.
Terminvergabe soll direkt in die ePA-App integriert werden, inkl. automatischer Ersteinschätzung.
Kritische Würdigung: Was bedeutet das konkret für Sie?
Ihr individueller Terminwunsch könnte an Gewicht verlieren
Wenn nicht mehr Ihre vertraute Praxis, sondern ein zentrales System entscheidet, welcher Termin für Sie als passend gilt, sinkt der Einfluss darauf, wen Sie behandeln lassen möchten und wann genau. Eine automatisierte Ersteinschätzung kann nicht dasselbe leisten wie das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, die oder der Sie und Ihre Vorgeschichte kennt.
Besonders betroffen: Schwangere und Tumorpatientinnen
Besonders sensibel wird die externe Terminsteuerung dort, wo Termine keine austauschbare Routine sind, sondern einem engen, medizinisch vorgegebenen Zeitfenster folgen:
• Schwangere: Die Vorsorgeuntersuchungen im Mutterschutz folgen einem festen, medizinisch begründeten Rhythmus. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt kennt Ihren Schwangerschaftsverlauf und kann kurzfristig genau den Termin einschieben, der jetzt nötig ist. Eine externe, algorithmisch gesteuerte Terminstelle kennt diesen individuellen Verlauf nicht und könnte Ihnen einen späteren oder unpassenden Termin zuweisen, obwohl in Ihrer Praxis eigentlich ein passender Slot vorgesehen wäre.
• Tumorpatientinnen und -patienten: Nach einer Krebsdiagnose zählt oft jeder Tag. Die betreuende Praxis reserviert dafür häufig kurzfristig eigene Termine außerhalb des regulären Kalenders. Wird die Steuerung an eine externe Stelle mit standardisierter Ersteinschätzung ausgelagert, besteht die Gefahr, dass diese dringende Behandlungskontinuität nicht erkennt und Termine nach einem allgemeinen Dringlichkeitsschema statt nach der individuellen Krankengeschichte vergibt.
In beiden Fällen gilt: Je weiter die Terminhoheit von der behandelnden Praxis wegverlagert wird, desto größer wird das Risiko, dass medizinisch notwendige, individuelle Terminwünsche einem starren, externen Verfahren zum Opfer fallen. Für reine Routinetermine mag eine zentrale Steuerung vertretbar sein – bei Schwangerschaftsvorsorge und onkologischer Nachsorge braucht es aus fachlicher Sicht zwingend weiterhin ein Vorrangrecht der behandelnden Praxis.
Wer entscheidet künftig über Ihren Arzttermin?
Aktuell ist klar geregelt, wer verantwortlich ist: Ihre Praxis. Bei einer Kopplung an die ePA-App würde diese Verantwortung teilweise auf eine technische Plattform verlagert, die von der Gematik – einer Einrichtung, an der auch das Gesundheitsministerium selbst beteiligt ist – gesteuert wird. Verbraucherschützer (u. a. der Verbraucherzentrale Bundesverband) warnen bereits, dass eine enge Verknüpfung von Terminvergabe und ePA einen indirekten Druck erzeugen könnte, die ePA zu nutzen – wer nicht mitmacht, könnte es schwerer haben, zeitnah einen Termin zu bekommen.
Freie Arztwahl und die Unabhängigkeit Ihrer Praxis
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist der eigene Terminkalender ein zentrales Element ihrer freiberuflichen, selbstständigen Praxisführung. Wandert die Steuerungshoheit über Termine zu einer externen, zentral gesteuerten Plattform, verschiebt sich Macht von der Praxis vor Ort zu einer bundesweiten Institution. Das betrifft nicht nur die Ärzteschaft – es betrifft auch Sie: Je zentraler gesteuert wird, wer wann behandelt wird, desto weniger bleibt der persönliche, vertrauensbasierte Kontakt zwischen Ihnen und Ihrer Praxis der Ausgangspunkt der Versorgung.
Datenschutz und Widerspruchsrecht
Sie haben grundsätzlich das Recht, der ePA und einzelnen Funktionen zu widersprechen. Kritisch wird es aber, wenn wichtige Alltagsfunktionen – wie eben die Terminvergabe – zunehmend nur noch über die ePA-App laufen. Wer widerspricht, könnte dann faktisch schlechter gestellt sein, obwohl das Widerspruchsrecht formal weiter besteht.
Ihre Daten für Forschung und Industrie – ungeklärte Sicherheitsfragen
Ministerin Warken will deutlich mehr Gesundheitsdaten in Echtzeit an ein nationales Forschungsdatenzentrum (FDZ) übermitteln – nutzbar auch für Pharmaunternehmen. Offiziell sollen die Daten dafür „pseudonymisiert“ werden, das heißt: Ihr Name wird durch einen Code ersetzt.
Sicherheitsforscherinnen und -forscher des Chaos Computer Clubs (CCC) haben wiederholt – zuletzt auf dem Kongress in Hamburg – Sicherheitslücken in der ePA-Architektur aufgezeigt, über die sich in bestimmten technischen Szenarien unberechtigt auf Patientendaten zugreifen ließ. Die Gematik hat die konkret gemeldeten Lücken jeweils geschlossen, betont aber selbst, dass ein vollständig sicherer Betrieb erst mit weiteren technischen Maßnahmen erreicht wird. Grundsätzlicher ist der Einwand von CCC und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die gegen die zentrale Speicherung beim Forschungsdatenzentrum vor dem Berliner Sozialgericht klagen: Ein Pseudonym lässt sich – anders als eine echte Anonymisierung – nicht rückstandsfrei von der Person lösen. Schon ein Arztbrief kann allein durch Diagnose, Behandlungsverlauf und Zeitangaben so spezifisch sein, dass ein Rückschluss auf die konkrete Patientin oder den Patienten möglich bleibt.
Für Sie bedeutet das: Auch wenn Ihre Daten formal „pseudonymisiert“ in die Forschung fließen, ist eine theoretische Re-Identifizierung nach Einschätzung der Kritiker nicht ausgeschlossen – ein Umstand, den die Verantwortlichen bislang nicht ausräumen konnten. Zudem ist gegen die Aufnahme in das Forschungsdatenzentrum bislang kein eigenes Widerspruchsrecht vorgesehen, was Teil der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung ist.
Fazit
Digitalisierung kann Abläufe in der Arztpraxis erleichtern – bei der Überweisung ist das schon heute gut gelungen. Bei der Terminvergabe jedoch besteht die Gefahr, dass Ihr individueller Wunsch nach einem bestimmten Termin bei Ihrer vertrauten Ärztin oder Ihrem vertrauten Arzt zugunsten einer zentral gesteuerten, automatisierten Logik in den Hintergrund tritt – mit besonderem Risiko für Schwangere und Tumorpatientinnen, deren Behandlung kein starres Zeitraster verträgt. Wer der ePA aus Datenschutzgründen widerspricht, sollte dafür keine organisatorischen Nachteile erleiden. Und solange ungeklärt ist, ob Ihre Gesundheitsdaten in der Forschungsnutzung wirklich anonym bleiben, ist Zurückhaltung bei der Datenweitergabe eine nachvollziehbare, legitime Entscheidung. Patientinnen und Patienten sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen – und darauf achten, dass die freie Wahl von Praxis und Termin auch in einem digitalen Gesundheitswesen erhalten bleibt.
Diese Übersicht ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Stand: Juli 2026.
1. Gesundheitspolitik
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) – Zielgerade vor der Sommerpause
Status: 2./3. Lesung im Bundestag sowie 2. Durchgang im Bundesrat für Freitag, 10. Juli 2026 terminiert
Seit der Ausschussanhörung am 22. Juni ist Bewegung in das Verfahren gekommen: Der Gesundheitsausschuss legt eine Beschlussempfehlung vor, der Haushaltsausschuss einen Finanzierbarkeitsbericht. Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf wurde das Einsparvolumen für 2027 von rund 19,6 auf 16,3 Milliarden Euro reduziert. Für Krankenhäuser wurde eine Erleichterung ergänzt: Tarifsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate können künftig zur Hälfte vergütungswirksam berücksichtigt werden – im ursprünglichen Entwurf war das nicht vorgesehen. Die Kernpunkte aus dem letzten Briefing (Kopplung der Honorarsteigerungen an die Grundlohnrate ab 2027 mit Abschlag von 1 Prozentpunkt bis 2029, höhere Zuzahlungen von 7,50–15 statt bisher 5–10 Euro, Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung) bleiben in der Substanz bestehen; bei der Familienversicherung ist nun konkretisiert, dass für mitversicherte Partner künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben werden soll.
KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisieren den Entwurf weiterhin scharf: Rund drei Viertel der geplanten Entlastung sollen von den Leistungserbringern getragen werden, was aus Verbandssicht unmittelbar die ambulante Versorgung gefährdet. Auch ver.di hat mit bundesweiten Protestaktionen und Demonstrationen (u. a. in Hannover und Berlin) Druck aufgebaut.
Bedeutung für die Praxis: Das Gesetz gilt als das wirtschaftlich gewichtigste Vorhaben der laufenden Legislaturperiode für die Praxisplanung. Nach der für kommende Woche vorgesehenen Verabschiedung liegt erstmals eine belastbare, nicht mehr nur entwurfsbasierte Fassung vor – relevant insbesondere für die laufende Partnertransition und die Finanzplanung ab 2027.
GOÄ-Novelle – keine neue Bewegung
Der von Bundesgesundheitsministerin Warken für „Mitte 2026“ angekündigte Regelungsentwurf liegt weiterhin nicht vor. Branchenbeobachter (u. a. PVS) halten ein Inkrafttreten nicht vor Mitte 2027, eher 2028 für realistisch. Keine Änderung gegenüber dem letzten Briefing – weiterhin nicht als Planungsgröße für 2027 zu verwenden.
2. Pharmakologie / Arzneimittelsicherheit
Seit dem letzten Briefing wurde kein neuer Rote-Hand-Brief mit unmittelbarem Gynäkologie-Bezug veröffentlicht. Der Rote-Hand-Brief zu Famenita 200 mg (fehlerhafte Blindenschrift-Kennzeichnung, 8. Mai 2026) sowie die EMA-Sicherheitswarnung zur Kombination von Simvastatin mit Palbociclib bzw. Ribociclib (Risiko für Myopathie/Rhabdomyolyse) bleiben unverändert der aktuelle Stand und wurden bereits im letzten Briefing dargestellt.
3. Leitlinien und Versorgung
Aktualisierte S3-Leitlinie Descensus genitalis der Frau
Herausgeber: DGGG (federführend), Veröffentlichung Juni 2026
Die überarbeitete Leitlinie ordnet konservative und operative Verfahren zur Diagnostik und Therapie der Genitalsenkung neu ein, einschließlich der häufig assoziierten Belastungsinkontinenz. Für die Praxis relevant als aktualisierte Entscheidungsgrundlage bei der Beratung betroffener Patientinnen, insbesondere zur Abwägung zwischen konservativem Vorgehen (z. B. Pessartherapie, Beckenbodentraining) und operativer Versorgung.
AKF-Leitlinienvorhaben – weiterhin ohne Veröffentlichungstermin
Die im letzten Briefing genannten Vorhaben (PERITRAUMA, Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon, vaginale Geburt am Termin, Sectio caesarea, S2k-Leitlinien zu ART-Diagnostik und wiederholten Spontanaborten) befinden sich unverändert in Bearbeitung. Konkrete Veröffentlichungstermine stehen weiterhin aus.
4. Ausblick auf die kommende Woche (6.–12. Juli 2026)
● 10. Juli 2026: Voraussichtliche abschließende Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch Bundestag (2./3. Lesung) und Bundesrat (2. Durchgang) – höchste Priorität für die Praxis- und Finanzplanung ab 2027.
● Weiterhin zu beobachten: mögliche Veröffentlichung erster AKF-Leitlinien, insbesondere zu PERITRAUMA und zur vaginalen Geburt am Termin, da beide die Schwangerenvorsorge und Geburtsbegleitung direkt betreffen.
● Kein unmittelbarer Entscheidungstermin erwartet, aber im Hintergrund laufend: G-BA-Prüfung zur Absenkung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening auf 45 Jahre (Frist bis spätestens September 2027).
● Keine neuen Rote-Hand-Briefe mit Gynäkologie-Bezug absehbar; bei Veröffentlichung wird im nächsten Briefing berichtet.
Liebe Patienntinnen, liebe Leserinnen und Leser, in der ersten Jahreshälfte 2026 gab es mehrere fachliche Neuerungen, die für die gynäkologische Versorgung von Bedeutung sind. Wir möchten Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Entwicklungen informieren – verständlich aufbereitet und mit Blick darauf, was sich für Sie als Patientin konkret ändert oder relevant werden könnte.
1. HPV-Impfung: Aktualisierte Empfehlungen und neue Aufklärungsinitiative
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen für 2026 in mehreren Punkten überarbeitet. Für die HPV-Impfung selbst bleibt es bei der bewährten Empfehlung: Mädchen und Jungen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren geimpft werden, wobei zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten ausreichen. Wird die Impfung erst ab 15 Jahren begonnen, sind drei Dosen notwendig. Ein Nachholen ist bis zum 18. Geburtstag möglich und sinnvoll.
Hintergrund dieser Empfehlung ist die nach wie vor unbefriedigende Impfquote: Nur etwa 55 % der 15-jährigen Mädchen und 36 % der gleichaltrigen Jungen sind in Deutschland vollständig geimpft. Da HPV-Infektionen jährlich rund 10.000 Krebserkrankungen verursachen – etwa 7.000 davon bei Frauen, vor allem Gebärmutterhalskrebs –, ist eine frühzeitige Impfung der wirksamste Schutz, idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt.
Neu ist, dass das Paul-Ehrlich-Institut zusammen mit der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen ein bundesweites Konzept zur besseren Aufklärung vorgelegt hat; ein eigenes „HPV-Impfjahr” ist für 2028 in Planung. Wir nutzen diese Entwicklung, um Eltern und junge Patientinnen in unserer Praxis weiterhin aktiv und gezielt zur HPV-Impfung zu beraten.
2. Brustkrebs: Überarbeitete S3-Leitlinie mit Fokus auf individuellere Therapie
Im Januar 2026 wurde die zentrale medizinische Leitlinie zur Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms (Brustkrebs) grundlegend aktualisiert. Sie wurde unter Beteiligung zahlreicher Fachgesellschaften neu strukturiert und umfasst nun 27 Themenbereiche.
Für Sie als Patientin bedeutet das vor allem: Behandlungen werden künftig noch gezielter auf das individuelle Krankheitsbild abgestimmt. Anhand bestimmter Tumormerkmale lässt sich heute genauer bestimmen, welche Medikamente im jeweiligen Fall am wirksamsten sind. Gleichzeitig setzt die neue Leitlinie verstärkt auf schonendere Operationsverfahren, um unnötige Eingriffe zu vermeiden. Erstmals wurden außerdem Empfehlungen zu bislang weniger beachteten Themen aufgenommen, etwa zur Brustrekonstruktion nach einer Operation und zu seltenen Tumorformen.
Brustkrebs bleibt mit etwa 74.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Dank Früherkennung und verbesserter Behandlungsmöglichkeiten haben die meisten Patientinnen heute eine gute Prognose. Die Brustkrebs-Vorsorge bleibt daher ein zentraler Bestandteil unseres Angebots.
3. Übelkeit und Erbrechen in der Schwangerschaft: Klarere Behandlungsempfehlungen
Übelkeit und Erbrechen gehören zu den häufigsten Beschwerden in der Schwangerschaft und betreffen in Deutschland jährlich bis zu 600.000 Frauen. Auf dem diesjährigen Fortbildungskongress der Frauenärztinnen und Frauenärzte wurde ein neuer Expertenkonsens vorgestellt, der die Behandlung dieser Beschwerden klarer regelt.
Bei leichten Beschwerden empfehlen sich weiterhin einfache Maßnahmen wie kleinere, häufigere Mahlzeiten, das Vermeiden auslösender Gerüche sowie Ingwerpräparate. Reichen diese nicht aus, gilt die Wirkstoffkombination aus Doxylamin und Pyridoxin (Vitamin B6) als Mittel der ersten Wahl – sie erhielt im Expertengremium eine einstimmige Zustimmung. Diese Kombination ist seit Jahrzehnten erprobt, in Deutschland seit 2019 für diese Indikation zugelassen und zeigt auch über lange Anwendungszeiträume keine erhöhten Risiken für das ungeborene Kind.
Wichtig zu wissen: Eine frühzeitige Behandlung kann verhindern, dass sich die Beschwerden zu einer sogenannten Hyperemesis gravidarum verstärken, einer ausgeprägten Form mit erheblichem Flüssigkeits- und Gewichtsverlust. Sprechen Sie uns daher gerne frühzeitig an, wenn Sie unter starker Übelkeit in der Schwangerschaft leiden – eine Behandlung muss nicht erst bei schweren Symptomen beginnen.
4. Bluthochdruck in der Schwangerschaft: Engere Kontrollen, längere Nachsorge
Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Fachtagungen war der Umgang mit hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen, insbesondere der Präeklampsie. Neue Studiendaten zeigen, dass schon Blutdruckwerte ab 140/90 mmHg als behandlungsbedürftig gelten und eine engere Kontrolle mit Zielwerten um etwa 135/85 mmHg das Risiko für eine schwere Verlaufsform deutlich senken kann.
Besonders betont wurde zudem die Bedeutung der Zeit nach der Geburt. Frauen, die während der Schwangerschaft einen erhöhten Blutdruck hatten, tragen auch danach ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine strukturierte Nachsorge über die ersten Wochen nach der Geburt hinaus wird daher künftig als selbstverständlicher Bestandteil der Betreuung verstanden – ebenso wie die Empfehlung, auf einen gesunden Lebensstil zu achten, um das langfristige Risiko zu senken.
Wir werden diesen Aspekt in der Schwangerenvorsorge und in der Nachsorge nach der Geburt entsprechend berücksichtigen, insbesondere wenn während der Schwangerschaft erhöhte Blutdruckwerte aufgetreten sind.
5. Strukturelle Entwicklungen in unserer Praxis
Über die fachlichen Neuerungen hinaus möchten wir Sie auch über organisatorische Punkte informieren, die unsere Praxis im laufenden Jahr betreffen:
• Die berufspolitischen Verbände weisen aktuell auf einen wachsenden Fachkräftemangel in der Frauenheilkunde sowie auf zunehmende bürokratische Anforderungen hin. Wir setzen uns dafür ein, dass dies möglichst wenig zu Lasten der persönlichen Betreuungszeit unserer Patientinnen geht, und passen unsere internen Abläufe entsprechend an.
• Sollte es im Laufe des Jahres zu Änderungen unserer Öffnungszeiten, unseres Praxisteams oder unseres Leistungsangebots kommen, informieren wir Sie selbstverständlich gesondert und rechtzeitig an dieser Stelle sowie durch Aushänge in der Praxis.
• Digitale Angebote und Dokumentationsprozesse werden im Hintergrund kontinuierlich weiterentwickelt, mit dem Ziel, Wartezeiten zu verkürzen und mehr Zeit für das persönliche Gespräch zu schaffen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht einen verständlichen Einblick in die aktuellen Entwicklungen der Frauenheilkunde gegeben zu haben. Bei Fragen zu einzelnen Themen – etwa zur HPV-Impfung für Ihr Kind, zur Brustkrebsvorsorge oder zur Betreuung in der Schwangerschaft – sprechen Sie uns gerne jederzeit in einem persönlichen Termin an.
Ihr Praxisteam
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen