Seit 2013 gibt es die Möglichkeit, dass per Blutanalyse aus dem mütterlichen Blut, ohne Gefährdung des werdenden Kindes Chromosomenveränderungen bestimmt werden können. Dieses nennt man NIPT oder auch Nichtinvasive Pränataltests. Bei der Analyse des Chromosoms 21 kommen die Tests immerhin auf eine Sensitivität (die richtig-richtig Rate) von über 99%. Bei anderen Chromosomen sind die Tests bei weitem nicht so gut, zudem gibt es eine Ausfallquote der Tests von 2-3%. Letzteres bedeutet, dass in 2-3% die Probe nicht analysierbar ist und KEIN Ergebnis mitgeteilt wird.
Ringelröteln
Immer wieder werden wir nach der Gefährdung durch Ringelröteln gefragt. Leider eine Erkankung, welche am besten Übertragen wird, wenn die erkrankte Person noch garnicht mitbekommt, dass Sie einen Infekt hat. Für Schwangere ist das besonders dann ein Dilemma, wenn diese bereits ein Kind haben, welches ggf. eine Einrichtung wie Krabbelgruppe oder Kindergarten besucht. Wenn Frau es einhundertprozentig richtig machen wollte, müsste diese Schwangere ab Kenntnis vom Infekt in der Einrichtung das Kind zwei Wochen daheim lassen und (wohl selbst) zwei Wochen daheim bleiben. Das ist bei der Häufigkeit der verschiedenen Infekte in einer Einrichtung kaum zu machen, soviel Urlaub kann Frau nicht nehmen, auch mit Unterstützung des Staates durch die Freizeiten bei einem kranken Kind.
Was können Sie machen? Vorab testen, ob nicht schon eine Immunität besteht wäre eine Lösung (Selbstzahlerleistung), denn bis zu 70% aller Personen sind immun! Damit könnten sich die Betroffenen Personen entspannen (Gilt auch für CMV).
Borkenflechte
Aus gegebenem Anlass (eine Schwangere stellte die Frage nach den Kosequenzen für sich), Infomationen zu einer relativ häufigen Infektionserkrankung, besonders bei kleineren Kindern im Kindergarten- oder Vorkindergartenalter. Angeblich erkranken bis zu 2% daran.
Es handelt sich um eine Schmierinfektion mit Bakterien, diese wird entweder bei geringem Ausmaß nur lokal behandelt oder ansonsten mittels eines Antibiotikums. Betroffene Kinder dürfen gemeinschaftliche Einrichtungen erst 24h nach Beginn einer Antibiose wieder betreten.
Vorsorglich sollten nicht erkrankte Personen, also auch die Mütter, folgendes beachten:
- häufiges Händewaschen,
- getrenntes Benutzen von Handtüchern sowie
- Waschen der getragenen Kleidung bei mindestens 60° C
Weitere Informationen finden Sie hier!
Krasser Titel – Thema Impfen
Der Spiegel Online hat einen sehr krassen Titel zum Thema Impfen und die Folgen der Desinformation gebracht. In dem Artikel wird sehr schön auf die Argumentation(en) der Impfgegner eingegangen, welche in vielen Fällen hahnebüchen ist/sind. Besonders spannend empfinde ich aber die asoziale Ader der Impfgegner, weil diese ja billigend in Kauf nehmen, dass bei einem Infekt ihr eigenes Kind oder andere nicht geimpfte Kinder schwer erkranken können. Diese Kinder können aber selber nicht entscheiden, ob Sie Pro oder Contra eine Impfung wäre. Zumindest ich empfinde das als Verletzung der Fürsorgepflicht.
Gesundheit nach Gutsherrenart
Unser Gesundheitsminister Spahn plant mal wieder eine neue Gesetzgebung!
In der jüngeren Vergangenheit ist unser Bundes Gesundheitsminister schon durch sehr kreative Gesetzesinitiativen aufgefallen. Er nahm sich extrem wichtige Dinge vor, die wirklich den größten Teil der deutschen Versicherten betrafen 😀. Man konnte sich nicht des Eindrucks erwehren, dass er erst einmal jegliche mögliche Randgruppe in Deutschland bedienen würde, bevor er sich den wirklich wichtigen Themen annehmen würde. Bei diesen glänzt er nicht gerade.
Damit nun Deutschland endlich auf ihn hört und die Versicherten merken dass er mitzureden hat, möchte Herr Spahn jetzt direkt in die Genehmigungsverfahren durch die Kassen eingreifen dürfen.
Ein neuer Gesetzentwurf liegt vor, dieser sorgt in der großen Koalition für reichlich Mißstimmung.
Manche Versicherte würden sich jetzt wahrscheinlich freuen, denn sie haben die Hoffnung, dass die Kassen gezwungen würden mehr und häufiger etwas zu bezahlen, was sie bislang nicht (noch) nicht getan hatten. Man kann jedoch den Spieß auch umdrehen, der Bundesgesundheitsminister kann den Kassen auch über seine Direktive verbieten Leistungen zu erstatten!
Interessante Fortbildung
Heute und morgen findet in der Nationalbibliothek eine interessante Fortbildung für Gynäkologen und Kinderärzte statt.
Auch wenn es langweilig klingt für alle Raucherinnen unter den Schwangeren. Erstes Fazit : Wenn in der Schwangerschaft und später geraucht wird, unbedingt später stillen!
Warum? Das Stillen reduziert die Häufigkeit späterer Lungenerkrankungen drastisch. Also, wenn geraucht wird, ist das Stillen umso wichtiger.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Alle Personen, welche sich mit digitalen Inhalten und Vorgängen beschäftigen, kommen um dieses Thema auch im Gesundheitswesen nicht herum.
Beispiele sind die Versicherungskarten, welche eingelesen werden, die Kommunikation mit den Kassen oder Versicherern, Speicherung von Daten in den Praxen oder auch der Austausch von Daten zwischen den „Leistungserbringern“, wie diese gerne im Politjargon genannt werden. Viele fragen sich jedoch, warum die Digitalisierung sonst so lange benötigt. Ein Grund sind handfeste wirtschaftliche Interessen der Anbieter von Hard- und Software. Durch setzten unterschiedlicher Standards waren anfänglich Anbieter mit untereinander inkompatiblen System am Start. Das wurde bereinigt, Standards geschaffen und die Politker und/oder Ärzte/Kassen mussten klären, wer den der Zahlmeister dieses Aufwandes sein sollte. Gerne hätten alle Nichtärzte es gesehen, wenn dieses komplett von den Ärzten übernommen worden wäre, nur hatten ausgerechnet diese kaum ein Interesse, da der Profit auf Seiten der Kassen und der Politik lag.
Die wollten jedoch für Interesse kaum zahlen, sie hätten womöglich ihren Versicherten erklären müssen, dass Sie an die Daten derselben sollten und dafür von ihren Versicherten auch noch Geld haben möchten……
Kommt der Datenschutz! Ich möchte ungerne meine Daten im Netz wiederfinden, nur weil irgendeine App oder ein Programm nicht gut gesichert ist oder die Daten in der Welt umher posaunt.
Die Gesellschaft, in der sich seit Jahren die Beteiligten um den korrekten Einsatz streiten nennt sich Gematik. Der Bundesgesundheitsminister ist nun der Meinung, durch einen Handstreich (in der Demokratie könnte man das auch Gesetzt nennen) 51% dieser Gesellschaft zu übernehmen und damit die Richtung vorzugeben. Zusätzlich wird beschlossen, dass eine einfache Mehrheit (also 51%) für eine Entscheidung ausreichen wird!
Es geht also nur bedingt um ihr Wohl, sondern mal wieder um ganz andere Hintergründe, sonst würde BM Spahn sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.