Bewerbungsgespräch beim Amt

Frisch gebackene(r) Absolvent der Uni bewirbt sich bei der Verwaltung der Stadt Frankfurt um eine neu ausgeschriebene Stelle als Mitarbeiter. Der Text klang verlockend:

Guter Verdienst mit der Möglichkeit sich beruflich zu entfalten. Spannende, abwechslungsreiche, Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten. Flache Hierachien, kurze Entscheidungswege mit kollegialem Miteinander.

Das Bewerbungsgespräch klang dann wie aus einer anderen Dimension.

„Es ist ja klar, dass Sie Ihr Arbeitsumfeld selbst gestalten müssen, die Kosten z.B. für die Büroausstattung, notwendige Technik und Ihre Mitarbeiterinnen dafür tragen Sie; natürlich. Ihre Kosten sind vergütungsunabhängig, die Mitarbeiter sind nach Tarifvertrag zu beschäftigen und zu bezahlen. Sie selbst bekommen eine feste Vergütung pro Kunde, welchen sie sehen, Sie dürfen aber nicht mehr als 5 Kunden pro Stunden bearbeiten.

Dafür dürfen Sie aber auch nicht mehr als 12 Stunden am Tag arbeiten, dass würde die Qualität Ihrer Arbeit gefährden. Sollten Sie doch mehr arbeiten, bekommen Sie natürlich keinerlei Vergütung, sondern die Mehrarbeit wird Ihnen von der Vergütung abgezogen. Zudem müssen Sie sich vor einer Kommission dazu äußern, warum Sie mehr arbeiten und dafür auch noch Geld haben möchten. Sie müssen zudem mindestens fünf Stunden in der Woche Zeiten für die Laufkundschaft frei halten, damit diese nicht an Termine gebunden sein müssen. Diese sind zusätzlich zu Ihrer Arbeitszeit zu gewähren, dafür bekommen sie pro Kunden, welcher in der offenen Sprechstunde vorbei kommt, 2,50€ extra, aber nur einmalig! „

„Gerade wurde wurde beschlossen, dass der Kunde speziell Beratungszeiten am Abend ab 20 Uhr und am Wochenende wünscht, dem haben Sie zu entsprechen. Natürlich ohne zusätzliche Vergütung, dass müssen Sie schon irgendwie regeln.“

„Wie, sie haben Familie und wünschen tatsächlich Frau/Mann und Kinder mal zu sehen?

Halt, wohin wollen sie denn? Sie können doch bei so einer wunderbaren Stelle nicht einfach gehen“

/Realsatire off

Wie, sie glauben das nicht? Dann sollten Sie vielleicht die Presse aufmerksam verfolgen und ggf. z.B. einen Artikel, wie diesen hier, lesen. Falls sich immer noch die Politiker wundern, warum sich immer weniger freiberufliche Ärzte niederlassen, hier ist die Antwort. Kein Angestellter würde, wenn denn eine Wahl bestünde, so etwas mitmachen, von den niedergelassenen Ärzten wird das erwartet. Da aber die Zukunft der Medizin (politisch gewollt) aus Angestellten besteht, wird sich das Bild nicht ändern….

Das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz

Was bedeutet das eigentlich?

Das TSVG wurde von der Bundesregierung beschlossen und tritt ab kommendem Jahr in verschiedenen Ausbaustufen in Kraft. Was bringt dieses Gesetz, abgesehen von Paragraphen und ähnlichem Dickicht?

  • Hausärzte sollen Patienten an Fachärzte vermitteln und bekommen dafür eine Maklergebühr von 5€
  • Die bundeseinheitliche Notfalltelefonnummer mutiert zu einer „Servicenummer“ unter der nicht nur die Notdienste, sondern auch die Terminvermittlung 24/7 erreichbar sein wird.
  • Es wird eine App für Smartphones entwickelt werden, über die auch Online Notfalltermine vereinbart werden können.
  • Ärzte müssen mindestens 25 Stunden Sprechzeiten in der Woche anbieten, davon 5 Stunden offene Sprechstunde. Bedeutet bei vielen Praxen, welche bereits mehr als 25 Stunden Sprechzeiten anbieten, dass diese um die offenen fünf Stunden gekürzt werden.
    • Es werden also in Zukunft weniger Termine zu vergeben sein!
  • Neupatienten in einer Praxis werden mit einem Aufschlag von 25% auf die Quartalspaschale vergütet – es gibt also mehr Geld. Richtig viel, wenn man bedenkt, dass diese Paschale bei Gynäkolgen zwischen 13-18€ im Quartal pro Patient ausmacht.
    • Bedeutet also im Klartext 3,25€-4,5€ zusätzlich (für 3 Monate Arbeit), dafür dass eine Praxis über sich hinaus wächst oder – JAAAA – plötzlich neue Patienten bevorzugt!
  • Wenn ein Patient in der „Offenen Sprechstunde“ behandelt wird, gibt es 15% mehr, bedeutet im Klartext 1,95€-2,7€ zusätzlich in dem Quartal.
    • Also sollte Arzt doch einfach nur noch neue Patienten in der Notfallsprechstunde annehmen????
  • Es soll mehr Geld geben, für alle Sprechzeiten ab der 20. Stunde aufwärts, wohl als Anreiz mehr zu arbeiten?
    • Leider vergaß Herr Spahn zu sagen, dass die Einkünfte gedeckelt sind, ab einer gewissen Patientenanzahl bekommen die Ärzte nicht mehr oder werden bestraft, da Arbeitszeiten >12h am Tag oder über eine gewisse Stundenzahl im Quartal als unseriös angesehen und mit Sanktionen bestraft werden.
  • Die sprechende Medizin soll besser vergütet werden.
    • Wir sind jetzt seit 18 Jahren in der Niederlassung, seit der Zeit hören wir im Jahrestakt exakt diese Falschmeldung. Noch nie wurde das Patientengespräch adäquat vergütet, sondern IMMER in der Quartalspauschale inkludiert.

Fazit: Spahnscher Nebel……….

Neuerungen ab 2019 in unserer Praxis

Ab 2019 gibt es es mehrere Änderungen der Sprechzeiten in unserer Praxis. Zum einen fängt Donnerstags Dr. Marquardt jetzt bereits ab 07:00 Uhr morgens mit der Sprechstunde an und Frau Dr. de Baey am Freitag zur gleichen Zeit.

Zum anderen wird die Vormittagssprechstunde von Dr. Marquardt am Montag eine Stunde länger, dafür die Abendsprechstunde um eine Stunde kürzer. Montags ist jetzt also um 19.00 Uhr Schluß.

Die dritte Änderung betrifft das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz (TSVG), welches die Bundesregierung beschlossen hat. Die Regierung ist der Meinung, dass wir zu wenig arbeiten und daher mehr (oder überhaupt) Zeiten als „offene Sprechstunde“ anbieten müssen. Die KV Hessen hat daher beschlossen, dass alle Gynäkologen in Hessen ab dem 01.01.2019 zwei Sprechzeitentermine pro Arzt und pro Monat der Terminservicestelle als „Notfalltermine“ melden müssen. Wird dieses nicht geschehen drohen Sanktionen (meistens Honorarabzug). Wie alle unsere treuen Patientinnen wissen, sind unsere Sprechzeiten nicht unerheblich und wir sind Monate im voraus ausgebucht. Bei begrenzten Budgets (diese werden nicht um diese Termine erhöht!) und damit gleichem Einkommen sind wir nicht gewillt unsere Sprechzeiten so auszuweiten, dass unsere Mitarbeiterinnen noch länger arbeiten müssen, daher werden wir diese Zwangstermine in unseren Bestand einbauen, für geplante Termine fallen diese Zeiten weg!

Ausklang der Woche

Männer haben kein „Bock“ auf Gummi, Frauen möchten ohne Hormone verhüten.

Da kommt doch eine App recht, welche eine extrem gute Verhütungssicherheit verspricht, gerade recht.

Die App „Natural Cycles“ verspricht unter gewissen Bedingungen genau das. Sicherheit (in Verbindung mit einem Thermometer) ohne Eingriffe oder Hormone.

Das Thema Verhütung ist aber ein so wichtiges, dass es erlaubt sein sollte, grundsätzlich kritisch mit Jubelmeldungen umzugehen.

Dieses macht ein Artikel auf Netzpolitik.org.

Wir finden, dass sich alle Frauen, welche planen umzusteigen, sich die schön herausgearbeiteten Pros und Cons anlesen, bevor eine Anwendung durchgeführt wird

Sie trauen den Bewertungsportalen?

Bewertungsprotale sind je nach Meinung entweder nützlich bis sehr nützlich oder einfach nur die Pest. Ein Unternehmen sieht sich jetzt in der letzteren Meinung gegenüber dem Portal „Yelp“bestätigt.

Vor dem OLG München hat das Unternehmen vorläufig (Revision zugelassen) gewonnen, dass Yelp in dieser Form das Unternehmen in den Bewertungen benachteiligt. Das liegt an der besonderen Art, wie Yelp eine Note aus den Bewertungen erstellt.

Kurz gesagt, das Portal nutzt nicht alle Bewertungen für eine Note!

Da verliert man schon mal seinen Glauben, da in diesem Falle besonders die schlechten Bewertungen bevorzugt heran gezogen wurden.

Wollen Sie mehr wissen? Hier:

Die schöne neue Welt der Gesundheits – App Vivy

Haben Sie auch schon von ihrer Krankenkasse eine Einladung bekommen, die neue Gesundheits App Vivy zu nutzen?

Die neue App könnte über 12 Millionen Versicherte in Deutschland, gesetzlich Versicherte wie auch privat versicherte betreffen. Sie macht die Tür auf zu einer schönen, neuen Welt. In einer App, auf dem Smartphone, sämtliche Gesundheitsdaten von sich abgelegt und übersichtlich sortiert.

Nur am Rande, das Geld, um diese App zu entwickeln, zu betreiben und auch weiterhin zu entwickeln stammt von ihren Mitgliedsbeiträgen.

War da was? Datenschutz? Wie kommen die Daten dahin?

Zum Thema Datenschutz: Dazu empfehle ich dringend allen die von ihrer Kasse angeschrieben worden sind oder sich für das Thema Datenschutz interessieren, auf diesem Blog diese Seite einmal zu lesen.

Bevor sie auch nur ihre persönlichen Daten eingegeben oder sich bei ihrer Krankenkasse angemeldet haben, verlangt die App schon einen Datenaustausch mit vier verschiedenen amerikanischen Datenlogger an. Ihre Daten werden auch nicht nur auf ihrem Telefon gespeichert, natürlich auf fordert eine solche Datenmenge eine zentrale Datenspeicherung. Diese Datenspeicherung wird nicht näher spezifiziert, außer dass es deutsche Server sein sollen.

Zum Thema wie kommen die Daten in die App:

Erstens: Es gibt keine Schnittstelle mit sämtlichen in den Praxen vorhandenen Praxisverwaltungssystemen. Damit müssen also sämtliche Daten entweder über eine neu zu definierende Schnittstelle auf einen Server geladen werden, dieses vom Arzt oder Personal. Oder, die Daten müssen in Form von Ausdrucken vom Kassenmitglied selber per Scanner oder in welcher Form auch immer auf den Server geladen werden.

Zweitens: Es gibt keinerlei Honorarvereinbarungen darüber, wie oder in welcher Höhe die Praxen, die Krankenhäuser oder sonstige Beteiligte eine Vergütung dafür bekommen, dass diese diese Daten übertragen.

Die Vorgehensweise wäre vergleichbar mit der Deutschen Bundespost, wenn diese Ihnen einen neuen Briefkasten für die Nachbarn direkt vor die Haustür stellen würde und dann Ihnen mitteilen würde, dass sie diesen zu bezahlen hätten, nicht etwa die Nachbarn. Würden Sie das sicher gerne akzeptieren?

Mit anderen Worten, die Juristen und Betriebswirte unter ihnen werden sicherlich sofort verstehen, dass eine Leistung nur gegen Entgelt erbracht werden sollte, dieses ist bei dieser Lösung überhaupt nicht vorgesehen.

Die Einführung dieser App ist aus datenschutzrechtlichen Gründen sicherlich bedenklich, aus betriebswirtschaftlichen Gründen überhaupt zu überdenken. An sich sicherlich eine smarte und interessante Lösung, aber es wurde praktisch niemand von den Beteiligten: Patienten, Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Teilnehmer im Gesundheitswesen (außerdem Beteiligten Entwicklern) vorher informiert und gefragt, was sie davon halten oder wie dieses System am Leben erhalten und bezahlt werden soll.

Die nächste Breitseite gegen die Patienten.

Haben Sie sich in der Vergangenheit, speziell in den letzten Tagen, als benachteiligter Kassenpatient gefreut?

Böse Formulierung?

Nein, damit sind die Menschen gemeint, die aufgrund der ausgelasteten Praxen nicht, oder nur unter wirklich schwierigen Umständen, bei einem Facharzt einen Termin bekommen.

Dem soll Abhilfe geschaffen werden. Unser Bundesgesundheitsminister Spahn hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Inhalt davon, ist die Ausweitung der Aktivität der Terminvereinbarungs-, oder Terminservicestellen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie kennen diese nicht? Damit befinden sie sich in guter Gesellschaft. Diese Stellen sind schon seit über einem Jahr eingerichtet worden und haben zur Aufgabe, bei Problemen mit der Vergabe eines Facharzttermins den Menschen dabei zu helfen, einen solchen zu bekommen. Die Notwendigkeit erscheint speziell den dort Arbeitenden ziemlich fraglich, denn die Häufigkeit der Anfragen liegt teilweise am Tag im einstelliger Bereich.

Ärzte mit einem so genannten vollen Versorgungsauftrag sollen mit diesem Gesetz gezwungen werden mindestens 25 Stunden Sprechzeiten für Kassenpatienten anzubieten. Sie sollen auch gezwungen werden von diesen 25 Stunden mindestens 5 Stunden einer so genannten offenen Sprechstunde anzubieten. Die Zahlen reduzieren sich entsprechend bei anteiligen Versorgungsaufträgen, z.B. wenn jemand nur halbtags arbeitet.

Versüßt werden soll dieses den Ärzten dadurch, dass diese Patienten, welche durch diese offene Sprechstunde behandelt werden, einen Aufschlag auf die Vergütung bekommen, zusätzlich Patienten die innerhalb der letzten vier Jahre nicht in der Praxis behandelt worden sind einen weiteren Aufschlag bekommen sollen. Wir reden hier in Hessen von maximal drei Euro pro Patient!

Des weiteren ist nicht geplant, dass diese zusätzliche Menge an Patienten durch eine Ausweitung der Budgets ebenfalls abgefangen wird. Im Klartext: Bekommen Sie ein Budget für 1100 Patienten, behandeln sie bereits 1100 Patienten und haben nun durch diese offene Sprechstunde zwangsläufig 100 Patienten mehr, überschreiten Sie Ihr Budget um 100 Patienten!

Diesen Irrsinn erfreut sicherlich die gesamte Ärzteschaft!!

Um diese Schieflage zu umgehen, bleibt eigentlich der Ärzteschaft nur die Möglichkeit, wiederum die reguläre Sprechstunde um genau diese Stunden Zahl einzuschränken.

Das bedeutet im Klartext für alle Patientinnen und Patienten, welche reguläre Termine haben, Sie dürfen noch länger darauf warten, weil zwangsweise für eine offene Sprechstunde Zeiten abgezweigt werden.

Das nennt man wohl perfektes ausspielen von verschiedenen Patientengruppen gegeneinander.