Das hessische Ministerium für Soziales und Intergration (HMSI) hat ein Merkblatt herausgegeben, inwelchen im Zusammenhang mit Corona verschiedene Tätigkeiten von schwangeren Frauen untersagt werden, bzw. diese umgesetzt werden müssen.
„Tätigkeiten mit direktem Publikumsverkehr. Hierzu gehört z.B. der Verkauf in Apo-theken, im Einzelhandel und an Tankstellen.
Tätigkeiten im AuĂźendienst. Hierzu gehören z.B. Behörden, Personentransport, Hand-werker, Lieferdienste“
Hier finden Sie das Merkblatt fĂĽr sich und Ihre Arbeitgeber.

