Beschäftigungsberbot für Schwangere in bestimmten Berufen aufgrund von Corona

Das hessische Ministerium für Soziales und Intergration (HMSI) hat ein Merkblatt herausgegeben, inwelchen im Zusammenhang mit Corona verschiedene Tätigkeiten von schwangeren Frauen untersagt werden, bzw. diese umgesetzt werden müssen.

„Tätigkeiten mit direktem Publikumsverkehr. Hierzu gehört z.B. der Verkauf in Apo-theken, im Einzelhandel und an Tankstellen.
Tätigkeiten im Außendienst. Hierzu gehören z.B. Behörden, Personentransport, Hand-werker, Lieferdienste“
Hier finden Sie das Merkblatt für sich und Ihre Arbeitgeber.

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