Krankenhäuser und Pflegeheime setzen seit Jahren auf Honorarkräfte, bedeutet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche bei Engpässen in der personellen Situation eingesetzt werden, werden von extern für einen begrenzten Zeitraum beschäftigt. Das hat das Bundessozialgericht jetzt verboten. Damit müssen sich die Kliniken und Betreiber von Heimen oder anderen Einrichtungen auf einen Personalmangel einrichten oder mehr Personal fest einstellen. Beides, je nach Situation, eine kostspielige Variante.
Dagegen gibt es auch von der Seite der Beschäftigten Protest. Gerade z.B. Narkoseärzte sind bundesweit auf Honorarbasis unterwegs, ohne diese Tätigkeit wären manche Kliniken nicht mehr funktionsfähig. Auch diese Ärzte wollen vielfach keine Änderung dieser Beschäftigungsform, da sie nicht duaerhaft an einer Klink angestellt werden wollen. Sind wir mal gespannt, was daraus noch wird.