Brennpunkt Thromboseprophylaxe und Langstreckenflug

Ausgegebenem Anlass mal eine Information an alle, die etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, obwohl sie einen Langstreckenflug zu absolvieren haben. Dieses betrifft in diesem Text nur diejenigen Personen, welche gesund sind und keine Risiken bezüglich des Thromboseauftretens haben. Sollte bereits ein erhöhtes Risiko dafür vorliegen, wie zum Beispiel Vorerkrankungen, Gerinnungsstörung, oder gerade erst kürzlich durchgeführte Operationen, ist grundsätzlich anderweitig vorzugehen. Sowohl innerhalb einer Schwangerschaft, wie auch außerhalb einer Schwangerschaft, empfiehlt es sich bei Langstreckenflügen eine Prophylaxe von Thrombosen zu tätigen, am ehesten werden entsprechende Kompressionsstrümpfe bis zum Knie empfohlen. Es gibt Untersuchungen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie eine Thrombosehäufigkeit um 90 % senken können, wenn Sie diese Strümpfe tragen.

Ein Irrtum ist jedoch, dass Kassen für die Kosten dieser Kompressionsstrümpfe aufkommen. Eine Reise, speziell in dieser Form gilt als Privatvergnügen, bedeutet auch, dass Kassen für entsprechende unterstützende Maßnahmen natürlich nicht aufkommen. Dazu kann Ihnen einen Sachbearbeiter am Telefon gerne das Blaue vom Himmel erzählen, es ist eindeutig gesetzlich geregelt, daran halten sich die meisten Kassen auch alleine schon aus Sparsamkeitsgründen.

Nochmals, für Personen, welche sich aus anderen Gründen bereits in medizinischer Behandlung mit entsprechender vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer oder einer weiteren Thrombose befinden, gilt dieses nicht. Trostpflaster, die Kompressionsstrümpfe sind im Handel für kleines Geld erhältlich. Da diese wiederverwendbar sind, kann jede erneute Langstreckenreise mit den gleichen Strümpfen angetreten werden.

Test auf Down-Syndrom wird Kassenleistung?

Seit 2013 gibt es die Möglichkeit, dass per Blutanalyse aus dem mütterlichen Blut, ohne Gefährdung des werdenden Kindes Chromosomenveränderungen bestimmt werden können. Dieses nennt man NIPT oder auch Nichtinvasive Pränataltests. Bei der Analyse des Chromosoms 21 kommen die Tests immerhin auf eine Sensitivität (die richtig-richtig Rate) von über 99%. Bei anderen Chromosomen sind die Tests bei weitem nicht so gut, zudem gibt es eine Ausfallquote der Tests von 2-3%. Letzteres bedeutet, dass in 2-3% die Probe nicht analysierbar ist und KEIN Ergebnis mitgeteilt wird.

Gesundheit nach Gutsherrenart

Unser Gesundheitsminister Spahn plant mal wieder eine neue Gesetzgebung!

In der jüngeren Vergangenheit ist unser Bundes Gesundheitsminister schon durch sehr kreative Gesetzesinitiativen aufgefallen. Er nahm sich extrem wichtige Dinge vor, die wirklich den größten Teil der deutschen Versicherten betrafen 😀. Man konnte sich nicht des Eindrucks erwehren, dass er erst einmal jegliche mögliche Randgruppe in Deutschland bedienen würde, bevor er sich den wirklich wichtigen Themen annehmen würde. Bei diesen glänzt er nicht gerade.

Damit nun Deutschland endlich auf ihn hört und die Versicherten merken dass er mitzureden hat, möchte Herr Spahn jetzt direkt in die Genehmigungsverfahren durch die Kassen eingreifen dürfen.

Ein neuer Gesetzentwurf liegt vor, dieser sorgt in der großen Koalition für reichlich Mißstimmung.

Manche Versicherte würden sich jetzt wahrscheinlich freuen, denn sie haben die Hoffnung, dass die Kassen gezwungen würden mehr und häufiger etwas zu bezahlen, was sie bislang nicht (noch) nicht getan hatten. Man kann jedoch den Spieß auch umdrehen, der Bundesgesundheitsminister kann den Kassen auch über seine Direktive verbieten Leistungen zu erstatten!

Entscheidungswirrwar im Gesundheitsministerium

Der Bundesgesundheitsminister hat entschieden, dass Kassen die s.g. Postexpositionsprophylaxen nach ungeschütztem Verkehr mit einer vermutete HIV positiven Person bezahlen sollen. Wir reden hier über z.Zt. 1.500€. eine gute Entscheidung, eine HIV Behandlung ist weiterhin nicht heilbar, eine lebenslange Therapie notwendig, extrem teuer, nebenwirkungsreich und kann für die betroffenen Personen auch noch mit diversen anderen sozialen Nachteilen verbunden sein.

Ketzerische Frage? Warum gibt es Kondome, die Pille oder ähnliche Verhütungsmittel nicht auch auf Kasse?

Warum bekommen Schwangere, oder solche die es werden wollen, nicht auch Folsäure auf Kasse? Immerhin senkt die regelmäßige Einnahme vor der Empfängnis das Risiko auf einen offenen Rücken oder eine Spaltbildung im Gesicht, im Volksmund „Hasenscharte“ um 90%. Für die betroffenen Eltern und Kinder sind diese Erkrankung nich unbedingt lebensbedrohlich, aber in einigen Fällen lebenslang behandlungsbedürftig, teuer und sozial auch manchmal von Nachteil.

Nachwehen der Grippeepidemie

Haben Sie in dieser Saison auch zu denjenigen gehört, die an der Grippe erkrankt waren? Herzlichen Glückwunsch, bedanken Sie sich eventuell doch bei ihrer Krankenkasse, wenn sie zumindest zu Altersgruppe 60 und älter gehören. Denn dadurch, dass die Krankenkassen erst im kommenden Saisonverlauf den vierfach Grippeimpfstoff erstatten werden, ist es überhaupt dazu gekommen, dass so wenige, welche in dieser Saison geimpft waren, trotzdem erkrankt sind. Der Hauptverursacher der diesjährigen Grippewelle war der Typ Influenza B, im Dreifachimpfstoff jedoch ist dieser gerade nicht enthalten. 87 % aller Toten, welche definitiv auf die Grippe zurückzuführen waren, sind über 60 Jahre alt gewesen. Dieses ist jedoch gerade die Altersgruppe, welche sich impfen lassen sollte und häufig auch sich impfen lässt.

So haben wir in dieser Saison über 330.000 Grippeerkrankte und über 1600 Grippetote zu beklagen.

Etwas peinlich für ein so modernes Gesundheitswesen wie in Deutschland, das hätte sicherlich besser ausgehen können.

Etwas Gutes hat dieser Verlauf jedoch, zumindest für die Saison 2018/2019 erstatten die Kassen für die üblichen Risikogruppen, bei denen auf Kasse geimpft werden darf, die Vierfachimpfung. Wie üblich dürfen wir natürlich nicht jubeln, für die Saison 2019/2020 müssen wieder Verhandlungen angestrebt werden.