Ein Angriff auf das Arztgeheimnis?

Patienteninformation: Geplante Nachrichtendienst-Reform und Ihr Schutz in der Arztpraxis

1. Worum geht es? – Die geplante Reform in Kurzfassung

Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 eine umfassende Reform der Nachrichtendienste (u. a. BND, Verfassungsschutz) beschlossen. Ziel ist es, die Dienste angesichts veränderter Sicherheitslagen besser auszustatten.

Geplant sind unter anderem:

• – Erweiterte Befugnisse zur Datenerhebung und -Auswertung

• – Längere Speicherung von Telekommunikationsdaten

• – Möglichkeit zum Abhören nicht- öffentlicher Gespräche

• – Heimliches Betreten von Geschäftsräumen (dazu können auch Arztpraxen gehören)

Besonders kritisch wird diskutiert, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht zu den „absolut geschützten“ Berufsgruppen gehören (wie z. B. Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten).

 

2. Was bedeutet das fur Arztpraxen?

2.1 Grundsatz: Arztgeheimnis bleibt bestehen

Ihr Arztgeheimnis ( 203 StGB, Berufsordnung) bleibt rechtlich bestehen. Arztinnen und Arzte sind weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Allerdings sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen auch in Praxen tatig werden könnten, z. B.:

• – Aufzeichnung vertraulicher Gespräche zwischen Arzt und Patient

• – Heimliche Durchsuchung von Praxisräumen

• – Zugriff auf IT-Systeme (z. B. Praxisverwaltungssystem) im Rahmen spezieller Maßnahmen

Dies soll nur bei erheblichen Bedrohungen und nach Abwägung der Verhaltnismäßigkeit möglich sein – also nicht im „Normalfall“.

 

2.2 Warum es trotzdem Bedenken gibt

Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren den Entwurf scharf:

• – Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt könnte nachhaltig gestört werden.

• – Patienten könnten aus Sorge vor Überwachung weniger offen sprechen – das wäre schlecht für Diagnose und Behandlung.

• – Die unterschiedliche Behandlung von Berufsgruppen (Anwalte/Geistliche absolut geschützt, Arzte nur eingeschrankt) wird als verfassungsrechtlich problematisch angesehen.

Die Regierung hingegen betont, dass das Patientengeheimnis nicht gefährdet sei und man nur „angemessen“ vorgehen wolle.

 

3. Welche Auswirkungen könnte das für Sie als Patient haben?

3.1 Mögliche Auswirkungen auf die Behandlung

Vertrauensverhältnis: Wenn Patienten befürchten, dass sensible Gesprache theoretisch abgehört werden könnten, könnten sie wichtige Informationen zurückhalten.

Behandlungsqualität: Eine unvollständige Anamnese kann die Diagnose und Therapie erschweren.

Psychische Belastung: Allein das Wissen um mögliche Überwachung kann bei manchen Patienten zu Verunsicherung führen.

 

3.2 Mögliche Auswirkungen auf die Praxisorganisation

Praxen werden voraussichtlich ihre IT-Sicherheit verstärken (Zugriffsschutz, Backups, Protokollierung). Es konnte interne Notfallpläne geben, wie bei behördlichen Zugriffen zu verfahren ist. Die Dokumentation von Vorfällen (z. B. Durchsuchungen) wird wichtiger.

 

4. Was können Sie als Patientin / Patient tun?

4.1 Informiert bleiben

Verfolgen Sie die weitere gesetzliche Entwicklung (Bundestagsverfahren, Stellungnahmen von BÄK/KBV). Fragen Sie in Ihrer Praxis nach, ob es interne Informationen oder Leitlinien gibt.

 

4.2 Offene Kommunikation mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt

Sprechen Sie offen über Ihre Bedenken, falls Sie sich unsicher fühlen. Klären Sie, welche Datenschutzma nahmen die Praxis ergreift (z. B. IT-Sicherheit, Zugriffsbeschränkungen). Bei besonders sensiblen Themen konnen Sie gezielt nach Schutzmöglichkeiten fragen (z. B. verschlüsselte Kommunikation, besondere Vertraulichkeit).

 

4.3 Eigene Daten bewusst handhaben

Achten Sie darauf, wem Sie Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten geben (z. B. ePA, Apps, Drittangebote). Nutzen Sie starke Passworter und, wo moglich, Zwei-Faktor-Authentifizierung bei digitalen Gesundheitsdiensten. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Einwilligungen (z. B. zur Datenweitergabe an Dritte).

 

4.4 Bei konkreten Vorfällen

Falls Sie Kenntnis davon erhalten, dass in Ihrer Praxis behördliche Maßnahmen stattgefunden haben: Fragen Sie die Praxisleitung nach einer sachlichen Einordnung. Klären Sie, ob und welche Ihrer Daten betroffen sein könnten. Bei Unsicherheit können Sie sich an unabhangige Beratungsstellen (Datenschutz, Patientenvertretung) wenden.

 

5. Was tut die Ärzteschaft aktuell?

Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordern, Ärzte und Psychotherapeuten in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Sie argumentieren, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis verfassungsrechtlich denselben Schutz verdiene wie das Verhältnis zu Anwälten oder Geistlichen. Es ist möglich, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Nachbesserungen beschlossen werden.

 

6. Fazit – Was bedeutet das konkret fur Sie?

Die geplante Reform hebt das Arztgeheimnis nicht auf, eröffnet aber unter engen Voraussetzungen neue Eingriffsmöglichkeiten der Nachrichtendienste in Praxen. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wie das Gesetz verabschiedet und in der Praxis angewendet wird. Aktuell gibt es keine Pflicht für Sie als Patient, ihr Verhalten grundlegend zu ändern. Es ist sinnvoll, informiert zu bleiben, das Gespräch mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt zu suchen und auf einen sorgsamen Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten zu achten.

 

7. Weiterführende Informationen (neutral und verständlich)

• – Bundesregierung: „Kabinett: Nachrichtendienst wird reformiert“ (12.08.2026)

• – Deutsches Ärzteblatt: „KBV sieht Arzt-Patienten-Geheimnis gefährdet“ (10.08.2026)

• – Deutsches Ärzteblatt: „BÄK: Arzt-Patienten-Beziehung bei Reform des Nachrichtendienstrechts schützen“ (31.07.2026)

• – Medical Tribune: „Nachrichtendienste sollen Praxen einfacher abhören dürfen“ (12.08.2026)