Ab Mai wird’s lustig……

Der Bundestag hat vor dem Wochenende, mit ein paar Änderungen versehen, das neue Spahn-Projekt TSVG beschlossen. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz bringt eine Menge Wirbel und Änderungen in die Ärzteschaft.

Ich versuche mal die Änderungen aufzuzählen und zu beurteilen.

Zunächst gibt es einen Komplex von Gesetzesparagraphen, welche dafür sogen sollen, dass Kassenpatienten schneller einen Termin bei einem Facharzt bekommen sollen.

Ab Mai soll

  • ein Hausarzt 10€ dafür bekommen, dass dieser bei einem Facharzt einen schnellen Termin für einen Patienten bekommt.
  • Ein Facharzt einen Zuschlag von 50% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 8.50€ bei den Frauenärzten) für Patienten bekommt, wenn dieser am gleichen Tag einen „Notfalltermin“ bekommt,
  • Ein Facharzt einen Zuschlag von 25% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 4.25€ bei den Frauenärzten) für Patienten bekommt, wenn der Termin in einer Woche erfolgt, und
  • einen Zuschlag von 15% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 2.13€ bei den Frauenärzten) bekommt, wenn dieser Termin innererhalb der kommenden drei Wochen liegt.

Damit sollen die Fachärzte dazu animiert werden, soviele freie Termine bereit zu halten, dass diese diese exorbitant hohen Zuschläge einkassieren können!

Sie können sich vorstellen, dass das nur funktioniert, wenn entweder noch mehr Termine angeboten werden oder Termine gestrichen und für „Notfälle“ freigehalten werden. Herr Spahn hat leider vergessen den Ärzten mitzuteilen, wovon die Personalkosten bestritten werden sollen, da erweiterte Sprechstunden mehr Personal bedarf…..

Damit die Ärzte nun aber nicht vor Reichtum sterben, muss an anderer Stelle gespart werden. Das geht so:

  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab Mai die Termin- und Servicestellen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzen. Bedeutet mehr Personal und erheblich mehr Kosten (tolle Geldvernichtung, da statistisch 0,0003% der aller Praxistermine über diese Servicestellen gemacht wurden…). Das Geld geht vom Honorar der Ärzte ab.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab Mai die Strukturumlage verpflichtend von 0,1 auf 0,2% verdoppeln, auch diese Kosten gehen vom Honorar der Ärzte ab!
  • Bekannt ist, dass zwischen 15-20% der „Notfälle“ und der über die Terminservicestellen vermittelten Patienten nicht erscheinen und auch nicht absagen. Damit ergibt sich ein Honorarausfall von mindestens 20% dieser zwangsweisen Sprechstunden.

Dann gibt es den Komplex der Notfall- und offenen Sprechstunden. Bedeutet für z.B. unsere Praxis:

Wir müssen ab Mai 5 Stunden pro Arzt und Woche 5 Stunden offene Sprechzeit anbieten. Das heißt im Klartext, in dieser Zeit gibt es keine Termine! Da unsere Praxis bereits tgl. von 8-18 Uhr mit Terminsprechstunde geöffnet hat, wissen wir nicht, wie dieses zu bewerkstelligen sein wird.

In den nächsten Tagen davon mehr….