Das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz

Was bedeutet das eigentlich?

Das TSVG wurde von der Bundesregierung beschlossen und tritt ab kommendem Jahr in verschiedenen Ausbaustufen in Kraft. Was bringt dieses Gesetz, abgesehen von Paragraphen und ähnlichem Dickicht?

  • Hausärzte sollen Patienten an Fachärzte vermitteln und bekommen dafür eine Maklergebühr von 5€
  • Die bundeseinheitliche Notfalltelefonnummer mutiert zu einer „Servicenummer“ unter der nicht nur die Notdienste, sondern auch die Terminvermittlung 24/7 erreichbar sein wird.
  • Es wird eine App für Smartphones entwickelt werden, über die auch Online Notfalltermine vereinbart werden können.
  • Ärzte müssen mindestens 25 Stunden Sprechzeiten in der Woche anbieten, davon 5 Stunden offene Sprechstunde. Bedeutet bei vielen Praxen, welche bereits mehr als 25 Stunden Sprechzeiten anbieten, dass diese um die offenen fünf Stunden gekürzt werden.
    • Es werden also in Zukunft weniger Termine zu vergeben sein!
  • Neupatienten in einer Praxis werden mit einem Aufschlag von 25% auf die Quartalspaschale vergütet – es gibt also mehr Geld. Richtig viel, wenn man bedenkt, dass diese Paschale bei Gynäkolgen zwischen 13-18€ im Quartal pro Patient ausmacht.
    • Bedeutet also im Klartext 3,25€-4,5€ zusätzlich (für 3 Monate Arbeit), dafür dass eine Praxis über sich hinaus wächst oder – JAAAA – plötzlich neue Patienten bevorzugt!
  • Wenn ein Patient in der „Offenen Sprechstunde“ behandelt wird, gibt es 15% mehr, bedeutet im Klartext 1,95€-2,7€ zusätzlich in dem Quartal.
    • Also sollte Arzt doch einfach nur noch neue Patienten in der Notfallsprechstunde annehmen????
  • Es soll mehr Geld geben, für alle Sprechzeiten ab der 20. Stunde aufwärts, wohl als Anreiz mehr zu arbeiten?
    • Leider vergaß Herr Spahn zu sagen, dass die Einkünfte gedeckelt sind, ab einer gewissen Patientenanzahl bekommen die Ärzte nicht mehr oder werden bestraft, da Arbeitszeiten >12h am Tag oder über eine gewisse Stundenzahl im Quartal als unseriös angesehen und mit Sanktionen bestraft werden.
  • Die sprechende Medizin soll besser vergütet werden.
    • Wir sind jetzt seit 18 Jahren in der Niederlassung, seit der Zeit hören wir im Jahrestakt exakt diese Falschmeldung. Noch nie wurde das Patientengespräch adäquat vergütet, sondern IMMER in der Quartalspauschale inkludiert.

Fazit: Spahnscher Nebel……….

Neuerungen ab 2019 in unserer Praxis

Ab 2019 gibt es es mehrere Änderungen der Sprechzeiten in unserer Praxis. Zum einen fängt Donnerstags Dr. Marquardt jetzt bereits ab 07:00 Uhr morgens mit der Sprechstunde an und Frau Dr. de Baey am Freitag zur gleichen Zeit.

Zum anderen wird die Vormittagssprechstunde von Dr. Marquardt am Montag eine Stunde länger, dafür die Abendsprechstunde um eine Stunde kürzer. Montags ist jetzt also um 19.00 Uhr Schluß.

Die dritte Änderung betrifft das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz (TSVG), welches die Bundesregierung beschlossen hat. Die Regierung ist der Meinung, dass wir zu wenig arbeiten und daher mehr (oder überhaupt) Zeiten als „offene Sprechstunde“ anbieten müssen. Die KV Hessen hat daher beschlossen, dass alle Gynäkologen in Hessen ab dem 01.01.2019 zwei Sprechzeitentermine pro Arzt und pro Monat der Terminservicestelle als „Notfalltermine“ melden müssen. Wird dieses nicht geschehen drohen Sanktionen (meistens Honorarabzug). Wie alle unsere treuen Patientinnen wissen, sind unsere Sprechzeiten nicht unerheblich und wir sind Monate im voraus ausgebucht. Bei begrenzten Budgets (diese werden nicht um diese Termine erhöht!) und damit gleichem Einkommen sind wir nicht gewillt unsere Sprechzeiten so auszuweiten, dass unsere Mitarbeiterinnen noch länger arbeiten müssen, daher werden wir diese Zwangstermine in unseren Bestand einbauen, für geplante Termine fallen diese Zeiten weg!