Neues aus der Frauenheilkunde und Sozialpolitik

Liebe Patienntinnen, liebe Leserinnen und Leser, in der ersten Jahreshälfte 2026 gab es mehrere fachliche Neuerungen, die für die gynäkologische Versorgung von Bedeutung sind. Wir möchten Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Entwicklungen informieren – verständlich aufbereitet und mit Blick darauf, was sich für Sie als Patientin konkret ändert oder relevant werden könnte.

 

1. HPV-Impfung: Aktualisierte Empfehlungen und neue Aufklärungsinitiative

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen für 2026 in mehreren Punkten überarbeitet. Für die HPV-Impfung selbst bleibt es bei der bewährten Empfehlung: Mädchen und Jungen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren geimpft werden, wobei zwei Impfdosen im Abstand von mindestens fünf Monaten ausreichen. Wird die Impfung erst ab 15 Jahren begonnen, sind drei Dosen notwendig. Ein Nachholen ist bis zum 18. Geburtstag möglich und sinnvoll.

Hintergrund dieser Empfehlung ist die nach wie vor unbefriedigende Impfquote: Nur etwa 55 % der 15-jährigen Mädchen und 36 % der gleichaltrigen Jungen sind in Deutschland vollständig geimpft. Da HPV-Infektionen jährlich rund 10.000 Krebserkrankungen verursachen – etwa 7.000 davon bei Frauen, vor allem Gebärmutterhalskrebs –, ist eine frühzeitige Impfung der wirksamste Schutz, idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt.

Neu ist, dass das Paul-Ehrlich-Institut zusammen mit der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen ein bundesweites Konzept zur besseren Aufklärung vorgelegt hat; ein eigenes „HPV-Impfjahr” ist für 2028 in Planung. Wir nutzen diese Entwicklung, um Eltern und junge Patientinnen in unserer Praxis weiterhin aktiv und gezielt zur HPV-Impfung zu beraten.

2. Brustkrebs: Überarbeitete S3-Leitlinie mit Fokus auf individuellere Therapie

Im Januar 2026 wurde die zentrale medizinische Leitlinie zur Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms (Brustkrebs) grundlegend aktualisiert. Sie wurde unter Beteiligung zahlreicher Fachgesellschaften neu strukturiert und umfasst nun 27 Themenbereiche.

Für Sie als Patientin bedeutet das vor allem: Behandlungen werden künftig noch gezielter auf das individuelle Krankheitsbild abgestimmt. Anhand bestimmter Tumormerkmale lässt sich heute genauer bestimmen, welche Medikamente im jeweiligen Fall am wirksamsten sind. Gleichzeitig setzt die neue Leitlinie verstärkt auf schonendere Operationsverfahren, um unnötige Eingriffe zu vermeiden. Erstmals wurden außerdem Empfehlungen zu bislang weniger beachteten Themen aufgenommen, etwa zur Brustrekonstruktion nach einer Operation und zu seltenen Tumorformen.

Brustkrebs bleibt mit etwa 74.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Dank Früherkennung und verbesserter Behandlungsmöglichkeiten haben die meisten Patientinnen heute eine gute Prognose. Die Brustkrebs-Vorsorge bleibt daher ein zentraler Bestandteil unseres Angebots.

3. Übelkeit und Erbrechen in der Schwangerschaft: Klarere Behandlungsempfehlungen

Übelkeit und Erbrechen gehören zu den häufigsten Beschwerden in der Schwangerschaft und betreffen in Deutschland jährlich bis zu 600.000 Frauen. Auf dem diesjährigen Fortbildungskongress der Frauenärztinnen und Frauenärzte wurde ein neuer Expertenkonsens vorgestellt, der die Behandlung dieser Beschwerden klarer regelt.

Bei leichten Beschwerden empfehlen sich weiterhin einfache Maßnahmen wie kleinere, häufigere Mahlzeiten, das Vermeiden auslösender Gerüche sowie Ingwerpräparate. Reichen diese nicht aus, gilt die Wirkstoffkombination aus Doxylamin und Pyridoxin (Vitamin B6) als Mittel der ersten Wahl – sie erhielt im Expertengremium eine einstimmige Zustimmung. Diese Kombination ist seit Jahrzehnten erprobt, in Deutschland seit 2019 für diese Indikation zugelassen und zeigt auch über lange Anwendungszeiträume keine erhöhten Risiken für das ungeborene Kind.

Wichtig zu wissen: Eine frühzeitige Behandlung kann verhindern, dass sich die Beschwerden zu einer sogenannten Hyperemesis gravidarum verstärken, einer ausgeprägten Form mit erheblichem Flüssigkeits- und Gewichtsverlust. Sprechen Sie uns daher gerne frühzeitig an, wenn Sie unter starker Übelkeit in der Schwangerschaft leiden – eine Behandlung muss nicht erst bei schweren Symptomen beginnen.

4. Bluthochdruck in der Schwangerschaft: Engere Kontrollen, längere Nachsorge

Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Fachtagungen war der Umgang mit hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen, insbesondere der Präeklampsie. Neue Studiendaten zeigen, dass schon Blutdruckwerte ab 140/90 mmHg als behandlungsbedürftig gelten und eine engere Kontrolle mit Zielwerten um etwa 135/85 mmHg das Risiko für eine schwere Verlaufsform deutlich senken kann.

Besonders betont wurde zudem die Bedeutung der Zeit nach der Geburt. Frauen, die während der Schwangerschaft einen erhöhten Blutdruck hatten, tragen auch danach ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine strukturierte Nachsorge über die ersten Wochen nach der Geburt hinaus wird daher künftig als selbstverständlicher Bestandteil der Betreuung verstanden – ebenso wie die Empfehlung, auf einen gesunden Lebensstil zu achten, um das langfristige Risiko zu senken.

Wir werden diesen Aspekt in der Schwangerenvorsorge und in der Nachsorge nach der Geburt entsprechend berücksichtigen, insbesondere wenn während der Schwangerschaft erhöhte Blutdruckwerte aufgetreten sind.

5. Strukturelle Entwicklungen in unserer Praxis

Über die fachlichen Neuerungen hinaus möchten wir Sie auch über organisatorische Punkte informieren, die unsere Praxis im laufenden Jahr betreffen:

• Die berufspolitischen Verbände weisen aktuell auf einen wachsenden Fachkräftemangel in der Frauenheilkunde sowie auf zunehmende bürokratische Anforderungen hin. Wir setzen uns dafür ein, dass dies möglichst wenig zu Lasten der persönlichen Betreuungszeit unserer Patientinnen geht, und passen unsere internen Abläufe entsprechend an.

• Sollte es im Laufe des Jahres zu Änderungen unserer Öffnungszeiten, unseres Praxisteams oder unseres Leistungsangebots kommen, informieren wir Sie selbstverständlich gesondert und rechtzeitig an dieser Stelle sowie durch Aushänge in der Praxis.

• Digitale Angebote und Dokumentationsprozesse werden im Hintergrund kontinuierlich weiterentwickelt, mit dem Ziel, Wartezeiten zu verkürzen und mehr Zeit für das persönliche Gespräch zu schaffen.

 

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht einen verständlichen Einblick in die aktuellen Entwicklungen der Frauenheilkunde gegeben zu haben. Bei Fragen zu einzelnen Themen – etwa zur HPV-Impfung für Ihr Kind, zur Brustkrebsvorsorge oder zur Betreuung in der Schwangerschaft – sprechen Sie uns gerne jederzeit in einem persönlichen Termin an.

Ihr Praxisteam

Das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz

Was bedeutet das eigentlich?

Das TSVG wurde von der Bundesregierung beschlossen und tritt ab kommendem Jahr in verschiedenen Ausbaustufen in Kraft. Was bringt dieses Gesetz, abgesehen von Paragraphen und ähnlichem Dickicht?

  • Hausärzte sollen Patienten an Fachärzte vermitteln und bekommen dafür eine Maklergebühr von 5€
  • Die bundeseinheitliche Notfalltelefonnummer mutiert zu einer „Servicenummer“ unter der nicht nur die Notdienste, sondern auch die Terminvermittlung 24/7 erreichbar sein wird.
  • Es wird eine App für Smartphones entwickelt werden, über die auch Online Notfalltermine vereinbart werden können.
  • Ärzte müssen mindestens 25 Stunden Sprechzeiten in der Woche anbieten, davon 5 Stunden offene Sprechstunde. Bedeutet bei vielen Praxen, welche bereits mehr als 25 Stunden Sprechzeiten anbieten, dass diese um die offenen fünf Stunden gekürzt werden.
    • Es werden also in Zukunft weniger Termine zu vergeben sein!
  • Neupatienten in einer Praxis werden mit einem Aufschlag von 25% auf die Quartalspaschale vergütet – es gibt also mehr Geld. Richtig viel, wenn man bedenkt, dass diese Paschale bei Gynäkolgen zwischen 13-18€ im Quartal pro Patient ausmacht.
    • Bedeutet also im Klartext 3,25€-4,5€ zusätzlich (für 3 Monate Arbeit), dafür dass eine Praxis über sich hinaus wächst oder – JAAAA – plötzlich neue Patienten bevorzugt!
  • Wenn ein Patient in der „Offenen Sprechstunde“ behandelt wird, gibt es 15% mehr, bedeutet im Klartext 1,95€-2,7€ zusätzlich in dem Quartal.
    • Also sollte Arzt doch einfach nur noch neue Patienten in der Notfallsprechstunde annehmen????
  • Es soll mehr Geld geben, für alle Sprechzeiten ab der 20. Stunde aufwärts, wohl als Anreiz mehr zu arbeiten?
    • Leider vergaß Herr Spahn zu sagen, dass die Einkünfte gedeckelt sind, ab einer gewissen Patientenanzahl bekommen die Ärzte nicht mehr oder werden bestraft, da Arbeitszeiten >12h am Tag oder über eine gewisse Stundenzahl im Quartal als unseriös angesehen und mit Sanktionen bestraft werden.
  • Die sprechende Medizin soll besser vergütet werden.
    • Wir sind jetzt seit 18 Jahren in der Niederlassung, seit der Zeit hören wir im Jahrestakt exakt diese Falschmeldung. Noch nie wurde das Patientengespräch adäquat vergütet, sondern IMMER in der Quartalspauschale inkludiert.

Fazit: Spahnscher Nebel……….

Neuerungen ab 2019 in unserer Praxis

Ab 2019 gibt es es mehrere Änderungen der Sprechzeiten in unserer Praxis. Zum einen fängt Donnerstags Dr. Marquardt jetzt bereits ab 07:00 Uhr morgens mit der Sprechstunde an und Frau Dr. de Baey am Freitag zur gleichen Zeit.

Zum anderen wird die Vormittagssprechstunde von Dr. Marquardt am Montag eine Stunde länger, dafür die Abendsprechstunde um eine Stunde kürzer. Montags ist jetzt also um 19.00 Uhr Schluß.

Die dritte Änderung betrifft das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz (TSVG), welches die Bundesregierung beschlossen hat. Die Regierung ist der Meinung, dass wir zu wenig arbeiten und daher mehr (oder überhaupt) Zeiten als „offene Sprechstunde“ anbieten müssen. Die KV Hessen hat daher beschlossen, dass alle Gynäkologen in Hessen ab dem 01.01.2019 zwei Sprechzeitentermine pro Arzt und pro Monat der Terminservicestelle als „Notfalltermine“ melden müssen. Wird dieses nicht geschehen drohen Sanktionen (meistens Honorarabzug). Wie alle unsere treuen Patientinnen wissen, sind unsere Sprechzeiten nicht unerheblich und wir sind Monate im voraus ausgebucht. Bei begrenzten Budgets (diese werden nicht um diese Termine erhöht!) und damit gleichem Einkommen sind wir nicht gewillt unsere Sprechzeiten so auszuweiten, dass unsere Mitarbeiterinnen noch länger arbeiten müssen, daher werden wir diese Zwangstermine in unseren Bestand einbauen, für geplante Termine fallen diese Zeiten weg!