Bestimmung der Schwangerschaftsalters durch eine Blutuntersuchung

Ein internationales Forscherteam aus Stanford und Dänemark hat jetzt eine Untersuchung veröffentlicht, bei der sie nachweisen konnten, das eine Bestimmung von neun unterschiedlichen Genen im Blut einer Schwangeren zu einer sicheren Diagnose der Schwangerschaft und Bestimmung des Schwangerschaftsalters führen kann.

Das Schwangerschaftsalter wird auf 14 Tage genau mit einer Wahrscheinlichkeit von 45 % bestimmt.

Fragen wir uns, für wen dieses besonders nützlich sein soll?

Zumindest in Deutschland hat bis dahin die Schwangere schon gegebenenfalls einen weiteren Ultraschall, mit diesem Ultraschall und der Angabe der letzten Periode und dem ersten Ultraschall sind wir häufig bei weit über 90 % Sicherheit bezüglich des Schwangerschaftalters und des voraussichtlichen Entbindungstermins.

Zu dem möchte ich als Schwangere mit Sicherheit nicht auf das Erlebnis verzichten, welches ich bei dem erstmalig sichtbaren Herzschlag von dem zukünftigen Erdenbürger habe. Da kann das Labor machen was es will.

Das Sommerloch in der Presse nähert sich

Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn man den neuesten Artikel in Spiegel online über die so genannten Selbstzahlerleistungen in den Arztpraxen liest. Interessant wird dieser Artikel allerdings diesmal besonders, wenn man in dem Forum darunter die Meinungen von vielen Foristen dazu liest. Fast einmütig wüten diese gegen die Krankenkassen, welche die Selbstzahlerleistung ja generell verteufeln. Für ein Forum in Spiegel online recht erstaunlich.

Wie mies diese Artikel recherchiert wurde, kann man allerdings auch durch perfektes Weglassen von Einzelheiten erkennen. Erstens stimmt der Teilsatz über den Berufsverband der Augenärzte so nicht, dieses wird im Forum weiter unten auch erwähnt. Zweitens sind es die Kassen selbst, die trotz besseren Wissens in der Nachbetreuung von Brustkrebspatientinnen einen Ultraschall der Brust fordern, weil dieser ja zwingend notwendig sei. Das steht so in keiner Leitlinie. In Hessen zumindest wird dieser jedoch noch nicht einmal bezahlt, auch wenn viele Ärzte ihn innerhalb der ersten fünf Jahre in der Nachuntersuchung durchführen oder durchführen lassen. Falls die Kassen gerne mal mit einer Frau sprechen möchten, bei der bei uns im Ultraschall ein bösartiger Befund entdeckt wurde, welcher jedoch nicht in der Mammographie darstellbar, damit also ein Leben gerettet wurde, wir stellen gerne den Kontakt her. Gleiches gilt für die Aussage der Kassen bei übergewichtigen Patienten, bei denen sie eine Durchführung eines vaginalen Ultraschallalles fordern, weil ansonsten ja keine adäquate Aussage über den Zustand von Gebärmutter Eileiter oder Eierstöcken zu treffen sei.

Was denn nun, einmal völliger Unsinn, zum zweiten aber unbedingt notwendig?

Schwangerschaftsbetreuung

Die Mutterschaftsrichtlinien, an die sich jeder betreuender Frauenarzt hält, sehen eine Reihe von Leistungen vor, die wir Ihnen selbstverständlich alle in unserer Praxis bieten.

Dazu gehören:

  • Blutgruppen, Rhesusfaktor- und Antikörperbestimmungen
  • Rötelntiter
  • Luesdiagnostik (Syphllis)
  • HIV- Testung (AIDS) – Auf Wunsch
  • Chlamydienabstrich aus dem Gebärmutterhals
  • Hepatitis B Diagnostik ab der 32. Schwangerschaftswoche

Bei krankhaften Befunden können weitere Ultraschalluntersuchungen und Doppleruntersuchungen (Durchblutungsdiagnostik) notwendig werden.

Während der gesamten Schwangerschaft sind 3 Basisultraschalluntersuchungen vorgesehen. Der zweite Ultraschall kann wahlweise als s.g. „Basisschall“ oder als s.g. „Erweiterter Basisschall“ durchgeführt werden. Beide Schall werden in der Praxis durchgeführt. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind nicht Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge.

Zur weiteren vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) nach den Richtlinien muss bei Schwangeren, die 35 Jahre und älter bei der Entbindung sein werden, ein Amniocentese angesprochen werden. Diese wird auch bei bekannten Erberkrankungen und auffälligen Ultraschallbefunden als Kassenleistung angeboten.

Wir möchten Ihnen weitere Untersuchungsmöglichkeiten aber nicht vorenthalten und bieten Ihnen diese Zusatzdiagnostiik als selbst zu tragende Leistung an.