Die BKK der Price Waterhouse Cooper

möchte doch zu gerne, dass Ihr Kunden weiterhin so ahnungslos sind wie bislang. Anders kann man sich die Aktion  – Ich will wissen, was mein Doktor kostet – nicht erklären. Statt den Zwangsversicherten zu erläutern, wie sich die Vergütung eines Arztes zusammensetzt, setzt die Kasse auf gezielte Unwahrheiten!

Sie stellte den Versicherten eine „Quittung“ zur Verfügung, auf die abgerechneten Leistungen des/der Ärzte zu ersehen sind. Dieses jedoch ohne diese Quittung näher zu erläutern. Warum sollte das geschehen?

Die Vergütung setzt sich aus sehr unterschiedlichen Bausteinen zusammen.

  • Zum einen gibt es feste Beträge für spezielle Leistungen, wie z.B. einen Checkup oder eine Vorsorge. Diese Leistungen gibt es jedoch nur in in festgelegten Abständen, z.B. 1x/Jahr oder 1x/alle 2 Jahre.
  • Des weiteren gibt es s.g. Regelleistungsvolumina. Der Arzt erhält für einen vorgegebenen Zeitraum, üblicherweise ein Quartal einen festen Betrag. Bedeutet aber auch, nur diesen Betrag für jegliche Leistungen und alle Besuche des Quartals, egal wie häufig!

 

Warum ist diese Unterscheidung so wichtig?

  • Vorsorgeleistungen umfassen einen Katalog von Leistungen, welcher mit einem Betrag abgegolten wird. In manchen Regionen wird aber auch der Festbetrag abgestaffelt, bedeutet der Arzt erhält nicht den Betrag, welcher nominal auf einer „Quittung“ aufgeführt ist, sondern eine Vergütung je nach Kassenlage.
  • Regelleistungsvolumina bedeuten eine völlig flotierende Vergütung, je nach Kassenlage, egal welche Leistung man aus dem Leistungskatalog in welcher Häufigkeit zur Anrechnung bringt. Im Extremfall könnte ein Arzt jeden Tag jede dieser Leistungen aus dem Leistungskatalog zur Abrechnung bringen ohne einen Cent mehr zu bekommen, es bleibt bei der Quartalspauschale, welche im Quartal vorher festgelegt wird. Wir sprechen übrigens über Beträge von 13-40€/Quartal.

 

Also liebe PWC BKK, wie wär’s mit Aufklärung statt Fehlinformation?