Ein heikles Thema ist der Zusatznutzen einer selbst zu zahlenden Leistung.
Gerne wird von Seiten der Kassen und deren Instituten darauf hin gewiesen, dass dieser Nutzen nicht belegt ist. Erstaunlicherweise gehört z.B. der hochauflösende Ultraschalles der Brust (Mammasonographie) aber in die Nachsorge einer Brustkrebs erkrankten Patientin!
Der Grund ist sehr einfach. Bei den modernen Ultraschallgeräten können heute Strukturen unter 3mm Größe nachgewiesen werden, welche einer Tastuntersuchung möglicherweise jahrelang entgehen würden.
Gerade in der Vorsorge gilt daher: Je frühzeitiger jedoch ein Befund diagnostiziert und dann auch behandelt wird, umso höher ist die Chance geheilt zu werden. Auch die Deutsche Gesellschaft für Senologie empfiehlt neben der jährlichen Tastuntersuchung der Brust ab 35 eine apparative Zusatzuntersuchung. Aufgrund der nebenwirkungsfreien, trotzdem aber hochsensitiven Untersuchung, eignet sich gerade der Hochfrequenzultraschall zu dieser Forderung.
Natürlich kann keine apparative Untersuchung der idealisierten Forderung nach 100% Sensitivität und Spezifität genügen. Aber alleinig, weil dieses bislang nicht der Fall ist, eine Untersuchung völlig abzulehnen ist schon interessant.