Bewertungsportale

Das Landgericht München hat entschieden, dassBewertungsportale negative Bewertungen auf Verlangen beweisen müssen (Az.: 25 O 1870/15). Die Portale müssen demnach beweisen, dass für eine ensprechende Bewertung auch ein Kundenkontakt mit entsprechend bemängelter Behandlung stattgefunden hat. Bislang war es Usus, dass sich ein Portal auf die die pure Aussage eines mehr oder weniger anonymen mailinhabers stützen durfte, ohne diese Aussage zu hinterfragen.

Das ändert sich mit dem Urteil nun endlich.