Nachdem die GynĂ€kologen Anfang des Jahres von der KassenĂ€rztlichen Bundesvereinigung gezwungen wurden, Patienteninnen nur einmal im Zeitjahr, maximal im entsprechenden Quartal des Vorjahres (also z.B. letzes Quartal 2020 erlaubt eine Vorsorge erst wieder im letzten Quartal 2021) zu einer Vorsorge zuzulassen ( vorher war es egal wann im Jahr jemand vorbei kam), wurde jetzt wieder zurĂŒck gerudert.
Völlig umsonst und ĂŒberflĂŒssig war daher die AufklĂ€rungen der Patientin, dass diese zeitlich sehr engen BeschrĂ€nkungen beschlossen wurden. Sie waren auch völlig schwachsinnig, dass hat jetzt wohl jemand tatsĂ€chlich eingesehen. Somit können Patientinnen wieder frei entscheiden, wann sie zu ihrer jĂ€hrlichen Vorsorge vorbeikommen, unabhĂ€ngig davon, wann sie im Vorjahr da gewesen waren. NatĂŒrlich ist es nicht sehr sinnvoll, eine Vorsorge im Abstand von drei Monaten durchzufĂŒhren, der jĂ€hrliche Abstand sollte Stand in etwa eingehalten werden.