Neues aus Berlin 

GESUNDHEITSPOLITIK KOMPAKT

Digitalisierung beim Arzt: Was ändert sich für Sie als Patientin oder Patient?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) treibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens spürbar voran. Krankschreibung, Überweisung, Patientenakte und Terminvergabe sollen digitaler und stärker miteinander verzahnt werden. Was gut gemeint klingt, wirft aber auch wichtige Fragen auf – vor allem, wenn es um Ihren persönlichen Arzttermin geht. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Punkte in einfachen Worten.

1. Die elektronische Krankschreibung (eAU)

Wenn Sie krank sind, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Krankschreibung heute schon digital aus. Ihre Krankenkasse leitet die Information automatisch an Ihren Arbeitgeber weiter – der gelbe Zettel auf Papier ist für gesetzlich Versicherte weitgehend Geschichte.

Neu diskutiert wird gerade: Die Bundesregierung plant, dass Sie Ihrem Arbeitgeber schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen (bisher erst ab dem 4. Tag). Die telefonische Krankschreibung soll komplett abgeschafft werden.

Wichtig zu wissen:

• Für Privatversicherte läuft die Krankschreibung weiterhin auf Papier.

• Studien zeigen: Nicht die telefonische Krankschreibung hat den Krankenstand erhöht, sondern vor allem die bessere digitale Erfassung selbst.

2. Die elektronische Überweisung

Überweisungen zum Facharzt sollen künftig ebenfalls komplett digital laufen, statt auf Papier. Dieser Schritt wird sowohl von Ärzteverbänden als auch von den Krankenkassen unterstützt und gilt als technisch vergleichsweise unstrittig.

3. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ausgebaut

Die ePA ist die digitale Akte, in der Befunde, Arztbriefe und Medikamente gespeichert werden. Seit 2025 haben fast alle gesetzlich Versicherten automatisch eine solche Akte – außer sie haben aktiv widersprochen.

Ministerin Warken will die ePA zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ Ihrer Behandlung machen. Künftig sollen darüber auch eine Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden, die Terminbuchung und – über ein nationales Forschungsdatenzentrum – die Nutzung Ihrer Daten für Forschung und Industrie laufen.

Was bedeutet ein Widerspruch (Opt-out) gegen die ePA für Sie?

Sie können der ePA jederzeit ganz oder teilweise widersprechen – ein Grundrecht, das ausdrücklich bestehen bleibt. Wer dies aus Datenschutzgründen tut, verliert dadurch aber möglicherweise den Zugang zu Zusatzfunktionen, die künftig an die ePA-App gekoppelt werden sollen: etwa die digitale Ersteinschätzung, die App-gestützte Terminvermittlung oder Erinnerungen an Vorsorgetermine. Im Ergebnis entsteht eine Zwei-Klassen-Situation: Wer aus guten Gründen widerspricht, wird nicht formal bestraft, aber faktisch schlechter erreicht und organisatorisch benachteiligt. Das untergräbt den Sinn eines echten Widerspruchsrechts, das ja gerade ohne Nachteile möglich sein soll.

4. Der wichtigste Punkt für Sie: Die Terminvergabe

Bisher gilt: Ihre Arztpraxis entscheidet freiwillig, welche freien Termine sie an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (die bekannte Nummer 116117) meldet. Der Praxiskalender bleibt in der Hand Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

Neu geplant ist, dass die Terminvergabe direkt in die ePA-App integriert wird – verbunden mit einer automatisierten Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden. Das bedeutet: Ein digitales System außerhalb der Praxis soll künftig mitbestimmen, wann, wie dringend und bei wem Sie einen Termin bekommen.

Übersicht: Bisher und geplant

Thema

Bisher

Geplant / neu

Krankschreibung (eAU)

Arzt meldet Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber ruft sie ab.

Attestpflicht soll schon ab dem 1. Krankheitstag gelten; telefonische Krankschreibung soll wegfallen.

Überweisung

Meist noch Papier oder PVS-intern.

Elektronische Überweisung wird bundesweit ausgerollt – Zustimmung von Ärzteschaft und Kassen.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Digitale Ablage für Befunde, Arztbriefe, Medikationsplan.

Soll zur zentralen „Gesundheitsplattform“ ausgebaut werden: Ersteinschätzung, Terminvergabe, Forschungsdatenanbindung.

Terminvergabe

Praxis meldet freiwillig freie Termine an die Terminservicestelle (116117) der KV.

Terminvergabe soll direkt in die ePA-App integriert werden, inkl. automatischer Ersteinschätzung.

 

Kritische Würdigung: Was bedeutet das konkret für Sie?

Ihr individueller Terminwunsch könnte an Gewicht verlieren

Wenn nicht mehr Ihre vertraute Praxis, sondern ein zentrales System entscheidet, welcher Termin für Sie als passend gilt, sinkt der Einfluss darauf, wen Sie behandeln lassen möchten und wann genau. Eine automatisierte Ersteinschätzung kann nicht dasselbe leisten wie das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, die oder der Sie und Ihre Vorgeschichte kennt.

 Besonders betroffen: Schwangere und Tumorpatientinnen

 Besonders sensibel wird die externe Terminsteuerung dort, wo Termine keine austauschbare Routine sind, sondern einem engen, medizinisch vorgegebenen Zeitfenster folgen:

• Schwangere: Die Vorsorgeuntersuchungen im Mutterschutz folgen einem festen, medizinisch begründeten Rhythmus. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt kennt Ihren Schwangerschaftsverlauf und kann kurzfristig genau den Termin einschieben, der jetzt nötig ist. Eine externe, algorithmisch gesteuerte Terminstelle kennt diesen individuellen Verlauf nicht und könnte Ihnen einen späteren oder unpassenden Termin zuweisen, obwohl in Ihrer Praxis eigentlich ein passender Slot vorgesehen wäre.

• Tumorpatientinnen und -patienten: Nach einer Krebsdiagnose zählt oft jeder Tag. Die betreuende Praxis reserviert dafür häufig kurzfristig eigene Termine außerhalb des regulären Kalenders. Wird die Steuerung an eine externe Stelle mit standardisierter Ersteinschätzung ausgelagert, besteht die Gefahr, dass diese dringende Behandlungskontinuität nicht erkennt und Termine nach einem allgemeinen Dringlichkeitsschema statt nach der individuellen Krankengeschichte vergibt.

In beiden Fällen gilt: Je weiter die Terminhoheit von der behandelnden Praxis wegverlagert wird, desto größer wird das Risiko, dass medizinisch notwendige, individuelle Terminwünsche einem starren, externen Verfahren zum Opfer fallen. Für reine Routinetermine mag eine zentrale Steuerung vertretbar sein – bei Schwangerschaftsvorsorge und onkologischer Nachsorge braucht es aus fachlicher Sicht zwingend weiterhin ein Vorrangrecht der behandelnden Praxis.

Wer entscheidet künftig über Ihren Arzttermin?

Aktuell ist klar geregelt, wer verantwortlich ist: Ihre Praxis. Bei einer Kopplung an die ePA-App würde diese Verantwortung teilweise auf eine technische Plattform verlagert, die von der Gematik – einer Einrichtung, an der auch das Gesundheitsministerium selbst beteiligt ist – gesteuert wird. Verbraucherschützer (u. a. der Verbraucherzentrale Bundesverband) warnen bereits, dass eine enge Verknüpfung von Terminvergabe und ePA einen indirekten Druck erzeugen könnte, die ePA zu nutzen – wer nicht mitmacht, könnte es schwerer haben, zeitnah einen Termin zu bekommen.

Freie Arztwahl und die Unabhängigkeit Ihrer Praxis

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist der eigene Terminkalender ein zentrales Element ihrer freiberuflichen, selbstständigen Praxisführung. Wandert die Steuerungshoheit über Termine zu einer externen, zentral gesteuerten Plattform, verschiebt sich Macht von der Praxis vor Ort zu einer bundesweiten Institution. Das betrifft nicht nur die Ärzteschaft – es betrifft auch Sie: Je zentraler gesteuert wird, wer wann behandelt wird, desto weniger bleibt der persönliche, vertrauensbasierte Kontakt zwischen Ihnen und Ihrer Praxis der Ausgangspunkt der Versorgung.

Datenschutz und Widerspruchsrecht

Sie haben grundsätzlich das Recht, der ePA und einzelnen Funktionen zu widersprechen. Kritisch wird es aber, wenn wichtige Alltagsfunktionen – wie eben die Terminvergabe – zunehmend nur noch über die ePA-App laufen. Wer widerspricht, könnte dann faktisch schlechter gestellt sein, obwohl das Widerspruchsrecht formal weiter besteht.

Ihre Daten für Forschung und Industrie – ungeklärte Sicherheitsfragen

Ministerin Warken will deutlich mehr Gesundheitsdaten in Echtzeit an ein nationales Forschungsdatenzentrum (FDZ) übermitteln – nutzbar auch für Pharmaunternehmen. Offiziell sollen die Daten dafür „pseudonymisiert“ werden, das heißt: Ihr Name wird durch einen Code ersetzt.

Sicherheitsforscherinnen und -forscher des Chaos Computer Clubs (CCC) haben wiederholt – zuletzt auf dem Kongress in Hamburg – Sicherheitslücken in der ePA-Architektur aufgezeigt, über die sich in bestimmten technischen Szenarien unberechtigt auf Patientendaten zugreifen ließ. Die Gematik hat die konkret gemeldeten Lücken jeweils geschlossen, betont aber selbst, dass ein vollständig sicherer Betrieb erst mit weiteren technischen Maßnahmen erreicht wird. Grundsätzlicher ist der Einwand von CCC und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die gegen die zentrale Speicherung beim Forschungsdatenzentrum vor dem Berliner Sozialgericht klagen: Ein Pseudonym lässt sich – anders als eine echte Anonymisierung – nicht rückstandsfrei von der Person lösen. Schon ein Arztbrief kann allein durch Diagnose, Behandlungsverlauf und Zeitangaben so spezifisch sein, dass ein Rückschluss auf die konkrete Patientin oder den Patienten möglich bleibt.

Für Sie bedeutet das: Auch wenn Ihre Daten formal „pseudonymisiert“ in die Forschung fließen, ist eine theoretische Re-Identifizierung nach Einschätzung der Kritiker nicht ausgeschlossen – ein Umstand, den die Verantwortlichen bislang nicht ausräumen konnten. Zudem ist gegen die Aufnahme in das Forschungsdatenzentrum bislang kein eigenes Widerspruchsrecht vorgesehen, was Teil der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung ist.

Fazit

Digitalisierung kann Abläufe in der Arztpraxis erleichtern – bei der Überweisung ist das schon heute gut gelungen. Bei der Terminvergabe jedoch besteht die Gefahr, dass Ihr individueller Wunsch nach einem bestimmten Termin bei Ihrer vertrauten Ärztin oder Ihrem vertrauten Arzt zugunsten einer zentral gesteuerten, automatisierten Logik in den Hintergrund tritt – mit besonderem Risiko für Schwangere und Tumorpatientinnen, deren Behandlung kein starres Zeitraster verträgt. Wer der ePA aus Datenschutzgründen widerspricht, sollte dafür keine organisatorischen Nachteile erleiden. Und solange ungeklärt ist, ob Ihre Gesundheitsdaten in der Forschungsnutzung wirklich anonym bleiben, ist Zurückhaltung bei der Datenweitergabe eine nachvollziehbare, legitime Entscheidung. Patientinnen und Patienten sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen – und darauf achten, dass die freie Wahl von Praxis und Termin auch in einem digitalen Gesundheitswesen erhalten bleibt.

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Stand: Juli 2026.

Murks aus dem Bundesgesundheitsministerium

Dass wir Ärzte nicht gerade das höchste Zutrauen zu Leistungen von unserem Bundesgesundheitsminister haben, dürfte im Allgemeinen bekannt sein. Das in Sachen Qualität aber dieses Ministerium durchaus bereit und in der Lage ist, noch eins drauf zulegen, zeigt jetzt einen Artikel des deutschen Ärzte. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/151995/Umfrage-Vier-Fuenftel-der-Kliniken-von-falschen-Daten-im-Bundesklinikatlas-betroffen Patientinnen und Patienten wollen und sollen sich in Zukunft im so genannten Bundesklinikatlas über Leistung und Qualität von Kliniken informieren. Offensichtlich ist aber die Datenbasis, welche vom Bundesgesundheitsministerium dazu eingepflegt wurde, so grottenschlecht, dass 80 % der Daten von den Kliniken entweder fehlerhaft fehlend oder sogar komplett falsch sind. Sicherlich haben die Kliniken auch ihren Anteil, weil sie möglicherweise bis zur Veröffentlichung dem Ministerium auch nicht alle Daten oder sogar fehlerhafte Daten geliefert haben, das halte ich für absolut möglich.

Das Ministerium möchte mit diesem Atlas nicht nur die potentiellen Patientinnen und Patienten informieren, sondern erreicht natürlich über diese Darstellung auch eine Steuerung von Patientenströmen. somit verlassen sich diese Patienten auf Klinik Daten, welche in 80 % der Fälle nicht stimmen.

Wenn eine Praxis dermaßen mies arbeiten würde, würde sie wahrscheinlich von Kammern, KV, Gesundheitsamt oder sonstigen Ämtern und Organisationen abgemahnt werden und hätte in kürzester Zeit keine Patientinnen mehr. Es ist unglaublich, dass ein Ministerium sich einen dermaßen miesen Auftritt leisten darf. 

Videosprechstunde beim Gynäkologen….

Möchten Sie sich das vorstellen? Ich eigentlich auch nicht. Unser Bundesgesundheitsminister aber findet es enorm wichtig, dass die Videosprechstunden ausgebaut werden. Natürlich wird das Equippment nicht gestellt und muss ggf.auch noch schön zertifiziert werden, damit auch alle dran verdienen.

Stellen Sie sich als normale Berufstätige jetzt mal Ihren Arbeitsplatz vor, an dem Sie bitte ab sofort Videokonferenzen tätigen sollen. Kein Problem? Stimmt. Können Sie eigentlich mit anderem im Meeting sitzen und trotzdem mit irgendeiner Person zusätzlich eine Videokonferenz halten? Nein? Ich auch nicht. BGM Spahn ist der Meinung, dass Ärzte diese Zeiten anbieten sollen, übersieht dabei auch, dass dann andere Sprechzeiten wegfallen müssen, unendlich kann keiner arbeiten.

Das Geschrei über noch weniger Präsenz möchte ich nicht hören.

Apps auf Kasse……

Nein, kein Aprilscherz, sondern eine Idee des Bundesgesundheitsministers. Apps, welche einen Menschen bei bestimmten Erkrankungen unterstützen können, sollen in Zukunft ggf. vom Arzt „auf Rezept“ verordnet werden können.

Interessante Idee, aber völlig idiotisch. Wenn ein Mensch ein Medikament verordnet bekommt, ist dieses hinsichtlich Wirkung und Nebenwirkung in jahrelangen Studien getestet worden. Erst dann darf dieses „an den Menschen“ in vollem Umfang. Wollen App Hersteller jetzt Studien über die Wirksamkeit oder Nebenwirkungen von Apps machen, oder müssen dieses? Dann wird zwischen Erstellung und Nutzung einer App in Zukunft eine Spanne von Jahren liegen und die App wird richtig teuer, denn Forschung kostet Geld.
Aber schön, dass wir mal wieder etwas angekündigt haben…

Terminservicestellen

Ein Bonmot zu diesen Stellen, welche auch auf Spahns Engagement gewachsen sind:

„Gaaanz klasse!

Heute wird bekannt, dass die KVen aus Bremen, Niedersachsen und Nordrhein ihre Terminservicestellen wegen der Spahngesetzgebung outsourcen werden an Sanvartis GmbH – ein medizinisches Callcenter.

Dieses Callcenter arbeitet großflächig für Krankenkassen und eben auch für die sog. unabhängige Patientenberatung.

Sanvartis ist aber auch eine Tochterfirma der Careforce, die wiederum Dienstleister für die Pharmazie ist.

Meine Frage: Würde ich wollen, dass meine sensiblen Patientendaten von einem Callcentermitarbeiter abgefragt werden, diese Daten weiß der Geier wo gespeichert werden und vielleicht aus Versehen an einen Pharmariesen oder die Krankenkassen weitergegeben werden

`Herr Spahn – wie war noch gleich der Spruch: Datenschutz ist nur etwas für Gesunde?

Hier werden die Daten unserer Patienten vertandelt!

Unglaublich, was derzeit in diesem Staat abgeht!“

Zitiert von Kollegin Ilgner aus Bayern.

Gesundheit nach Gutsherrenart

Unser Gesundheitsminister Spahn plant mal wieder eine neue Gesetzgebung!

In der jüngeren Vergangenheit ist unser Bundes Gesundheitsminister schon durch sehr kreative Gesetzesinitiativen aufgefallen. Er nahm sich extrem wichtige Dinge vor, die wirklich den größten Teil der deutschen Versicherten betrafen 😀. Man konnte sich nicht des Eindrucks erwehren, dass er erst einmal jegliche mögliche Randgruppe in Deutschland bedienen würde, bevor er sich den wirklich wichtigen Themen annehmen würde. Bei diesen glänzt er nicht gerade.

Damit nun Deutschland endlich auf ihn hört und die Versicherten merken dass er mitzureden hat, möchte Herr Spahn jetzt direkt in die Genehmigungsverfahren durch die Kassen eingreifen dürfen.

Ein neuer Gesetzentwurf liegt vor, dieser sorgt in der großen Koalition für reichlich Mißstimmung.

Manche Versicherte würden sich jetzt wahrscheinlich freuen, denn sie haben die Hoffnung, dass die Kassen gezwungen würden mehr und häufiger etwas zu bezahlen, was sie bislang nicht (noch) nicht getan hatten. Man kann jedoch den Spieß auch umdrehen, der Bundesgesundheitsminister kann den Kassen auch über seine Direktive verbieten Leistungen zu erstatten!

Europäische Freizügigkeit

Kennen Sie? Nicht?

Na klar, kennen Sie das. Wir reisen über europäische Grenzen, können uns unter bestimmten Voraussetzungen in jedem EU Land länger aufhalten oder auch arbeiten.

So recht Herr Bundesgesundheitsminister Spahn mit seinem Ärger über die Wanderung von Ärzten innerhalb der EU haben mag, (gleiches gilt auch für anderes Fachpersonal) das EU Gesetz scheint er nicht zu kennen.

Wenn also polnische Arbeitskräfte in Deutschland arbeiten, deutsche Fachleute in anderen europäischen Staaten, dann deshalb, weil die Arbeitsbedingungen in dem jeweiligen Land besser erscheinen, nicht weil die Wanderung Spaß macht!

Spahn hat also nicht begriffen, dass die lokalen Arbeitsbedingungen Ursache der Wanderung sind. Was spräche also gegen eine Verbesserung der Situation im jeweiligen Herkunftsland?