Unsere Praxis in Zeiten von Corona

Liebe Patientinnen, in Zeiten von Corona müssen wir alle etwas ändern, so auch wir. Bitte denken Sie an sich, aber auch an das Praxipersonal und an andere Patientinnen. Wenn Sie Symptome einer Infektion haben kommen Sie in keinem Fall in die Praxis, sondern klären einen Besuch vorher telefonisch ab. Falls in Ihrer Umgebung ein Corona-Fall aufgetreten ist, gehen Sie auch entsprechende Seiten des RKI oder der Gesundheitsämter, um abzuklären ob ein Test sinnvoll oder notwendig ist!
Weiteres hier auf dieser Seite:

Nur zu Ihrer Kenntnis und sicher leider auch nicht so positiv wie gerne unser lieber Gesundheitsminister meint:


Fast alle Praxen haben bis heute keine Schutzausrüstung, weil es kein gibt!
Mittlerweile sind viele Praxen ohne Desinfektionsmittel oder haben demnächst keines mehr!

Extrem viele Menschen sind weiterhin uneinsichtig, egoistisch und schlagen alle Ratschläge in den Wind. Sie handeln gegen besseres Wissen und auch gegen Ihre Gesundheit!

Wenn auch nur ein Fall eines Coronapatienten in einer Praxis aufläuft, ist diese Praxis für zwei Wochen geschlossen. Glauben Sie bitte nicht, dass andere Praxen die Betreuung übernehmen, die sind ebenfalls am Limit! Also verhalten Sie sich umsichtig und rücksichtsvoll.

Neues zu Corona und Schwangerschaft

Der Berufsverband der Frauenärzte hat mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe einen FAQ für Schwangere zusammengestellt. Dieses finden Sie hier: Es ein PDF Dokument, welches Sie sich laden können und in Ruhe am heimischen Rechner durchlesen können.
Beachten Sie auch unsere Informationen zu dem Thema auf dieser Seite unserer Website.

Brennpunkt Thromboseprophylaxe und Langstreckenflug

Ausgegebenem Anlass mal eine Information an alle, die etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, obwohl sie einen Langstreckenflug zu absolvieren haben. Dieses betrifft in diesem Text nur diejenigen Personen, welche gesund sind und keine Risiken bezüglich des Thromboseauftretens haben. Sollte bereits ein erhöhtes Risiko dafür vorliegen, wie zum Beispiel Vorerkrankungen, Gerinnungsstörung, oder gerade erst kürzlich durchgeführte Operationen, ist grundsätzlich anderweitig vorzugehen. Sowohl innerhalb einer Schwangerschaft, wie auch außerhalb einer Schwangerschaft, empfiehlt es sich bei Langstreckenflügen eine Prophylaxe von Thrombosen zu tätigen, am ehesten werden entsprechende Kompressionsstrümpfe bis zum Knie empfohlen. Es gibt Untersuchungen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie eine Thrombosehäufigkeit um 90 % senken können, wenn Sie diese Strümpfe tragen.

Ein Irrtum ist jedoch, dass Kassen für die Kosten dieser Kompressionsstrümpfe aufkommen. Eine Reise, speziell in dieser Form gilt als Privatvergnügen, bedeutet auch, dass Kassen für entsprechende unterstützende Maßnahmen natürlich nicht aufkommen. Dazu kann Ihnen einen Sachbearbeiter am Telefon gerne das Blaue vom Himmel erzählen, es ist eindeutig gesetzlich geregelt, daran halten sich die meisten Kassen auch alleine schon aus Sparsamkeitsgründen.

Nochmals, für Personen, welche sich aus anderen Gründen bereits in medizinischer Behandlung mit entsprechender vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer oder einer weiteren Thrombose befinden, gilt dieses nicht. Trostpflaster, die Kompressionsstrümpfe sind im Handel für kleines Geld erhältlich. Da diese wiederverwendbar sind, kann jede erneute Langstreckenreise mit den gleichen Strümpfen angetreten werden.

Schwangere – Achtung Hitze!

In den kommenden Tagen hat der Wetterbericht Temperaturen bis über 40 °C angekündigt. Diese Hitze ist für alle eine erhebliche Herz-kreislaufbelastung, speziell aber für (Hoch-)Schwangere.

Da wir alle bei diesen Temperaturen sehr schwitzen, ist die natürliche Reaktion viel zu trinken. Das ist auch korrekt, aber besonders Schwangere sollten darauf achten, dass sie nicht nur Leitungswasser oder stilles Wasser trinken, sondern dieses Wasser ausreichend Elektrolyte enthält. Wasser alleine reicht nicht aus! Falls sie sich nicht sicher sind, besorgen Sie sich in der Drogerie, in einem Supermarkt oder in der Apotheke eine Elektrolytlösung und fügen Sie diese dem Wasser hinzu.

2018 sind einige hochschwangere Frauen im Bürgerhospital stationär behandelt worden, weil diese korrekt viel getrunken hatten, leider fehlte der Flüssigkeit entsprechend der Mineralanteil. Dieses führte irgendwann dazu, dass sie ein Kreislaufversagen bekommen hatten.

Bleiben Sie im Kühlen, eventuell daheim, wenn es geht. Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen, speziell in direkter Sonne.

Masern Impfpflicht kommt

Wie schon mehrfach geschrieben, forderte das Bundesgesundheitsministerium eine generelle Impfpflicht gegen Masern. Dieses schliesst auch eine Pflicht gegen Erkankungen mit ein, welche bei einem Mehrfachimpfstoff mit erfasst würden. In Deutschland gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern.

Geplant ist der Start des Gesetztes im März 2020, damit alle Schulanfänger nach der Sommerpause geimpft sein könnten. Da gibt es auch bereits eine erste Lücke. Da wir in Deutschland eine Schulpflicht haben, können Kindern die Schulbesuche ohne korrekte Impfung nicht verwehrt werden. Jedoch können die Eltern mit Bußgeldern belegt werden. Die Bußgelder betragen bis zu 2.550€ pro Fall,  beachtenswert ist das „bis zu“.

Für unseren Teil glauben wir nicht, dass dieses Initiative etwas helfen wird, da der Personenkreis, welcher sich nicht impfen lassen möchte auch bislang durch Argumente nicht erreicht werden konnte.

Des weiteren ist es etwas unsinnig, dass wichtige Erkrankungen, gerade bei Kontakt mit Schwangeren, wie z.B. Röteln, Keuchhusten oder Hepatits B nicht einmal erwähnt werden. Das erschliesst sich nun wirklich nicht.

Was wünschen sich Patienten?

Unser Bundesgesundheitsminister Spahn kennt die Wünsche wohl genau.

Digitalisierung ist wichtig, Apps für ein Smartphone sind wichtig und eine Erreichbarkeit per Videosprechstunde ist wichtig. Glauben Sie nicht?

Dann einfach mal Spiegel Online lesen.

Falls es unserem BGM entgangen sein sollte, ein Großteil der genannten Zielgruppe hat entweder kein Smartphone, lässt dieses von den Kindern oder Enkeln einrichten oder hat außer Messenger Apps keine weiteren Apps auf dem Telefon.

Diese Zielgruppe hat auch zu Hause häufig keinen Rechner oder Notebook mit Kamera oder Mikrofon, oder kann oder will diesen nicht bedienen.

Warum ist das für Ärzte z.Zt. unattraktiv? Sie bekommen mal wieder ein Budget, soll bedeuten, eine maximale Summe Geld. Die Menge ist absichtlich so gering, dass nach 48 Videokontakten im QUARTAL das Geld futsch ist. Wir reden hier von 4,33€ pro Telefonat und maximal 205€ im gesamten Quartal für alle Telefonate. Die Bezahlung ist übrigens unabhängig von der Dauer der Beratung und kann auch nur einmalig im Quartal pro Patient abgerechnet werden. Dafür benötigt er die Technik und eine gute Datenleitung.

Vorher muss die schriftliche Einverständniserklärung vorliegen, außerhalb der Praxiszeiten von zu Hause aus ist ein Videotelefonat für den Arzt nicht möglich, da es in „seriöser“ Umgebung erfolgen muss. Alles ganz einfach und übersichtlich?

Kommen wir zum Thema Sicherheit der Apps. Auch die auf dem Markt befindlichen Apps der Krankenkassen „kranken“ teilweise an einem Datenaustausch mittels Datendienstleistern aus dem Ausland. Dieses geschieht ohne Zustimmung der Nutzer. Soll jetzt ein Patient dieser Unsicherheit zustimmen?

Der BGM ist auch der Meinung, dass Patienten Ärzte, welche nicht digital auf der Höhe sind, nicht ernst nehmen. Also, ich für meinen Teil nehme Ärzte sehr ernst, welche komplett analog gute Behandler sind, IT ist da erst einmal zweitrangig.