Terminservicestellen

Ein Bonmot zu diesen Stellen, welche auch auf Spahns Engagement gewachsen sind:

„Gaaanz klasse!

Heute wird bekannt, dass die KVen aus Bremen, Niedersachsen und Nordrhein ihre Terminservicestellen wegen der Spahngesetzgebung outsourcen werden an Sanvartis GmbH – ein medizinisches Callcenter.

Dieses Callcenter arbeitet großflächig für Krankenkassen und eben auch für die sog. unabhängige Patientenberatung.

Sanvartis ist aber auch eine Tochterfirma der Careforce, die wiederum Dienstleister für die Pharmazie ist.

Meine Frage: Würde ich wollen, dass meine sensiblen Patientendaten von einem Callcentermitarbeiter abgefragt werden, diese Daten weiß der Geier wo gespeichert werden und vielleicht aus Versehen an einen Pharmariesen oder die Krankenkassen weitergegeben werden

`Herr Spahn – wie war noch gleich der Spruch: Datenschutz ist nur etwas für Gesunde?

Hier werden die Daten unserer Patienten vertandelt!

Unglaublich, was derzeit in diesem Staat abgeht!“

Zitiert von Kollegin Ilgner aus Bayern.

Ab Mai wird’s lustig……

Der Bundestag hat vor dem Wochenende, mit ein paar Änderungen versehen, das neue Spahn-Projekt TSVG beschlossen. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz bringt eine Menge Wirbel und Änderungen in die Ärzteschaft.

Ich versuche mal die Änderungen aufzuzählen und zu beurteilen.

Zunächst gibt es einen Komplex von Gesetzesparagraphen, welche dafür sogen sollen, dass Kassenpatienten schneller einen Termin bei einem Facharzt bekommen sollen.

Ab Mai soll

  • ein Hausarzt 10€ dafür bekommen, dass dieser bei einem Facharzt einen schnellen Termin für einen Patienten bekommt.
  • Ein Facharzt einen Zuschlag von 50% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 8.50€ bei den Frauenärzten) für Patienten bekommt, wenn dieser am gleichen Tag einen „Notfalltermin“ bekommt,
  • Ein Facharzt einen Zuschlag von 25% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 4.25€ bei den Frauenärzten) für Patienten bekommt, wenn der Termin in einer Woche erfolgt, und
  • einen Zuschlag von 15% auf seine Quartalspauschale (in Hessen wären das 2.13€ bei den Frauenärzten) bekommt, wenn dieser Termin innererhalb der kommenden drei Wochen liegt.

Damit sollen die Fachärzte dazu animiert werden, soviele freie Termine bereit zu halten, dass diese diese exorbitant hohen Zuschläge einkassieren können!

Sie können sich vorstellen, dass das nur funktioniert, wenn entweder noch mehr Termine angeboten werden oder Termine gestrichen und für „Notfälle“ freigehalten werden. Herr Spahn hat leider vergessen den Ärzten mitzuteilen, wovon die Personalkosten bestritten werden sollen, da erweiterte Sprechstunden mehr Personal bedarf…..

Damit die Ärzte nun aber nicht vor Reichtum sterben, muss an anderer Stelle gespart werden. Das geht so:

  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab Mai die Termin- und Servicestellen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzen. Bedeutet mehr Personal und erheblich mehr Kosten (tolle Geldvernichtung, da statistisch 0,0003% der aller Praxistermine über diese Servicestellen gemacht wurden…). Das Geld geht vom Honorar der Ärzte ab.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ab Mai die Strukturumlage verpflichtend von 0,1 auf 0,2% verdoppeln, auch diese Kosten gehen vom Honorar der Ärzte ab!
  • Bekannt ist, dass zwischen 15-20% der „Notfälle“ und der über die Terminservicestellen vermittelten Patienten nicht erscheinen und auch nicht absagen. Damit ergibt sich ein Honorarausfall von mindestens 20% dieser zwangsweisen Sprechstunden.

Dann gibt es den Komplex der Notfall- und offenen Sprechstunden. Bedeutet für z.B. unsere Praxis:

Wir müssen ab Mai 5 Stunden pro Arzt und Woche 5 Stunden offene Sprechzeit anbieten. Das heißt im Klartext, in dieser Zeit gibt es keine Termine! Da unsere Praxis bereits tgl. von 8-18 Uhr mit Terminsprechstunde geöffnet hat, wissen wir nicht, wie dieses zu bewerkstelligen sein wird.

In den nächsten Tagen davon mehr….

Das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz

Was bedeutet das eigentlich?

Das TSVG wurde von der Bundesregierung beschlossen und tritt ab kommendem Jahr in verschiedenen Ausbaustufen in Kraft. Was bringt dieses Gesetz, abgesehen von Paragraphen und ähnlichem Dickicht?

  • Hausärzte sollen Patienten an Fachärzte vermitteln und bekommen dafür eine Maklergebühr von 5€
  • Die bundeseinheitliche Notfalltelefonnummer mutiert zu einer „Servicenummer“ unter der nicht nur die Notdienste, sondern auch die Terminvermittlung 24/7 erreichbar sein wird.
  • Es wird eine App für Smartphones entwickelt werden, über die auch Online Notfalltermine vereinbart werden können.
  • Ärzte müssen mindestens 25 Stunden Sprechzeiten in der Woche anbieten, davon 5 Stunden offene Sprechstunde. Bedeutet bei vielen Praxen, welche bereits mehr als 25 Stunden Sprechzeiten anbieten, dass diese um die offenen fünf Stunden gekürzt werden.
    • Es werden also in Zukunft weniger Termine zu vergeben sein!
  • Neupatienten in einer Praxis werden mit einem Aufschlag von 25% auf die Quartalspaschale vergütet – es gibt also mehr Geld. Richtig viel, wenn man bedenkt, dass diese Paschale bei Gynäkolgen zwischen 13-18€ im Quartal pro Patient ausmacht.
    • Bedeutet also im Klartext 3,25€-4,5€ zusätzlich (für 3 Monate Arbeit), dafür dass eine Praxis über sich hinaus wächst oder – JAAAA – plötzlich neue Patienten bevorzugt!
  • Wenn ein Patient in der „Offenen Sprechstunde“ behandelt wird, gibt es 15% mehr, bedeutet im Klartext 1,95€-2,7€ zusätzlich in dem Quartal.
    • Also sollte Arzt doch einfach nur noch neue Patienten in der Notfallsprechstunde annehmen????
  • Es soll mehr Geld geben, für alle Sprechzeiten ab der 20. Stunde aufwärts, wohl als Anreiz mehr zu arbeiten?
    • Leider vergaß Herr Spahn zu sagen, dass die Einkünfte gedeckelt sind, ab einer gewissen Patientenanzahl bekommen die Ärzte nicht mehr oder werden bestraft, da Arbeitszeiten >12h am Tag oder über eine gewisse Stundenzahl im Quartal als unseriös angesehen und mit Sanktionen bestraft werden.
  • Die sprechende Medizin soll besser vergütet werden.
    • Wir sind jetzt seit 18 Jahren in der Niederlassung, seit der Zeit hören wir im Jahrestakt exakt diese Falschmeldung. Noch nie wurde das Patientengespräch adäquat vergütet, sondern IMMER in der Quartalspauschale inkludiert.

Fazit: Spahnscher Nebel……….

Neuerungen ab 2019 in unserer Praxis

Ab 2019 gibt es es mehrere Änderungen der Sprechzeiten in unserer Praxis. Zum einen fängt Donnerstags Dr. Marquardt jetzt bereits ab 07:00 Uhr morgens mit der Sprechstunde an und Frau Dr. de Baey am Freitag zur gleichen Zeit.

Zum anderen wird die Vormittagssprechstunde von Dr. Marquardt am Montag eine Stunde länger, dafür die Abendsprechstunde um eine Stunde kürzer. Montags ist jetzt also um 19.00 Uhr Schluß.

Die dritte Änderung betrifft das Terminservicestellen und Versorgungsgesetz (TSVG), welches die Bundesregierung beschlossen hat. Die Regierung ist der Meinung, dass wir zu wenig arbeiten und daher mehr (oder überhaupt) Zeiten als „offene Sprechstunde“ anbieten müssen. Die KV Hessen hat daher beschlossen, dass alle Gynäkologen in Hessen ab dem 01.01.2019 zwei Sprechzeitentermine pro Arzt und pro Monat der Terminservicestelle als „Notfalltermine“ melden müssen. Wird dieses nicht geschehen drohen Sanktionen (meistens Honorarabzug). Wie alle unsere treuen Patientinnen wissen, sind unsere Sprechzeiten nicht unerheblich und wir sind Monate im voraus ausgebucht. Bei begrenzten Budgets (diese werden nicht um diese Termine erhöht!) und damit gleichem Einkommen sind wir nicht gewillt unsere Sprechzeiten so auszuweiten, dass unsere Mitarbeiterinnen noch länger arbeiten müssen, daher werden wir diese Zwangstermine in unseren Bestand einbauen, für geplante Termine fallen diese Zeiten weg!