Garantierte Termine für Patienten?

Wenn eine Koalition aus SPD und CDU sich zusammen setzt und über ein Thema wie Gesundheitsmanagement berät, kann nichts Gutes dabei heraus kommen. Das neueste Produkt, man darf es sicher auch Mißgeburt nennen, ist die vereinbarte Garantie auf einen Facharzttermin innerhalb einer bestimmten Frist. Hier z.Zt. sind vier Wochen Wartezeit angedacht.  Stellen wir uns als arzterfahrener Patient die Situation vor:

1. Ich benötige einen Facharzttermin zu einer einmal im Jahr anberaumten Vorsorge, bekomme den aber erst in drei Monaten. Was nun? Häufiger als eine Vorsorge im Jahr gibt es nicht. Sich beschweren, dass der Termin früher liegt? Könnte es sein, dass andere schneller waren, daher eher einen Termin bekommen haben?

2. Ich benötige einen Facharzttermin, da dieser vom Hausarzt angesetzt wurde. Wartezeit darauf vier Monate. Was nun? Soll ich mich beschweren? Wenn ja, bin ich der Meinung, dass dieser Facharzt Spaß daran hat, die Termine soweit im Vorraus zu vergeben? Vielleicht die typische Meinung – es werden nur noch Privatpatienten genommen? Könnte es sein, dass ein kollegialer Kontakt zu einer Beschleunigung der Terminvereinbarung führt?

3. Ich bin beim Arzt und bekomme mit, wie sich viele Patienten einfach in die Sprechstunde „drängeln“ oder sich im Ton doch deutlich vergreifen. Sollte ich nicht vielleicht auch die Gunst der Stunde ergreifen und „drohen“? Was ist mit der Qualität der einzelnen Behandlung, da ungeachtet einer Terminsprechstunde plötzlich Überfüllung herrscht, da der Arzt gzwungen wird Patienten ohne Auswahl einfach „dran zu nehmen“?

 

Entscheidend bei diesen Konstellationen ist, dass alleinig der Patient entscheidet, welche Vorgehensweise er für richtig hält, genauso wie dieser auch entscheidet, ob er ein Notfallpatient ist, oder lediglich der Routine bedarf. Der Arzt steht dabei hoffnungslos an der Wand.

Interessanterweise haben gerade die Kassen das Steuerungsinstrument Vergütung bis zum Anschlag benutzt. Der Kassenarzt bekommt nur eine maximale Anzahl von Patienten pro Quartal bezahlt, danach sinkt die Vergütung typischerweise bis auf 0,5% des Ausgangswertes. Beispiel Frauenheilkunde Hessen 15,62€/Quartal, dann 0,08€/Quartal!

Vorwürfe diese arbeiten eh schon zu wenig, greifen nicht, die durchschnittliche Arbeits eines Arztes in der Praxis ist eine 60h-Woche.
Vorwürfe, es würden nur noch Privapatienten greifen auch nicht, die durchschnittliche Praxis hat einen Anteil von 10% Praivatpatienten am Gesamtstamm.

Es wird daher spannend, speziell weil die Ambulanzen der Krankenhäuser ja durch eine eklatante personelle Überbesetzung und Arbeitsmangel gekennzeichnet sind. Diese Ausweichmöglichkeit halte ich für illusorisch.