Die „Pille danach“ wird am Morgen nach dem Geschlechtsverkehr genommen. Sie gehört im Prinzip zu den hormonalen Verhütungsmitteln, sollte jedoch nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Sie ist eine wirkliche Hilfe, wenn eine Frau beispielsweise vergewaltigt wurde oder wenn es aus einem anderen Grund zu einem ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen ist.
Die „Pille danach“ verhindert die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Die Einwirkung erfolgt zwischen Empfängnis und Einnistung des Eies. Daher ist diese Methode keine nach dem Gesetz strafbarer Schwangerschaftsabbruch